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nds-diepholz - Re: [NDS-Diepholz] Geschäftsordnung für Gründungsversammlung

nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Diepholz

Listenarchiv

Re: [NDS-Diepholz] Geschäftsordnung für Gründungsversammlung


Chronologisch Thread 
  • From: "Marco Carstens" <marco-carstens AT web.de>
  • To: "'Stammtisch Diepholz'" <nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NDS-Diepholz] Geschäftsordnung für Gründungsversammlung
  • Date: Wed, 8 Feb 2012 23:44:45 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-diepholz>
  • List-id: Stammtisch Diepholz <nds-diepholz.lists.piratenpartei.de>

Ahoj,

Sebastian schrieb: "Was §8 angeht: Üblicherweise ist es so, dass man sich den
Kreisverband frei aussuchen kann. Also es hat mit gemeldeten Wohnsitz nichts
zu tun.
Ich meine auch unsere Landessatzung schreibt das so vor."

In der Landessatzung §3 Absatz 3 Satz 1 steht: " Jeder Pirat gehört
grundsätzlich der Parteigliederung an, in deren Zuständigkeitsgebiet er
seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den
Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann der Pirat die
Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der
Antrag auf Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird
von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss
in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten
Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden."

Gruß
Marco






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