mv-presse AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Presse Mecklenburg-Vorpommern
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- From: Christa Richter <christa.richter.nbk AT gmx.de>
- To: Presse Mecklenburg-Vorpommern <mv-presse AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
- Date: Wed, 03 Mar 2010 08:44:00 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/mv-presse>
- List-id: Presse Mecklenburg-Vorpommern <mv-presse.lists.piratenpartei.de>
So, kontrolliert und Bild hier:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:BVerfG_Sitzungssaal.jpg
Bitte ein Mal abnicken, Peter, Flo oder Matthias und dann raus damit biddeschön. :)
Gruß,
Christa
Peter schrieb:
Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber
Es ist tatsächlich geschehen! Das Bundesverfassungsgericht hat gestern, am 2.3.2010, die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erachtet und für nichtig erklärt. Damit sind die aktuell gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen und dürfen nicht mehr genutzt werden.
Doch rollen wir die Geschichte lieber von Anfang an auf:
Die Vorratsdatenspeicherung wurde Ende 2007 von der großen Koalition beschlossen und trat Anfang 2008 in Kraft. Sie erlaubte das massenhafte Abspeichern von Kommunikationsdaten, wie zum Beispiel die Länge von Telefonaten, der Zeitpunkt wann an wen E-Mails verschickt werden und ähnliches. Dagegen reichten rund 34.000 Bundesbürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Sie argumentierten unter anderem, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen elementare Rechte wie das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verstieße. Außerdem beeinträchtigte sie berufliche, politische und andere Tätigkeiten, die Vertraulichkeit voraussetzen.
An vorderster Front standen natürlich auch die Piraten, die “dank“ der Vorratsdatenspeicherung einen enormen Mitgliederzuwachs verzeichnen konnten, und gaben der Bewegung ein politisches Gesicht.
Daher ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts natürlich auch für uns ein sehr positives Ergebnis.
Vorstandsmitglied Matthias Brinkmann sagt dazu:
"Als Mitzeichner der Massen-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung freue ich mich besonders über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es zeigt mir, dass wir aufpassen müssen, was mit unseren Grundrechten angestellt wird. Aber es zeigt mir auch, dass wir gemeinsam etwas ändern können! Durch die Vorratsdatenspeicherung habe ich angefangen mich politisch zu engagieren. Und bei Stichwörtern wie ELENA, ACTA und INDECT ist es wichtig, dass wir alle uns weiterhin einmischen und sagen, was WIR nicht wollen!"
In diesem Sinne sollten wir auch die negativen Seiten des Urteils betrachten. So widersprachen die Richter nicht ausdrücklich der Vorratsdatenspeicherung, sondern nur der aktuellen Regelung. Das heißt für uns, dass schon bald mit einer neuen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zu rechnen ist.
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- [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Matthias Brinkmann, 02.03.2010
- Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Peter, 02.03.2010
- Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Bob Barker, 02.03.2010
- Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Peter, 03.03.2010
- Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Christa Richter, 03.03.2010
- Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Peter, 03.03.2010
- Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Christa Richter, 03.03.2010
- Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Peter, 03.03.2010
- Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Bob Barker, 02.03.2010
- Re: [MV-Presse] Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, Peter, 02.03.2010
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