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muenster - Re: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen


Chronologisch Thread 
  • From: Niels-Arne Münck <n_muen01 AT uni-muenster.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen
  • Date: Mon, 14 Apr 2014 10:59:11 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

Moin
klingt interessant,
ich frage mich nur ob da der Rat überhaupt zuständig ist...
Klingt eher, als müsste damit ein Gericht bemüht werden, weil es ja
eher so aussieht als sei die Rechtslage klar.

LG
Niels


Am 14.04.2014 08:24, schrieb Pascal Powroznik:
> Interessant, will jemand recherchieren?
>
> ciao Pascal
>
>
> -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Ein neuer OpenAntrag
> ist eingegangen Datum: 14 Apr 2014 07:45:06 +0200 Von:
> webmaster AT openantrag.de An: pascal.powroznik AT piratenpartei-nrw.de
>
> Ahoi,
>
> es ist ein neuer OpenAntrag eingegangen, der Deine Aufmerksamkeit
> benötigt:
>
> Titel: Dreadlocks vor dem Meisterzwang retten
>
> Url:
> http://www.openantrag.de/muenster/dreadlocks-vor-dem-meisterzwang-retten
>
> Text: ------------------------------------------------------- Seit
> Ende 2012 etwa versuchen die deutschen Handwerkskammern die
> Erstellung und Pflege von Dreadlocks dem Friseurgewerbe und damit
> den zulässungspflichtigen Tätigkeiten zuzuschreiben. Unter der
> fehlerhaften Zuordnung als "afrikanische Flechtfrisur" werden
> Dreadlocks im Abgrenzungskatalog des DIHK und des DHKT als
> "wesentlicher Bestandteil des Friseurgewerbes geführt". Für die
> Dreadstylists in Deutschland stellt dieses Vorgehen eine
> existentielle Bedrohung dar. So besteht beispielsweise die
> Handwerkskammer Münster auf einen Meisterbrief im Friseurgewerbe
> und droht lokalen Dreadstylists mit Gewerbeuntersagungen und
> juristischer Verfolgung. Die Tatsache, dass die Zuweisung weder
> rechtlich zulässig noch sinnvoll ist, ändert nichts am Vorgehen der
> Kammer. Die Handwerksordnung beinhaltet klare Regeln für die
> Zulassungspflicht. Diese zeigen deutlich, dass eine Meisterpflicht
> für die vorliegende Spezialtätigkeit selbst bei einer Zuweisung zum
> Friseurgewerbe nicht zulässig wäre. Nicht eintragungsfähig sind
> sogenannte Minderhandwerke. Hierunter fallen beispielsweise solche
> Handwerke, die innerhalb von drei Monaten erlernt werden können
> (HwO §1 Absatz 1). Die Erstellung und Pflege von Dreadlocks ist
> eine Tätigkeit, die weit unterhalb dieses Zeitrahmens erlernt
> werden kann. Auch die für den sorgfältigen Umgang mit Haut und Haar
> notwendigen Grundlagen für die vorliegenden Techniken fallen
> innerhalb dieses Zeitrahmens. Eine weitere Ausnahme stellen
> Handwerke da, die nicht aus einem traditionellen deutschen Handwerk
> entstanden sind (HwO §1 Absatz 3). Da selbst die Kammern mit der
> Betitelung "Afrikanische Flechtfrisur" von einem nicht deutschen
> Ursprung ausgeht, ist also auch hier die Zuordnung zur
> zulassungspflichtigen Tätigkeit fragwürdig. Der Stadtrat möge
> deshalb klar stellen, dass die Handwerkskammer bei der Bedrohung
> von Dreadstylists außerhalb ihrer Befugnisse agiert. Des weiteren
> möge der Stadtrat feststellen, dass die Erstellung und Pflege von
> Dreadlocks nicht Teil des Friseurgewerbes ist. Die Handwerkskammer
> Münster wird dazu aufgefordert, ihre Drohungen gegen lokale
> Dreadstylists einzustellen.
> -------------------------------------------------------
>
>





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