Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

muenster - [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

[MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen


Chronologisch Thread 
  • From: Pascal Powroznik <pascal.powroznik AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Kreis Münster/ NRW <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [MS Piraten] Fwd: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen
  • Date: Mon, 14 Apr 2014 08:24:51 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Interessant, will jemand recherchieren?

ciao
Pascal


- -------- Original-Nachricht --------
Betreff: Ein neuer OpenAntrag ist eingegangen
Datum: 14 Apr 2014 07:45:06 +0200
Von: webmaster AT openantrag.de
An: pascal.powroznik AT piratenpartei-nrw.de

Ahoi,

es ist ein neuer OpenAntrag eingegangen, der Deine Aufmerksamkeit
benötigt:

Titel: Dreadlocks vor dem Meisterzwang retten

Url:
http://www.openantrag.de/muenster/dreadlocks-vor-dem-meisterzwang-retten

Text:
- -------------------------------------------------------
Seit Ende 2012 etwa versuchen die deutschen Handwerkskammern die
Erstellung und Pflege von Dreadlocks dem Friseurgewerbe und damit den
zulässungspflichtigen Tätigkeiten zuzuschreiben. Unter der
fehlerhaften Zuordnung als "afrikanische Flechtfrisur" werden
Dreadlocks im Abgrenzungskatalog des DIHK und des DHKT als
"wesentlicher Bestandteil des Friseurgewerbes geführt". Für die
Dreadstylists in Deutschland stellt dieses Vorgehen eine existentielle
Bedrohung dar. So besteht beispielsweise die Handwerkskammer Münster
auf einen Meisterbrief im Friseurgewerbe und droht lokalen
Dreadstylists mit Gewerbeuntersagungen und juristischer Verfolgung.
Die Tatsache, dass die Zuweisung weder rechtlich zulässig noch
sinnvoll ist, ändert nichts am Vorgehen der Kammer. Die
Handwerksordnung beinhaltet klare Regeln für die Zulassungspflicht.
Diese zeigen deutlich, dass eine Meisterpflicht für die vorliegende
Spezialtätigkeit selbst bei einer Zuweisung zum Friseurgewerbe nicht
zulässig wäre. Nicht eintragungsfähig sind sogenannte
Minderhandwerke. Hierunter fallen beispielsweise solche Handwerke, die
innerhalb von drei Monaten erlernt werden können (HwO §1 Absatz 1).
Die Erstellung und Pflege von Dreadlocks ist eine Tätigkeit, die weit
unterhalb dieses Zeitrahmens erlernt werden kann. Auch die für den
sorgfältigen Umgang mit Haut und Haar notwendigen Grundlagen für die
vorliegenden Techniken fallen innerhalb dieses Zeitrahmens. Eine
weitere Ausnahme stellen Handwerke da, die nicht aus einem
traditionellen deutschen Handwerk entstanden sind (HwO §1 Absatz 3).
Da selbst die Kammern mit der Betitelung "Afrikanische Flechtfrisur"
von einem nicht deutschen Ursprung ausgeht, ist also auch hier die
Zuordnung zur zulassungspflichtigen Tätigkeit fragwürdig. Der Stadtrat
möge deshalb klar stellen, dass die Handwerkskammer bei der Bedrohung
von Dreadstylists außerhalb ihrer Befugnisse agiert. Des weiteren möge
der Stadtrat feststellen, dass die Erstellung und Pflege von
Dreadlocks nicht Teil des Friseurgewerbes ist. Die Handwerkskammer
Münster wird dazu aufgefordert, ihre Drohungen gegen lokale
Dreadstylists einzustellen.
- -------------------------------------------------------

-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.4.14 (GNU/Linux)
Comment: Using GnuPG with Thunderbird - http://www.enigmail.net/

iQEcBAEBAgAGBQJTS38zAAoJEGuespqr4/7taLQH/3g2ZrRLiN+ZNPg9mhvVUQVK
tjvpR/8b1LRHI55mmc6rPQA7mc4D82A2g1+0/eOjEUlG4RImEpXpnx8cnxz3wbEe
Gik7h4r4obB6xXS/xiIZ75y94F26FaA8KvfGah6nOFGpG8mmk+8NdEqUUidb9Sax
d/9LN3JLCTuLNfJM34J7ZXg9oly8MMOZUbW9tDjIT6ndfaIOd7nhNjrpStIekAa1
sfPLYTO6A22huvbv5JIAudEC3P1kJtiniEgigpCnpWezvLKShQYy2YBbvDUmMTXn
aiLPaRHvtE7dadTLpp3ZD1PpdrP8GjIt2W7wLQbyAV3diDYcqFlqzpLlMKbIL8o=
=nFDa
-----END PGP SIGNATURE-----




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang