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muenster - [MS Piraten] Landschaftsplan Roxeler Riedel, Bericht zum Arbeitskreis am vorigen 15.1.2014

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

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[MS Piraten] Landschaftsplan Roxeler Riedel, Bericht zum Arbeitskreis am vorigen 15.1.2014


Chronologisch Thread 
  • From: Ulrich Klose <info AT pr-texte-themen.de>
  • To: muenster AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [MS Piraten] Landschaftsplan Roxeler Riedel, Bericht zum Arbeitskreis am vorigen 15.1.2014
  • Date: Sun, 19 Jan 2014 16:12:23 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/muenster>
  • List-id: Kreis Münster/ NRW <muenster.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Ulrich Klose - PR, Texte, Themen

Guten Tag zusammen,

auf Bitten von Pascal habe ich am Mittwoch am interfraktionellen
Arbeitskreis zum Landschaftsplan Roxeler Riedel teilgenommen. Bereits an
vorhergehenden Sitzungen hatte ich teilgenommen. Auch an der Erarbeitung
des interfraktionellen Änderungsantrags zum Landschaftsplanentwurf (dazu
schreibe ich noch was) war ich beteiligt.

Die Landschaftsplan-Satzung (Vorlage V/0448/2013,
http://tinyurl.com/kj4dlt2, eine insgesamt ca. 15 Jahre dauernde
Geschichte) soll am 12.2. im Rat beschlossen werden und ist bereits am
23.1. zur Anhörung in der BV West (dort bin ich wegen einer anderen
Sache als Zuhörer).

Pascal bat mich, den Bericht gleich an die ML zu posten (sorry, ist
etwas länger, die Landschaftsplan-Vorlage ist aber noch viiiiiel
lännger). Erst berichte ich über den eigentlichen Anlass der Sitzung.
Dann gehe ich noch auf meine Beschlussempfehlung für die
Landschaftsplansatzung ein, die aus der Behandlung des von uns
mitgetragenen interfraktionellen Änderungsantrages resultiert.

Anlass der Sitzung: Ausnahmen für die Landwirtschaft?
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Beraten werden sollte über ein nach der Offenlegungsfrist des
Landschaftsplans eingereichtes Positionspapier des Landwirtschaftlichen
Kreisverbandes Münster. Kernforderung: Die Landwirte wollen das
privilegierte Bauen für die Landwirtschaft nach §35, Abs. 1 und Abs. 4
Baugesetzbuch als grundsätzliche Ausnahmen in den Verboten, Ziffer
3-2.2.1 (derzeit auf S. 52 des Plans), zulassen. Die Vorsitzende des
Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Münster, Susanne Schulze Bockeloh,
stellte das Ansinnen vor.

Der Arbeitskreis (anwesend waren je zwei CDU- und SPD-Vertreter, von
allen anderen Ratsparteien je eine/r; von der Verwaltung waren Herr
Paal, Herr Stoldt, Herr Pfeifer und ein vierter, mir nicht bekannter
Mensch da) hat beschlossen: Es wird in die laufende Beratungskette zum
Landschaftsplan eine Ergänzungsvorlage erarbeitet. Darin wird der
Landschaftsbeirat aufgefordert, gemeinsam mit Experten Eckpunkte für die
Befreiung von den Restriktionen für privilegiertes landwirtschaftliches
Bauen im Landschaftsschutzgebiet zu erarbeiten.

Was bedeutet der Beschluss (falls ich alles richtig verstanden habe)?
Landwirtschaftliche Betriebe im Landschaftsschutzgebiet, das der
Landschaftsplan ausweist, dürfen nur begrenzt erweitert werden. Der o.g.
Paragraph des BauGB regelt aber, dass dies überhaupt möglich ist. Das
betrifft vor allem Stallbauten. Grob orientiert sich die zulässige
Stall-Erweiterungsfläche an der Gesamtfläche eines Hofes. Ca. 50 Prozent
der Nahrung für das Vieh in den Ställen muss ein landwirtschaftlicher
Betrieb prinzipiell selbst auf eigenen Flächen herstellen können. Dann
darf er noch erweitern. Dann gibt es noch Tier-Zahlen, die für zulässig
gehalten werden etc. Regelungen wie diese sollen verhindern, dass sich
im Landschaftsschutzgebiet industrielle Tiermastbetriebe etablieren (was
wohl im West-Münsterland ein Problem ist). "Bäuerliche" Landwirtschaft
soll hingegen weiterhin ermöglicht werden, weil sie zur
münsterländischen Landschaft gehört und ernsthaft niemand die Existenz
der bestehenden Betriebe gefährden will. Als bäuerliche Landwirtschaft
gelten beispielsweise Ställe mit 1500 Mastschweinen, was ja schon
beachtlich ist.

Die Landwirte sorgen sich nun um die mittelfristigen
Erweiterungsperspektiven der Betriebe und wollen deshalb - grob gesagt -
eine generelle Ausnahmeregelung für sich von den angedeuteten
Restriktionen. Die im Landschaftsplan vorgesehene Regel (die so auch in
den anderen, schon bestehenden Landschaftsplänen steht) lässt
Ausnahmefälle (dann als individuelle Befreiungen, die der
Landschaftsbeirat aussprechen kann) aber auch vor.

Der nun gefasste und von Herrn Stoldt vorgeschlagene Beschluss scheint
mir sinnvoll, v.a. aus fünf Gründen: (1.) Er öffnet nicht die Tür zu
einem generellen ungeregelten Wachstum der landwirtschaftlichen Betriebe
im Landschaftsschutzgebiet, lässt ihnen aber Entwicklungsperspektiven.
(2.) Der Landschaftsplan müsste bei einer so weit gehenden Änderung des
Satzungsbeschlusses neu öffentlich ausgelegt werden. (3.) In einem
Extra-Prozess den Landschaftsbeirat Eckpunkte erarbeiten zu lassen, wann
Betriebe über die Erweiterungsgrenzen hinweg bauen dürfen, ist deshalb
sinnvoll, weil der Beirat diese Entscheidungen jetzt schon trifft, dafür
aber keine allgemeinen Richtlinien hat. (4.) Aus Piraten-Sicht bietet
sich die Möglichkeit, eine besondere partizipative Note für diesen
Erarbeitungsprozess zu fordern. (5.) Nicht zuletzt gelten diese
Richtlinien dann auch für die anderen Landschaftsplangebiete, während
die von den Landwirten geforderte allgemeine Ausnahme für die Landwirte
nur für den Roxeler Riedel, z.B. aber nicht für den Vorbergshügel gelten
würde.

Die Landschaftsplansatzung insgesamt: unser Änderungsgantrag
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In den vergangenen (mittlerweile) Jahren gab es eine Initiative von SPD,
Grüne, Linke, ÖDP und Piraten für einen gemeinsamen Änderungsantrag zum
Landschaftsplan. Dieser ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt. Dieser
Antrag ist wiederum eine konsensfähige Variante eines restriktiveren und
weitergehenden Vorschlags von Thomas Wegmann von den Linken, der sich
noch als Bürgereinwendung Nr. 55.1 ff. in Anlage 3 der Vorlage findet.

Hauptsächlich geht es im gemeinsamen Änderungsantrag darum, auf S. 47 im
Abschnitt 3-2.1.1. des Landschaftsplans zum Naturschutzgebiet Aa-Aue das
Ziel festzuschreiben, dort "schnell" den Düngemittel-,
Schädlingsbekämpfungsmittel- etc. Eintrag zu verringern, um ihn "bald"
abzustellen. Weiteres Ziel sollte werden, noch bestehende Ackerflächen
entlang eines Schutzstreifens entlang der Aa langfristig in Grünflächen
umzuwandeln.

Grundsätzlich hat die Verwaltung (wie Sie es auf meine explizite
Nachfrage im vorigen AK auch zusagte) dies in den Satzungsbeschluss
aufgenommen. Mit einer winzigen, aber entscheidenden Erweiterung: "nur
im Einvernehmen und im Rahmen von Verhandlungen zum
Vertragsnaturschutz". Faktisch also: Nie.

Hintergrund der Anregung ist die Wasserqualität der Aa und des Aasees,
die ja gerade mal wieder durch hochgradig kostenintensive Baumaßnahmen
verbessert werden soll. Dabei ist klar, dass die schlechte
Wasserqualität v.a. durch Düngemitteleintrag in die Aa hervorgerufen
wird, der zum Großteil wohl aus dem Kreis Coesfeld stammen soll.

Der Änderungsantrag formuliert bereits in der Ursprungsversion lediglich
ein Ziel, ohne dessen Umsetzung und Kontrolle vorzugeben, ist also schon
sehr weich. Darüber hinaus bezieht sich der Antrag auf jeweils etwa 20
Meter breite Streifen rechts und links der Aa. Nun hat die Verwaltung
dem noch hinzugefügt, dass nichts passiert, wenn der Landwirt nicht Ja
sagt. Quasi lehnt sie den Antrag also ab.

Mein Fazit
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Ich würde aus diesem Grund dem Landschaftsplan zumindest nicht
zustimmen. Bezogen auf die Aa-Aue nimmt der Plan den Gewässerschutz
nicht ernst genug. Vor dem Hintergrund, dass der Änderungsantrag nur
eine Absichtserklärung formulierte, die nun weiter verwässert wird, darf
man schon mal fragen, ob die Verwaltung Interesse an einer wirklich
besseren Wasserqualität der Aa hat. Derzeit wird im Sentruper Teil die
Aa renaturiert (zur Verbesserung der Wasserqualität), was extrem teuer
ist. Wozu machen sie das, wenn sie - wenigstens perspektivisch - den
wenigen Landwirten, die davon betroffen wären, das Düngen direkt am
Fluss nicht verbieten wollen.

Ich selber finde es schade, dass eine Verständigung über den Antrag von
Thomas Wegmann nicht möglich war. Darin regt er unter anderem ein
Düngemittel-Monitoring an (das es lustigerweise für die Aa nicht gibt,
man weiß also gar nicht, von wo der Dünger kommt, der das Wasser
verunreinigt). Das war "wegen der Kosten" nicht konsensfähig bei den
Antragsberatungen. Weitere von ihm vorgeschlagene Maßnahmen sind mir
selbst etwas strikt. Ich neige allerdings dazu, als Zeichen gegen die
Verwässerung unseres Antrages diese Anregung hervorzuheben.

Danke für die Geduld
Ulrich


--
Ulrich Klose

E-Mail: ulrich AT ulrichklose.de
www.ulrichklose.de

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