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muenster - Re: [MS Piraten] Satzungsantrag NRW einreichen

muenster AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreis Münster/ NRW

Listenarchiv

Re: [MS Piraten] Satzungsantrag NRW einreichen


Chronologisch Thread 
  • From: Jens Seipenbusch <seipenbusch AT web.de>
  • To: "Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen)" <muenster AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [MS Piraten] Satzungsantrag NRW einreichen
  • Date: Tue, 04 Aug 2009 16:19:10 +0200
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/muenster>
  • List-id: Ortsgruppe Münster (Nordrhein-Westfalen) <muenster.lists.piratenpartei.de>

Moin,

Ave schrieb:
> Hi,
>
> ich habe mir einmal die Satzung der Piraten NRW [1] angeschaut und dabei
> festgestellt, dass dort Teile nicht für das Land NRW gelten. So ist dies
> §2.2 a)-c). Denn dort wird festgelegt, dass Mitglieder Ortsvereinen
> angehören. Da es in NRW jedoch keine Ortsvereine, sondern Crews gibt,
> könnte dieser Absatz komplett gestrichen werden.

Nein, das stimmt leider so nicht. Satzungsdinge sind manchmal sehr
vertrackt, falls Du Dich mal mit anderen Piraten austauschen möchtest
über Satzungsfragen, dann komm doch auf die Satzungsliste
(https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/satzung-verteiler).

Hier in der NRW-Satzung wird nicht festgelegt _dass_ Mitglieder
Ortsvereinen angehören sondern nur _welchem_ sie angehören, wenn es
welche gibt. Diesen Passus zu streichen bringt wenig.

Im übrigen gelten ohne Einschränkung die Regelungen der Bundessatzung
für diese Bereiche, also §2 und §3 von http://wiki.piratenpartei.de/Satzung

Regelungen in der Landessatzung, die dem was in der Bundessatzung steht
widersprechen sind in diesen Punkten nichtig (also ungültig).

> Ich habe diesbezüglich auch schon eine Mail an Richard Klees geschrieben
> und er meinte, dass man die Teile a-c komplett streichen könnte. Auch
> meinte er, dass ich als Nichtmitglied der Piratenpartei einen
> Satzungsantrag stellen dürfte. In §12 der Satzung steht jedoch, dass nur
> Mitglieder des Landesverbandes NRW Satzungsänderungen einreich dürfen.
>

genau so ist es, Nichtmitglieder können keine solchen Anträge stellen.

> Daher meine Frage an euch, ob jemand diesen Satzungsantrag stellen könnte.

Wie gesagt sollte man sich einen solchen Antrag genau überlegen, wenn es
bloß darum geht, diejenigen Dinge zu entfernen, die ohnehin in der
Bundessatzung zu diesem Thema geregelt sind, sollte es aber nicht schwer
sein.

Viele Grüße,
Jens
--
Jens Seipenbusch
Piratenpartei Deutschland
E-Mail: js AT piratenpartei.de
Tel. 0175 348 2668





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