kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: KoPo-Koordination
Listenarchiv
- From: Christian Gebel <christian.gebel AT piratenpartei-nrw.de>
- To: Wolf Roth <wolf.roth AT planwert.de>, KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe
- Date: Sun, 10 Jan 2016 15:31:26 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
- List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hallo zusammen,
ganz allgemein zur Aussage, alle im HGB genannten Gesellschaftsformen kämen
in Betracht: Personengesellschaften sicher nicht, die vielen Sonderformen der
Kapitalgesellschaften eher auch nicht.
Bunt wird es trotzdem:
Eigenbetrieb – gemeindliche wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche
Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, häufig ausgegliederte Abteilungen
Regiebetrieb – gewissermaßen herausgehobene Abteilungen, daher ohne eigenen
Organe, häufig Kulturbetriebe
AöR – rechtsfähige (z.B. Sparkassen) oder nicht rechtsfähige (z.B. Schulen)
öffentliche Einrichtungen mit hoheitlichem oder mittels Satzung geregeltem
Auftrag
Zweckverband – zweckgerichtete Verbünde von Kommunen, zum Beispiel zum
Betrieb von größeren Entsorgungseinrichtungen oder zur Bereitstellung von ÖPNV
KöR – mitgliedschaftlich organisierte öffentlich-rechtliche
Verwaltungseinrichtungen, z.B. die Gemeindemitgliedschaft in Wasser- und
Bodenverbänden oder in Jagdgenossenschaften (keine eG, differenziertes
Stimmgewicht)
(g)GmbH – auf wirtschaftliches Handeln orientierte, haftungsbeschränkte
Gesellschaft; bei gGmbH mit gemeinnütziger Zweckbindung der Erträge; häufig
bei Stadtwerken und Krankenhäusern
(g)AG – unterliegt Aktienrecht, daher weitgehend nicht weisungsgebunden
(Ausnahme: zusätzliche Holding-Gesellschaft oder multipolare Betrauung),
führt Gewinne gemäß Gewinnabführungsvertrag an die Kommune ab; gesetzlich
geregelte Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
Stiftung – häufig Nachlässe mit satzungsgemäß kommunal gemeinnützigen
Ausschüttungen
eG – auf Grund des Beherrschungsanspruches der Kommunen und der meist soliden
Finanzierung häufig nur traditionell genutzte Unternehmensform, meist bei
Wohnungsbaugenossenschaften (falls nicht inzwischen GmbH)
Das nur mal als grobe Übersicht. Die Landesgesetzgebung lässt teilweise
Varianten zu. Wer mag, kann ja mal eine Matrix erstellen – könnte ich mir zum
Beispiel ganz gut bei piko nrw vorstellen …
MfG. at
> Am 10.01.2016 um 13:04 schrieb Wolf Roth <wolf.roth AT planwert.de>:
>
> Hallo zusammen,
>
> soweit es sich um allgemeine Aufgaben handelt, sind diese typischerweise
> "Anstalt öffentlichen Rechts" und selbst Rechtskörper.
> Die Organisation als GmbH et. al. geschieht überall dort, wo die
> wirtschaftliche Betätigung im Vordergrund steht, also
>
> *Stadtwerke
> *Wirtschaftsförderung
> *Verkauf Liegenschaften
>
> Beispiel Troisdorf:
> - Stadtwerke Troisdorf GmbH
> - Abwasserbetrieb Troisdorf AöR
>
> Gruß
> Wolf
>
> Mehr dazu auf
> https://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts
>
> Wolf Roth
> Fraktions-GF
> Regenbogen-Piraten
> Stadt Troisdorf
>
> Am 10.01.2016 um 12:13 schrieb jp AT left-zeit.de:
>> Zitat von Andreas Neugebauer <didiman2000 AT googlemail.com>:
>>
>>> [...]
>>> Eine Genossenschaft könnte u.U. auch ein kommunaler Betrieb sein, ich
>>> sehe aber hier eher nicht den Sinn, da kommunale Betriebe, auch
>>> steuerlich, mehrheitlich im Besitz der Kommune sein müssen. Natürlich
>>> könnte die Kommune hier 50% + 1 Anteil zeichnen, aber das
>>> widerspricht ja dem Sinn einer Genossenschaft.
>>>
>> Jörg Preisendörfer
>> http://plattformbrandenburg.de
>>
>> Hi Steffen,
>>
>> bei einer Genossenschaft hat die Menge der Anteile, die eine
>> (natürliche oder juristische) Person hält, keine Auswirkung auf das
>> Stimmgewicht: Es bleibt unabhängig vom eingebrachten Kapital immer 1.
>>
>> Kommunales Engagement in Genossenschaftsform ist leicht denkbar,
>>
>> * http://www.genossenschaften.de/staedte-und-gemeinden
>>
>> Man müsste genauer wissen, ob es vorliegend darum geht, dass mehrere
>> Kommunen sich zu einer Genossenschaft zusammenschließen, oder ob die
>> Kommune lediglich Initiatorin einer Genossenschaft von Bürger*innen
>> sein soll.
>>
>> Auch eine "Mischung" der Kapitalisierung wäre denkbar, etwa dass eine
>> Kommune durch mehrere Genossenschaftsanteile eine größere Summe Geldes
>> in eine Genossenschaft einbringt und Einwohner*innen dieser
>> Genossenschaft durch den Erwerb jeweils weniger Genossenschaftsanteile
>> beitreten. Alle haben dann das gleiche Stimmrecht, die Einwohner*innen
>> begegnen ihrer Kommune hinsichtlich des Stimmrechts (wenn auch nicht
>> hinsichtlich der Kapitalisierung) dann "auf Augenhöhe". Mit dieser
>> Konstruktion ist Greenpeace eV an Greenpeace Energy eG beteiligt.
>>
>> Salut!
>> -- Jörg
>>
>
> --
> Kommunalpolitik mailing list
> Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/kommunalpolitik
- [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe, DOS-Pirat sk, 09.01.2016
- Re: [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe, Andreas Neugebauer, 10.01.2016
- Re: [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe, jp, 10.01.2016
- Re: [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe, Wolf Roth, 10.01.2016
- Re: [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe, Christian Gebel, 10.01.2016
- Re: [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe, Wolf Roth, 10.01.2016
- Re: [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe, jp, 10.01.2016
- Re: [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe, DOS-Pirat sk, 10.01.2016
- Re: [Kommunalpolitik] Gesellschaftsformen kommunaler Betriebe, Andreas Neugebauer, 10.01.2016
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