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kommunalpolitik - [Kommunalpolitik] Urteil von 1984/3 Rotation von Abgeordneten

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

Listenarchiv

[Kommunalpolitik] Urteil von 1984/3 Rotation von Abgeordneten


Chronologisch Thread 
  • From: "Aljoscha Rittner" <aljoscha.rittner AT piraten-nom.de>
  • To: <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Kommunalpolitik] Urteil von 1984/3 Rotation von Abgeordneten
  • Date: Wed, 24 Oct 2012 18:46:26 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

 

Moin!

 

Die Datenbank Niedersachsens geht leider nur bis 2000:

 

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?sm=fs

 

Ich brauche aber ein Urteil von 1984/85:

 

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=StGH%20Niedersachsen&Datum=05.06.1985&Aktenzeichen=StGH%203/84

 

Unvereinbarkeit des sogenannten Rotationsprinzips auch bei freiwilligem Mandatsverzicht mit dem Grundsatz des freien Mandats - Funktionsfähigkeit des Niedersächsischen Landtages

 

Unser HVB will unserer Ratsgruppe die Rotation im VA (Hauptausschuss) verbieten und bezieht sich auf das obige Urteil (kann aber den Volltext auch nicht vorlegen). Wir wollen aber nicht die Mandate niederlegen und andere Menschen in den Rat bringen, sondern nur die Ausschüsse jährlich neu besetzen. Vornehmlich nur den Hauptausschuss.

 

In NKomVG §71 steht aber:

 

http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=4202571,72

 

(9) 1Ausschüsse können von der Vertretung jederzeit aufgelöst und neu gebildet werden. 2Ein Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. 3Fraktionen und Gruppen können von ihnen benannte Ausschussmitglieder

1.     1. aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen oder

2.     2. durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet;

 

Wir halten das Urteil von 85 gar nicht abbildbar auf die Ausschussbesetzung (soweit wir das so einschätzen können, ohne Volltext).

 

Hat jemand das Urteil im Zugriff und kann es mir zuschicken?

 

Der HVB meint, er müsse, wenn wir darauf bestehen, dass der Kommunalaufsichtsbehörde mitteilen.

 

Beste Grüße!

--

Piratenpartei Niedersachsen

Kreisverband Northeim, Schatzmeister im Vorstand

Pirat Aljoscha Rittner

Stadtrat Uslar

 

http://www.piratenpartei-northeim.de

http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Arittner

 




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