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kommunalpolitik - Re: [Kommunalpolitik] Ausschusssitze & Hare-Niemeyer

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

Listenarchiv

Re: [Kommunalpolitik] Ausschusssitze & Hare-Niemeyer


Chronologisch Thread 
  • From: Hannes Amelung <mail AT hannes-amelung.de>
  • To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Kommunalpolitik] Ausschusssitze & Hare-Niemeyer
  • Date: Sun, 25 Sep 2011 16:36:32 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 25.09.2011 16:18, schrieb Ortwin Regel: Hallo!

Ich habe gerade keine Zeit und Lust, Gesetze zu wälzen. Vielleicht kann mir ja jemand hier folgende Frage beantworten:

Wenn es zwei Fraktionen/Gruppen gibt, die im Rat die gleiche Zahl an Sitzen haben, kann es bei Hare-Niemeyer passieren, dass bei der Vergabe von Ausschusssitzen gelost wird. Wie ist nun das übliche/gesetzlich vorgeschriebene Vorgehen bei mehreren gleich großen Ausschüssen? Wird jeweils einzeln gelost, so dass eine der beiden Parteien mit Glück alle Ausschusssitze bekommt? Wird möglichst fair verteilt, und nur im Zweifel gelost? Kann man das Losverfahren verhindern, indem man sich vorher einigt?

Mich interessiert natürlich hauptsächlich die Situation hier in Niedersachsen, aber vielleicht gibt es ja auch schon Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Gruß,
Ortwin Regel
Piraten Hildesheim


Moin Moin,

soweit ich das im Kommentar zum Gesetz sehe, wird die Verteilung für jeden Ausschuss einzelnd festgelegt. Vom Verfahren darf nur abgewichen werden, wenn das einstimmig beschlossen wird. Man kann also versuchen sich vorher zu einigen und entsprechend ein einstimmiges Votum in der Versammlung herbeizuführen.

Alternativ könnte man auch für die Zeit der Besetzung eine Fraktion/Gruppe gründen, die Sitze verteilen, die Fraktion/Gruppe danach wieder auflösen und hoffen, dass keiner einen Antrag auf Neubesetzung der Ausschüsse stellt.

Ach ja, das ganze steht im § 71 NKomVG ...

Grüße Hannes



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