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hamm - [Hamm] [Schülerfahrkarten] SEK I und SEK II

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

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[Hamm] [Schülerfahrkarten] SEK I und SEK II


Chronologisch Thread 
  • From: Ralf Kern <kern.ralf AT gmx.de>
  • To: Mailingliste Hamm <hamm AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Hamm] [Schülerfahrkarten] SEK I und SEK II
  • Date: Thu, 22 Sep 2016 10:23:12 +0200

Hallo,

wie aus der Presse des WA (22.09.16, Bockum-Hövel) zu vernehmen ist, werden Schülerfahrkosten der Sekundarstufe I durch die Stadt übernommen, nicht jedoch bei der Sekundarstufe II, bei entsprechender Distanz zur Schule. (Die LINKE wundert sich darüber)

Zur Erläuterung:
Schülerfahrkarten werde durch die Stadt übernommen, wenn...

die Distanz 3,5 Km bei SEK I übersteigt
die Distanz 5,0 Km bei SEK II übersteigt
Dieses wird festgelegt durch die (1) SchfkVO des Landes NRW.

Diesen Zustand erachte ich als NICHT GERECHTFERTIGT.
Hier sollte das SchfkVO des Landes NRW überarbeitet werden!

Inwieweit die Kosten bei niedrigen Einkommen letztendlich doch gezahlt würden, erschließt sich mir nicht. Bei Hartz-Iv-Beziehern dürfte dieses (2) eigentlich möglich sein.

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[1] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=7507&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

Hierzu....
§ 5 (Fn 7)
Notwendigkeit

(1) Schülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern.

(2) Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg nach § 7 Abs. 1 in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen der Förderschulen.

(3) Soweit bei überwiegendem wöchentlichem Vor- und Nachmittagsunterricht ein zweites Zurücklegen des Schulwegs aus schulischen Gründen notwendig ist und insgesamt die Entfernungen des Absatzes 2 überschritten werden, entstehen Fahrkosten notwendig für einen Schulweg.
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[2] http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/bildungspaket/fahrtkosten-zur-schule.html

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--
Mit freundlichen Grüßen

Ralf Kern
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