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hamm - Re: [Hamm] PM Glasverbot

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Hamm] PM Glasverbot


Chronologisch Thread 
  • From: Martin <geomar AT gmx-topmail.de>
  • To: Simon Holtei <simonholtei AT gmail.com>
  • Cc: hamm AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Hamm] PM Glasverbot
  • Date: Sat, 28 Jul 2012 02:20:31 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: gmx

On Fri, 27 Jul 2012 18:26:05 +0200
Simon Holtei <simonholtei AT gmail.com> wrote:

> Ahoi!
>
> "Die Frage, die sich hier stellt ist, ob die Glasscherben oder die
> Nichtbeachtung des Rechtsstaats gefährlicher ist. Und wie konkret muss eine
> Gefahrenlage sein, um deswegen Verbote zu erlassen? Will man zum Beispiel
> auch das Autofahren verbieten, weil dadurch nachgewiesener Maßen Menschen
> umkommen?"
>
> Klingt ImhO reichlich plakativ... Wohl wissend das plakativ für die Presse
> schön ist.

Joa, das kommt unserer Problematik aber sehr nahe. Ich versuche halt einen
leicht verständlichen Vergleich herzustellen, der auch wirklich nicht sehr
weit hergeholt ist. Man kann den Passus aber auch raus lassen. Ich hab jetzt
hier 2 Versionen angehängt.

>
> Wäre es nicht besser, wenn wir den ausführlichen Erklärungstext an die PM
> anhängen?

Das verstehe ich nicht. Schreib mal bitte, wie du das meinst. :)
Es gibt einen grundsätzlichen Aufbau einer PM und dazu gehört normaler Weise
auch so ne Erklärung. Ich weiß nicht genau, was du mit ausführlichem
Erklärungstext meinst, also möchtest du irgendwo schneiden oder möchtest du
den gesamten Teil, der bei meiner Aussage in Anführungsstrichen steht,
rausnehmen und anhängen? Und was meinst du mit anhängen? Also ist der Anhang
dann noch Teil der PM?


Korrektur: Es ist das Mannheimer Urteil und nicht das Stuttgarter! Und
verbesserte, vielleicht etwas leichter verständliche, Version:

1.Version:
______________________________________________________________________
Lockereres Glasverbot als in Hamm in Konstanz gekippt.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Glasverbot in Konstanz gekippt.
Rechtsanwalt Lars Ritterhoff erklärte hierzu: "Die Stadt Konstanz konnte in
dem Verfahren nicht belegen, dass [...] durch bloße Mitführung von Behältern
aus zerbrechlichem Material eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Für die
bloße Gefahrenvorsorge zu Lasten der Grundrechte der Bürger gibt es keine
Rechtsgrundlage. [...] "
[
http://www.flaig-ritterhoff.de/vgh-mannheim-konstanzer-glasmitfuehrverbot-unwirksam/
]

Der Kläger gegen das Hammer Glasverbot, der Pirat Martin Kesztyüs, äußerte
sich zum Mannheimer Urteil folgender Maßen: "Ich bin zuversichtlich, dass
auch unser Verfahren Erfolg haben wird. Zu den mir zu Ohren gekommenen
Gegenargumenten pro Glasverbot kann ich Folgendes sagen: Zur Vermeidung von
Gefahren auf Veranstaltungen hätte das zeitlich begrenzte Verbot vom Juli
2011 bereits ausgereicht. [
http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/BekanntmachungGlasverbotJuli2011.pdf
]
Dieses wurde aber am 1.11.2011 auf ein ständiges Verbot ausgeweitet, was
seltsamer Weise nun gerade nicht den Drogenpavillon umfasst. [
http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/glasverbot_1.jpg
http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/glasverbot_2.jpg ]
Die Frage, die sich hier stellt ist, ob die Glasscherben oder die
Nichtbeachtung des Rechtsstaats gefährlicher ist. Und wie konkret muss eine
Gefahrenlage sein, um deswegen Verbote zu erlassen? Will man zum Beispiel
auch das Autofahren verbieten, weil dadurch nachgewiesener Maßen Menschen
umkommen?"

Rechtlich gesehen sind die Hammer Piraten jedenfalls guter Dinge, dass ihre
Klage Erfolg haben wird, und dass sie damit im Sinne des Rechtsstaates
handeln.
_____________________________________________________________________________




Alternative:
______________________________________________________________________
Lockereres Glasverbot als in Hamm in Konstanz gekippt.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat das Glasverbot in Konstanz gekippt.
Rechtsanwalt Lars Ritterhoff erklärte hierzu: "Die Stadt Konstanz konnte in
dem Verfahren nicht belegen, dass [...] durch bloße Mitführung von Behältern
aus zerbrechlichem Material eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Für die
bloße Gefahrenvorsorge zu Lasten der Grundrechte der Bürger gibt es keine
Rechtsgrundlage. [...] "
[
http://www.flaig-ritterhoff.de/vgh-mannheim-konstanzer-glasmitfuehrverbot-unwirksam/
]

Der Kläger gegen das Hammer Glasverbot, der Pirat Martin Kesztyüs, äußerte
sich zum Mannheimer Urteil folgender Maßen: "Ich bin zuversichtlich, dass
auch unser Verfahren Erfolg haben wird. Zu den mir zu Ohren gekommenen
Gegenargumenten pro Glasverbot kann ich Folgendes sagen: Zur Vermeidung von
Gefahren auf Veranstaltungen hätte das zeitlich begrenzte Verbot vom Juli
2011 bereits ausgereicht. [
http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/BekanntmachungGlasverbotJuli2011.pdf
]
Dieses wurde aber am 1.11.2011 auf ein ständiges Verbot ausgeweitet, was
seltsamer Weise nun gerade nicht den Drogenpavillon umfasst." [
http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/glasverbot_1.jpg
http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/glasverbot_2.jpg ]

Die Hammer Piraten sind guter Dinge, dass ihre Klage Erfolg haben wird, und
dass sie damit im Sinne des Rechtsstaates handeln.
_____________________________________________________________________________


Viele Grüße

---
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Clay
https://blog.piratenpartei-nrw.de/hamm/
http://tippser.livejournal.com/
https://twitter.com/#!/PiratClay
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