duesseldorf AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: Patrick Schiffer <patrick.schiffer AT piratenpartei-nrw.de>
- To: Piraten Düsseldorf <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Düsseldorf] Fwd: [Bottrop] Fwd: Einladung zur Mitgliederversammlung
- Date: Tue, 11 Feb 2014 23:44:05 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/duesseldorf>
- List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>
- Openpgp: id=B4C9311F; url=
- Organization: Piratenpartei NRW
FYI.
Soeben auf der Mailingliste Bottrop gefunden.
Bitte kontaktiert doch mal den Nils Feldeisen oder holt euch bei der
Stadt Düsseldorf, also genauer: beim Amt für Statistik und Wahlen, eine
Info :)
Sehr interessante Einschätzung. Mich würde mal interessieren, wann das
Bayerische Oberlandesgericht das entschieden hat. Rechtskundige Bürger
unter uns, die sich im Dschungel der Gerichtsbeschlüsse auskennen, wären
jetzt gefragt.
Liebe Grüsse,
pakki
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: [Bottrop] Fwd: Einladung zur Mitgliederversammlung
Datum: Mon, 10 Feb 2014 23:51:31 +0100 (CET)
Von: Nils Feldeisen <nils.feldeisen AT piratenpartei-nrw.de>
Antwort an: bottrop AT lists.piratenpartei-nrw.de
An: bottrop <bottrop AT lists.piratenpartei-nrw.de>
> ---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
> Von: Klaus Wenger <Klaus.Wenger AT bottrop.de>
> An: nils.feldeisen AT piratenpartei-nrw.de
> Datum: 10. Februar 2014 um 12:08
> Betreff: Einladung zur Mitgliederversammlung
>
> Sehr geehrter Herr Feldeisen,
> zu Ihrer Frage der Modalitäten bei der Einladung zu einer Versammlung
> der Wahlberechtigten nehme ich wie folgt Stellung:
> Gesetzlich nicht geregelt sind für die Fälle von
> Wahlberechtigten-Versammlungen die Fragen, wer und wie einzuladen ist.
> Eine öffentliche Einladung (z.B. durch Zeitungsinserat, Internet usw.)
> wird nicht gefordert werden können., weil die Gefahr gegenseitiger
> "Unterwanderung" solcher Nominationsversammlungen durch konkurrierende
> Parteien und Gruppen offensichtlich ist. Hier wird man also der
> einladenden Parteistelle das Recht zubilligen müssen, nur die
> tatsächlichen oder mutmaßlichen Anhänger einzuladen und damit eine
> Vor-Auswahl unter den Wahlberechtigten zu treffen.
> Das Bayerische Oberverwaltungsgericht geht sogar davon aus, dass die
> einladende Partei das Recht hat, aus der Versammlung solche
> Wahlberechtigte zu verweisen, die sich, statt als Anhänger, im Verlaufe
> der Versammlung als Gegner der einladenden Partei oder Gruppe
> herausgestellt haben.
> Ich hoffe, Ihnen mit dieser Stellungnahme geholfen zu haben.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Klaus Wenger
>
> Stadt Bottrop
> Amt für Informationsverarbeitung (12/1)
> Sachgebiet Statistik und Wahlen
> Tel.: 02041 / 703493
> E-Mail: klaus.wenger AT bottrop.de
> statistik.wahlen AT bottrop.de
>
> Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2g CO2 und 2 g Holz: Danke,
> dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.
>
>
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- [Düsseldorf] Fwd: [Bottrop] Fwd: Einladung zur Mitgliederversammlung, Patrick Schiffer, 11.02.2014
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