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duesseldorf - [Düsseldorf]Fwd: [Piraten NRW] [Fwd: Re: [Piraten Baden-wuerttemberg] SPD verbietet Verteilung von Grundgesetzen an Bürger.]

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

[Düsseldorf]Fwd: [Piraten NRW] [Fwd: Re: [Piraten Baden-wuerttemberg] SPD verbietet Verteilung von Grundgesetzen an Bürger.]


Chronologisch Thread 
  • From: Dave-Kay <davekay.de AT gmail.com>
  • To: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Düsseldorf]Fwd: [Piraten NRW] [Fwd: Re: [Piraten Baden-wuerttemberg] SPD verbietet Verteilung von Grundgesetzen an Bürger.]
  • Date: Wed, 9 Sep 2009 14:13:21 +0200
  • Domainkey-signature: a=rsa-sha1; c=nofws; d=gmail.com; s=gamma; h=mime-version:in-reply-to:references:date:message-id:subject:from:to :content-type:content-transfer-encoding; b=tSGR2WGpQpxrkg3YJ9TbQF5YHR7NPQhJ6S3f4JCaLN3hLYvXiWJ2IEZZkJ6qHeTYAx 68pRHgB8EnUB95safrV6TMb5VXjzwNMk85+UiSpgbm20OTLOcJ2vr4RYLZq6+sy8pykV GGFM/LxWJhU1vb9cUuAVQFQz9jqZuPJirDLJo=
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>

oha


---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: zweitaccount <zweitaccount AT gmx.co.uk>
Datum: 9. September 2009 13:46
Betreff: [Piraten NRW] [Fwd: Re: [Piraten Baden-wuerttemberg] SPD
verbietet Verteilung von Grundgesetzen an Bürger.]
An: NRW - Mailingliste <nordrhein-westfalen AT lists.piratenpartei.de>


Unten erhaltet Ihr eine Anfrage samt Antwort aus dem LV BaWü an die
Bundeszentrale für Politische Bildung. Zusammengefasst: Grundgesetze
dürfen nicht an Infoständen verteilt werden. Gruß, Johannes

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: [Piraten Baden-wuerttemberg] SPD verbietet Verteilung von
Grundgesetzen an Bürger.
Datum: Wed, 09 Sep 2009 08:39:05 +0200
Von: Erik 'fenhir' Kuch <fenhir AT pokerspieler.org>
Antwort an: Landesverband Baden-Württemberg
<baden-wuerttemberg AT lists.piratenpartei.de>
Organisation: www.pokerspieler.org
An: Landesverband Baden-Württemberg
<baden-wuerttemberg AT lists.piratenpartei.de>
Referenzen: <4A98AFA8.7000103 AT pokerspieler.org>
<6ea9a620908282213g2730eeadk21e6186e90db6e9e AT mail.gmail.com>
<249D77C9-E173-4B5A-9715-1CBD0549F513 AT tauss.de>

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA512

Jörg Tauss wrote:
>
> Auf Material der Bundeszentrale würde ich jederzeit zugreifen.

Hmmm...

Inzwischen kam eine Antwort der Bundeszentrale für politische Bildung:
Wir dürfen die Grundgesetze als Partei _nicht_ verteilen.

Wir müssten die Dinger also wohl selbst drucken, um sie im Wahlkampf
verwenden zu können.

- --- snipp ---

Von: xxx, xxx <xxx AT bpb.bund.de>
Gesendet: 08.09.09 15:52
An: xxx AT xxx.de
Betreff: AW: Benutzung Druckerzeugnisse für Parteiarbeit
Sehr geehrter Herr xxx,

haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an den politischen
Bildungsangeboten unseres Hauses. Wir sind sehr an einer möglichst
bevölkerungsweiten Verbreitung unserer Publikationen interessiert. Gemäß
unseres Gründungserlasses sind wir verpflichtet eine politisch
ausgewogene Haltung einzunehmen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass unsere Erzeugnisse nicht
in Verbindung gebracht werden sollen mit Partei- und
Wahlveranstaltungen. Die Textausgaben zum Grundgesetz finden sicher in
einer in Ihrer Nähe gelegenen Schule Verwendung. Sie werden verstehen,
dass wir uns über eine möglichst uneigennützig und ohne PR-Effekt
durchgeführte Übergabe freuen würden. Ansonsten bitten wir Sie um
Rückgabe der Textausgaben, da diese nicht zu Werbe-, sondern zu
Informationszwecken von uns bereitgestellt werden. Eine von Parteien
durchgeführte Ausgabe erfüllt nicht unser Anliegen einer unparteilichen
Stellung in der Öffentlichkeit.

Wir möchten Sie in in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung von § 5 I
Parteiengesetz verweisen. In Anlehnung an diese Vorschrift dürfen unsere
Publikationen weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern
während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung von Publikationen auf
Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das
Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder
Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum
Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in
welcher Anzahl unsere Publikationen dem Empfänger zugegangen sind,
dürfen sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht
in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundeszentrale
für politische Bildung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen
verstanden werden könnte.

Auch das Informationsmaterial der Ministerien darf keinesfalls für
Parteiarbeit bzw -werbung eingesetzt werden. Für die Bundeszentrale für
politische Bildung als nichtrechtsfähige Bundesanstalt im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern gilt das ebenso.

...

Wir hoffen Ihre Fragen angemessen beantwortet zu haben und setzen auf
Ihr Verständnis. Zu Ihrem indivuellen Gebrauch steht Ihnen unser Angebot
wie gewohnt zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx xxx

Bundeszentrale für politische Bildung
Stabsstelle Kommunikation
Adenauerallee 86
53113 Bonn
Tel +49 (0)228 99515-xxx
Fax +49 (0)228 99515-xxx
xxx AT bpb.de
www.bpb.de/presse

- --- snipp ---

Schade...

Viele Grüsse,
Erik aka fenhir

- --
  # Piratenpartei Esslingen am Neckar #

https://wiki.piratenpartei.de/Stammtisch_Esslingen
  Fragen dazu? Hier Kontakt aufnehmen:
https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fenhir

ICQ: 233844946    | Y!-ID: fenh1r at yahoo.com
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Skype/Teamspeak/Tel/Fax: Auf Anfrage

Video des Tages: http://www.youtube.com/watch?v=jhX55YdHk1U&fmt=18
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Version: GnuPG v1.4.5 (MingW32)

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FMxxbz8a19sOHXjpwf6hhkI=
=ZYVm
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