bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg
Listenarchiv
- From: Hans <hko AT online.de>
- To: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg <bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform
- Date: Mon, 21 May 2012 22:10:03 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-freiburg>
- List-id: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg <bzv-freiburg.lists.piratenpartei.de>
es trägt zur Bewusstseinsbildung bei in der modernen Zeit
somit mehr als nur Formulierung
Am 21.05.2012 um 22:07 schrieb Tobias Zawisla:
Ich sehe den Gewinn zur heutigen Situation gerade nicht... Ist doch
nur eine Formulierungsfrage?
Am 21. Mai 2012 19:23 schrieb Michael Kiai <MichaKiai AT news.piratenpartei.de >:
Was haltet ihr von folgendem Satzungsänderungsantrag?
Der Bezirksparteiag möge beschließen, in Abschnitt §09b in den Sätzen 3 und
5 die Worte "schriftlich (Brief, Fax oder wenn die Zustimmung des Mitglieds
besteht, per E-Mail)" durch "in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig
per Brief)" zu ersetzen.
Antragsbegründung
alte Fassung
§09b Bezirksparteitag
(1) Die Mitgliederversammlung auf Bezirksebene ist der Bezirksparteitag.
(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt einmal im Kalenderjahr, mindestens
aber alle 15 Monate. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines
Vorstandsbeschlusses.
(3) Ist der Vorstand handlungsunfähig, muss ein außerordentlicher
Bezirksparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich (Brief, Fax
oder wenn die Zustimmung des Mitglieds besteht, per E-Mail), mit einer Frist
von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsorts,
Tagungsbeginn und die Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden. Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstands.
(4) Außerordentliche Bezirksparteitage sind unverzüglich vom Vorstand
einzuberufen, wenn es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand
beantragt wird:
durch Beschluss des Vorstands oder
durch Beschlüsse der Vorstände von mindestens drei Kreisverbänden oder
durch Antrag, der von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des
Bezirksverbands Freiburg unterstützt wird.
(5) Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Fax oder wenn die
Zustimmung des Mitglieds besteht, per Email) mindestens vier Wochen vorher
zu einem Bezirksparteitag ein. Die Einladung enthält Angaben zum Tagungsort,
Tagungsbeginn und die Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in
aktueller Fassung und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im
Wortlaut zu veröffentlichen. Bei außerordentlichen Bezirksparteitagen kann
die Frist in besonders eilbedürftigen Fällen bis auf zwei Wochen verkürzt
werden.
neue Fassung
§09b Bezirksparteitag
(1) Die Mitgliederversammlung auf Bezirksebene ist der Bezirksparteitag.
(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt einmal im Kalenderjahr, mindestens
aber alle 15 Monate. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines
Vorstandsbeschlusses.
(3) Ist der Vorstand handlungsunfähig, muss ein außerordentlicher
Bezirksparteitag einberufen werden. Dies geschieht in Textform (vorranging
per E-Mail, nachrangig per Brief), mit einer Frist von zwei Wochen unter
Angabe der Tagesordnung und des Tagungsorts, Tagungsbeginn und die Angabe,
wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden. Er dient
ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstands.
(4) Außerordentliche Bezirksparteitage sind unverzüglich vom Vorstand
einzuberufen, wenn es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand
beantragt wird:
durch Beschluss des Vorstands oder
durch Beschlüsse der Vorstände von mindestens drei Kreisverbänden oder
durch Antrag, der von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des
Bezirksverbands Freiburg unterstützt wird.
(5) Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (vorranging per E- Mail,
nachrangig per Brief) mindestens vier Wochen vorher zu einem
Bezirksparteitag ein. Die Einladung enthält Angaben zum Tagungsort,
Tagungsbeginn und die Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht
werden. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in
aktueller Fassung und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im
Wortlaut zu veröffentlichen. Bei außerordentlichen Bezirksparteitagen kann
die Frist in besonders eilbedürftigen Fällen bis auf zwei Wochen verkürzt
werden.
Ein entsprechender Antrag in Neumünster
http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Satzungs%C3%A4nderungsantrag_-_008
wurde übrigens angenommen. Weitere Argumente stehen dort, ich kopier jetzt
nicht alles. :-)
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/bzv-freiburg
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Tobias 'Natural' Zawisla
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- [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform, Michael Kiai, 21.05.2012
- Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform, rairighi, 21.05.2012
- Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform, Tobias Zawisla, 21.05.2012
- Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform, Hans, 21.05.2012
- Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform, Michael Kiai, 21.05.2012
- Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform, Bastian Haas, 22.05.2012
- Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform, Mac, 22.05.2012
- Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform, Michael Kiai, 22.05.2012
- Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform, Bastian Haas, 22.05.2012
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