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bzv-freiburg - Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform

bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg

Listenarchiv

Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform


Chronologisch Thread 
  • From: Tobias Zawisla <tobyza AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg <bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [BZV-FR] SÄA Einladung per Textform
  • Date: Mon, 21 May 2012 22:07:26 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-freiburg>
  • List-id: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg <bzv-freiburg.lists.piratenpartei.de>

Ich sehe den Gewinn zur heutigen Situation gerade nicht... Ist doch
nur eine Formulierungsfrage?

Am 21. Mai 2012 19:23 schrieb Michael Kiai <MichaKiai AT news.piratenpartei.de>:
>
> Was haltet ihr von folgendem Satzungsänderungsantrag?
>
> Der Bezirksparteiag möge beschließen, in Abschnitt §09b in den Sätzen 3 und
> 5 die Worte "schriftlich (Brief, Fax oder wenn die Zustimmung des Mitglieds
> besteht, per E-Mail)" durch "in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig
> per Brief)" zu ersetzen.
>
> Antragsbegründung
>
> alte Fassung
>
> §09b Bezirksparteitag
>
> (1) Die Mitgliederversammlung auf Bezirksebene ist der Bezirksparteitag.
>
> (2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt einmal im Kalenderjahr, mindestens
> aber alle 15 Monate. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines
> Vorstandsbeschlusses.
>
> (3) Ist der Vorstand handlungsunfähig, muss ein außerordentlicher
> Bezirksparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich (Brief, Fax
> oder wenn die Zustimmung des Mitglieds besteht, per E-Mail), mit einer Frist
> von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsorts,
> Tagungsbeginn und die Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht
> werden. Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstands.
>
> (4) Außerordentliche Bezirksparteitage sind unverzüglich vom Vorstand
> einzuberufen, wenn es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand
> beantragt wird:
>
> durch Beschluss des Vorstands oder
> durch Beschlüsse der Vorstände von mindestens drei Kreisverbänden oder
> durch Antrag, der von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des
> Bezirksverbands Freiburg unterstützt wird.
>
> (5) Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Fax oder wenn die
> Zustimmung des Mitglieds besteht, per Email) mindestens vier Wochen vorher
> zu einem Bezirksparteitag ein. Die Einladung enthält Angaben zum Tagungsort,
> Tagungsbeginn und die Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht
> werden. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in
> aktueller Fassung und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im
> Wortlaut zu veröffentlichen. Bei außerordentlichen Bezirksparteitagen kann
> die Frist in besonders eilbedürftigen Fällen bis auf zwei Wochen verkürzt
> werden.
>
> neue Fassung
>
> §09b Bezirksparteitag
>
> (1) Die Mitgliederversammlung auf Bezirksebene ist der Bezirksparteitag.
>
> (2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt einmal im Kalenderjahr, mindestens
> aber alle 15 Monate. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines
> Vorstandsbeschlusses.
>
> (3) Ist der Vorstand handlungsunfähig, muss ein außerordentlicher
> Bezirksparteitag einberufen werden. Dies geschieht in Textform (vorranging
> per E-Mail, nachrangig per Brief), mit einer Frist von zwei Wochen unter
> Angabe der Tagesordnung und des Tagungsorts, Tagungsbeginn und die Angabe,
> wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden. Er dient
> ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstands.
>
> (4) Außerordentliche Bezirksparteitage sind unverzüglich vom Vorstand
> einzuberufen, wenn es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand
> beantragt wird:
>
> durch Beschluss des Vorstands oder
> durch Beschlüsse der Vorstände von mindestens drei Kreisverbänden oder
> durch Antrag, der von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des
> Bezirksverbands Freiburg unterstützt wird.
>
> (5) Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (vorranging per E-Mail,
> nachrangig per Brief) mindestens vier Wochen vorher zu einem
> Bezirksparteitag ein. Die Einladung enthält Angaben zum Tagungsort,
> Tagungsbeginn und die Angabe, wo weitere aktuelle Veröffentlichungen gemacht
> werden. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in
> aktueller Fassung und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im
> Wortlaut zu veröffentlichen. Bei außerordentlichen Bezirksparteitagen kann
> die Frist in besonders eilbedürftigen Fällen bis auf zwei Wochen verkürzt
> werden.
>
> Ein entsprechender Antrag in Neumünster
> http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Satzungs%C3%A4nderungsantrag_-_008
> wurde übrigens angenommen. Weitere Argumente stehen dort, ich kopier jetzt
> nicht alles. :-)
> --
> BzV-Freiburg mailing list
> BzV-Freiburg AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/bzv-freiburg



--
Tobias 'Natural' Zawisla

http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Natural
http://twitter.com/zawisla
http://tobiaszawisla.de/




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