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bzv-freiburg - Re: [BZV-FR] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen

bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg

Listenarchiv

Re: [BZV-FR] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Kiai <MichaKiai AT gmail.com>
  • To: bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [BZV-FR] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen
  • Date: Wed, 21 Jul 2010 07:21:16 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-freiburg>
  • List-id: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg <bzv-freiburg.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Florian 'branleb' Zumkeller-Quast schrieb:
> Wenn aber der BzV sagt,
> er übernimmt z.B. nur 50% der Kosten für Infostände
> ist das durchaus zulässig.

Wenn der Verband 50% übernimmt, und ich 50% zahle, wäre das auch
völlig ok. Dann ist es aber keine Spende, die ich absetzen kann.

Hier geht es aber darum, dass der Verband 100% zahlt, aber die Bedinung
stellt, dass vorher eine zweckgebundeneSpende in Höhe von 50% eingeht.

Bei den Reisekosten (Aufwand) ist es eindeutig: Die Reisekosten nur zu
genehmigen, damit der Verursacher sie wieder spendet und damit von der
Steuer absetzen kann, ist nicht erlaubt. Daher mein Einwand. Für
Sachspenden gilt dieser Einwand wohl nicht.

Ansonsten verweise ich auf dfen Bundesschatzi:
http://wiki.piratenpartei.de/Schatzmeister#Aufwandsspenden





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