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bzv-freiburg - Re: [BZV-FR] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen

bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg

Listenarchiv

Re: [BZV-FR] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Kiai <MichaKiai AT gmail.com>
  • To: bzv-freiburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [BZV-FR] Grundsätzliche Regelung für Kostenübernahmen
  • Date: Tue, 20 Jul 2010 21:39:55 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bzv-freiburg>
  • List-id: Mailingliste des Bezirksverband Freiburg <bzv-freiburg.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Tobias Zawisla schrieb:
> 1. Veranstaltungen
> ** 50% der Kosten für die Veranstaltung müssen per Spenden finanziert
> werden. Diese sind im Vorfeld gegen Quittung an die jeweilige Gliederung
> auszuhändigen, die Gliederung bezahlt die Rechnung dann direkt

Ihr genehmigt die Veranstaltung nur, wenn eine Spende vorliegt?
Liegt darin nicht ein Widerspruch zu "Spende muss freiwillig und ohne
Gegenleistung erfolgen"? Ich meine, soetwas mal vom Landesschatzi gehört
zu haben, finde es aber nicht mehr. War in einer Diskussion um Spende der
Reisekosten: Übernahme nur, wenn gespendet wird verstösst gegen das
PartG.





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