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Pressemeldung: Note 6: Die Medienkompetenz der Gerichte im Zeitalter des Web 2.0
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- Subject: Pressemeldung: Note 6: Die Medienkompetenz der Gerichte im Zeitalter des Web 2.0
- Date: Tue, 16 Feb 2010 21:09:50 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/bremen-presse>
- List-id: Presseverteiler Bremen <bremen-presse.lists.piratenpartei.de>
Note 6: Die Medienkompetenz der Gerichte im Zeitalter des Web 2.0
Die Piratenpartei Bremen fordert mehr Medienkompetenz von den
deutschen Gerichten. Das alleinige Wissen um Recht und Gesetz reicht
offensichtlich nicht mehr aus. Dies wurde vom Landgericht Hamburg
erneut eindrucksvoll bewiesen [1].
In seinem Urteil vom 7. Juli 2009 (Az.: 312 O 142/09) entschied das
Gericht, das Abmahnungen auch wirksam per E-Mail zugestellt werden
können [2]. Hierbei wurde die tägliche Praxis im Umgang mit E-Mail
völlig außer Acht gelassen. Angesichts der erforderlichen Maßnahmen
zur Bekämpfung von so genannter Spam-Mail, kann E-Mail zurzeit wohl
nicht als verlässliches Medium betrachtet werden. Auf der anderen
Seite wurden vom Versender scheinbar keine Maßnahmen gefordert, die
den Erhalt der Abmahnung gewährleistet hätten. So hat das Gericht
nicht einmal eine Lesebestätigung als Zugangsbestätigung gefordert.
Das Gericht entschied, dass die Abmahnung als zugestellt betrachtet
werden muss, selbst wenn die Firewall die E-Mail abgelehnt hat. "Dies
eröffnet der Abmahnindustrie völlig neue Möglichkeiten, da es ein
leichtes ist, E-Mails so zu gestalten, dass sie als Spam erkannt
werden." sagt Mathias Döhle, Mitglied der Piratenpartei und
IT-Experte. Wenn mit der Zustellung der Abmahnung bereits Fristen
laufen, so wird dem Abgemahnten jegliche Chance genommen darauf
rechtzeitig zu reagieren und seine Rechte zu wahren [3].
Die Bekämpfung von Spam ist die zentrale Herausforderung für
Administratoren. Hier gibt es viele rechtliche Grauzonen, für deren
Klärung die Branche dankbar wäre. In der Praxis werden E-Mails, die
als Spam erkannt wurden kommentarlos gelöscht. Dieses Vorgehen ist
aber unter Umständen ein Verstoß gegen das Postgeheimnis und wird oft
durch betriebliche Vereinbarungen versucht zu legitimieren.
Leider beschäftigen unsere Gerichte sich hiermit erst, nachdem das
Kind in den Brunnen gefallen ist. Ein Beispiel hierfür ist die Frage,
ob für jede abgelehnte E-Mail eine automatische Benachrichtigung
erzeugt werden muss. Administratoren haben diese Frage häufig sehr
pragmatisch mit 'Nein' beantwortet. Würde man das machen, würde das
nur eine neue Flut überflüssiger E-Mails erzeugen.
Dies Beispiel zeigt, wie komplex der Sachverhalt ist. Administratoren
stehen hierbei sowieso schon mit einem Bein im Gefängnis. Urteile, wie
das oben genannte, verschlimmern die Situation nur unnötig statt Hilfe
zu bieten. Eine Umsetzung des Urteils würde bedeuten, dass jeder dazu
verurteilt wird, wieder all seine Spam-Mails selber prüfen zu müssen.
Dies ist dermaßen praxisfremd, dass man über die Entscheidung des
Landgerichts Hamburg nur noch den Kopf schütteln möchte.
Es wird höchste Zeit, dass sich auch die Gerichte den
Herausforderungen unserer Zeit stellen. Medienkompetenz ist eine
Forderung, die heute jeder Arbeitgeber an seine Angestellten hat. Wir
können dies auch und gerade von Richtern erwarten.
------------------------------------------------------------------------
Quellen:
[1] http://www.golem.de/1002/72859.html
[2]
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-hamburg_312-o-142-09_fachanwalt-fuer-markenrecht-II.pdf
[3]
http://www.netzwelt.de/news/81749-urteil-abmahnung-per-e-mail-rechtens.html
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Verantwortlich für den Inhalt und Versand dieser Pressemitteilung:
Pressestelle der Piratenpartei Bremen
Diese Pressemitteilung finden Sie im Internet unter:
http://bremen.piratenpartei.de/Blog/2010-2-16/note-6:-die-medienkompetenz-der-gerichte-im-zeitalter-des-web-2.0/
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Pressestelle Bremen:
Ruben Bridgewater
Telefon: 0421 / 986 44 67
E-Mail: presse AT bremen.piratenpartei.de
Piratenpartei Bremen
c/o Erich Sturm
Postfach 106401
28064 Bremen
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Für Journalisten allgemein verwendbares Bildmaterial finden Sie unter:
http://www.piratenpartei.de/presse/bildmaterial
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Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit
entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre,
eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes,
freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die
grundlegenden Ziele der PIRATEN.
Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus
dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl
im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl
ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat
mittlerweile knapp 12.000 Mitglieder.
Die Piratenpartei ist in den Kommunalparlamenten von Aachen und Münster
vertreten.
Note 6: Die Medienkompetenz der Gerichte im Zeitalter des Web 2.0
Die Piratenpartei Bremen fordert mehr Medienkompetenz von den deutschen
Gerichten. Das alleinige Wissen um Recht und Gesetz reicht offensichtlich
nicht mehr aus. Dies wurde vom Landgericht Hamburg erneut eindrucksvoll
bewiesen [1].
In seinem Urteil vom 7. Juli 2009 (Az.: 312 O 142/09) entschied das Gericht,
das Abmahnungen auch wirksam per E-Mail zugestellt werden können [2]. Hierbei
wurde die tägliche Praxis im Umgang mit E-Mail völlig außer Acht gelassen.
Angesichts der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von so genannter
Spam-Mail, kann E-Mail zurzeit wohl nicht als verlässliches Medium betrachtet
werden. Auf der anderen Seite wurden vom Versender scheinbar keine Maßnahmen
gefordert, die den Erhalt der Abmahnung gewährleistet hätten. So hat das
Gericht nicht einmal eine Lesebestätigung als Zugangsbestätigung gefordert.
Das Gericht entschied, dass die Abmahnung als zugestellt betrachtet werden
muss, selbst wenn die Firewall die E-Mail abgelehnt hat. "Dies eröffnet der
Abmahnindustrie völlig neue Möglichkeiten, da es ein leichtes ist, E-Mails so
zu gestalten, dass sie als Spam erkannt werden." sagt Mathias Döhle, Mitglied
der Piratenpartei und IT-Experte. Wenn mit der Zustellung der Abmahnung
bereits Fristen laufen, so wird dem Abgemahnten jegliche Chance genommen
darauf rechtzeitig zu reagieren und seine Rechte zu wahren [3].
Die Bekämpfung von Spam ist die zentrale Herausforderung für Administratoren.
Hier gibt es viele rechtliche Grauzonen, für deren Klärung die Branche
dankbar wäre. In der Praxis werden E-Mails, die als Spam erkannt wurden
kommentarlos gelöscht. Dieses Vorgehen ist aber unter Umständen ein Verstoß
gegen das Postgeheimnis und wird oft durch betriebliche Vereinbarungen
versucht zu legitimieren.
Leider beschäftigen unsere Gerichte sich hiermit erst, nachdem das Kind in
den Brunnen gefallen ist. Ein Beispiel hierfür ist die Frage, ob für jede
abgelehnte E-Mail eine automatische Benachrichtigung erzeugt werden muss.
Administratoren haben diese Frage häufig sehr pragmatisch mit 'Nein'
beantwortet. Würde man das machen, würde das nur eine neue Flut überflüssiger
E-Mails erzeugen.
Dies Beispiel zeigt, wie komplex der Sachverhalt ist. Administratoren stehen
hierbei sowieso schon mit einem Bein im Gefängnis. Urteile, wie das oben
genannte, verschlimmern die Situation nur unnötig statt Hilfe zu bieten. Eine
Umsetzung des Urteils würde bedeuten, dass jeder dazu verurteilt wird, wieder
all seine Spam-Mails selber prüfen zu müssen. Dies ist dermaßen praxisfremd,
dass man über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg nur noch den Kopf
schütteln möchte.
Es wird höchste Zeit, dass sich auch die Gerichte den Herausforderungen
unserer Zeit stellen. Medienkompetenz ist eine Forderung, die heute jeder
Arbeitgeber an seine Angestellten hat. Wir können dies auch und gerade von
Richtern erwarten.
Quellen:
[1] http://www.golem.de/1002/72859.html
[2]
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-hamburg_312-o-142-09_fachanwalt-fuer-markenrecht-II.pdf
[3]
http://www.netzwelt.de/news/81749-urteil-abmahnung-per-e-mail-rechtens.html
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- Pressemeldung: Note 6: Die Medienkompetenz der Gerichte im Zeitalter des Web 2.0, Presse Piratenpartei Bremen, 16.02.2010
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