Hallo! Bei dem Thema fällt mir doch noch glatt ein neuer
Wahlkampfslogan ein:
"Mehr Bürokratie wagen"
lg Raimond
Am 23.07.2017 um 17:02 schrieb Thomas
Bennühr:
Hallo Andreas,
die aktuellen und tatsächlich getätigten Ausgaben liegen Stand
04.07.2017 bei 4.456,15 €.
https://framacalc.org/BTW-Bugdet-BB2017-GAHIo5ju5s
Aktuell im Realisierungsstadium (also noch nicht ausgegeben)
sind:
- Freies Budget DK (250 € je Kandidat; 5 * 250 €) : 1.250 €
- Einkaufschips (teilweise gegenfinanziert), d.h. bis zu:
2.500 €, die vollständig privat vorfinanziert wurden
- Folie Vito: 704,40 €
- Zuschuss Bundeskampagne: 3.000 €
Gesamt: 7.454,40 €
Bevor die Entscheidungshoheit auf den Landesvorstand übergeht,
kann die AG TF Wahlkampf noch frei über 5.543,85 € verfügen.
Danach greift der Sperrvermerk.
Von den schon im Realisierungsstadium befindlichen Ausgaben
müssen also die den Betrag von 10.000 € übersteigenden Ausgaben
in Höhe von 1.910,55 € erst durch den Landesvorstand freigegeben
werden und zwar BEVOR das Geld ausgezahlt wird.
Das ist die Wirkung eines Sperrvermerkes. Jeder
Kommunalmandatsträger, der sich schon mal mit der Aufstellung
und Genehmigung eines Haushaltsplanes beschäftigt hat, wird dir
das gerne bestätigen.
Viele Grüße
Thomas
Am 23.07.2017 14:12, schrieb Andreas Schramm:
Hallo Thomas,
selbst wenn man deinen Konstruktionen folgen könnte (welche
ich für
nicht belastbar halte), beläuft sich der Stand der
Ausgaben/Ausgabeabsichten in der TF Wahlkampf bereits auf
oberhalb von
10 Tsd. € liegend. Mit anderen Worten, selbst nach den von dir
selber
jetzt hier aufgestellten Kriterien wäre der Landesvorstand zur
Entscheidung zuständig gewesen, findest du hier:
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Taskforce_Wahlkampf/Koordinierungstreffen/2017/2017-07-20
Top 3 Aktuelles: Summe 11.910.55 €
Weiteren Diskussionsbedarf sehe ich nicht, für mich ist das
Thema mit
der Entscheidung des Landesvorstandes durch.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S chramm
Am 23.07.2017 um 12:36 schrieb Thomas Bennühr:
Hallo Andreas,
ich kann dir nicht folgen. Ich habe mit keinem Wort gesagt,
dass kein
Geld für den Wahlkampf da ist.
Wir haben einen Sperrvermerk im Haushaltsplan der greift,
wenn die AG TF
Wahlkampf mehr als 10 TEUR ausgibt/ausgeben will.
Das heißt nicht anderes, als dass ab diesem Betrag der LaVo
die
Entscheidungen trifft, vorher trifft die AG TF Wahlkampf die
Entscheidung.
Also, bitte stell deinen Antrag auf Kostenzuschuss bei der
AG TF
Wahlkampf, genau wie alle anderen Direktkandidaten auch.
Viele Grüße
Thomas
Am 23.07.2017 10:51, schrieb Andreas Schramm:
Hallo Thomas,
ich hoffe, dass "man" (wer immer das ist) dich dann auch
darüber
informiert hat, dass in anderen Landesverbände Listen zur
Bundestagswahl
antreten und dort die Mittel eingesetzt werden.
Sicherlich hast du dort auch in Erfahrung bringen können,
dass keine
Drohnen a` ca. 1.600,00 EUR/Stück aus Wahlkampfmitteln für
die Zeit nach
dem Wahlkampf für Pressearbeit (ein Presseteam existiert
dank Vorstand
schon lange nicht mehr) gekauft werden, um den Kandidaten
dann zu
erzählen, dass kein Geld für Wahlkampf da ist.
Es ist einfach nur peinlich was du uns hier erzählen
willst.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schramm
Am 23.07.2017 um 10:34 schrieb Thomas Bennühr:
Moin Matthias,
ich habe mal in ander en Landesverbänden nachgefragt, wie
denn dort die
Direktkandidaten aus Landesmitteln unterstützt werden.
Die Spanne reicht von 0 EUR, da nur die eigenen
Kreisverbände die DK
unterstützen, über 0 EUR, aber Abrechnung von Reisekosten
möglich bis
300 EUR / 500 EUR maximal.
Das wir bis (!) zu 2 TEUR maximal pro DK im Haushalt als
Rechengröße
veranschlagt haben, wird als sehr (!) üppig empfunden.
Also bitte, komm wieder runter und höre auf, hier Menschen
zu
beschimpfen.
Da die Rahmenbedingungen sich geändert haben, kam aus den
Reihen der
Kandidaten (!) der Vorschlag, jetzt weniger zu
investieren, um dann in
2019 mehr in die Wahlkämpfe (Kommunal und Landtag)
investieren zu
können.
Den Vorschlag halte ich persönlich auch für sinnvoll, da
voraussichtlich
eben kein DK von uns die 10%-Marke (Parteienfin anzierung)
erreichen
wird. Das sollte mit allen Kandidaten in der letzten Woche
diskutiert
werden. Um sich durch Mehrheitsentscheid auf eine
gemeinsame Linie zu
einigen, nach der dann gehandelt wird. Es waren leider
nicht alle
Kandidaten da. Setz dich vielleicht einfach noch mal mit
Guido, Kai,
Andreas und Thomas Ney in Verbindung, trefft euch im
Mumble und
diskutiert darüber.
Wie ihr als Direktkandidaten die Zuschüsse beantragen
könnt, wurde
ausgiebig erklärt.
Ihr könnt natürlich zusätzlich auch bei euren
Kreisvorständen einen
Antrag auch Wahlkampfunterstützung stellen. Die hätten
eigentlich auch
einen eigenen Haushaltsplan für 2017 aufstellen müssen.
Wenn sie das
gemacht haben, werden sie vielleicht auch Mittel für die
Bundestagswahl
eingestellt haben, um die DK im Wahlkampf unterstützen zu
können.
Vi ele Grüße
Thomas
Am 23.07.2017 00:00, schrieb Mathias Täge:
Sehe ich auch so!
Macht ihr Idioten da was ihr wollt! Wir machen Wahlkampf
der unter den Bedinungen möglich ist!
Aber interessant Thomas, dass du da nochmal erläuterst,
dass den DKs 2.000EUR zusteht. Witzig, wo ihr genau den
Antrag abgelehnt habt, den DKs dieses Budget zu geben!
Aber macht mal..
mfg
GESENDET: Samstag, 22. Juli 2017 um 23:49 Uhr
VON: "Andreas Schramm" <a.schramm AT piratenbrandenburg.de>
AN: brb-pm AT lists.piratenpartei.de
BETREFF: Re: [Brb-pm] Direktkandidaten und Wahlkampf
Hallo Thomas,
danke für deine Erläuterungen, ich teile sie nicht.
Für mich ist das Thema durch.
Mit freundlichen Grüßen
And reas Schramm
Am 22.07.2017 um 21:10 schrieb Thomas Bennühr:
N´abend zusammen,
schade, das sich mal wieder öffentlich geprügelt wird.
Aber um etwas Licht ins Dunkle zu bringen ein kurzer
Abriss, ob die AG
TF Wahlkampf über die Haushaltsmittel für den Wahlkampf in
Höhe von
25TEUR verfügen darf oder nicht.
HISTORIE:
Am 16.11.2016 wurde der Antrag auf Ausschreibung von
"Wahlkampfkoordinatoren" vom LaVo behandelt (Beschluss:
2016-060 ).
Nachdem von mehreren Seiten argumentiert wurde, das
bräuchte man nicht,
dafür gäbe es die AG TF Wahlkampf, wurde der Antrag
vertagt.
Am 19.11.2016 wurde das Thema beim LPT 2016.3 unter TOP 6
erneut
diskutiert.
Es wird protokolliert, dass beschlossen wurde die AG TF
Wahlkampf wieder
zu aktivieren.
Im Haushaltsplan vom 24.01.2017 für das Jahr 2017 wird zur
Position 4A2c
Ausgaben für Wahlkämpfe erläutert:
Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des
Wahlkampfes
subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto).
Davon entfallen:- auf die Landesliste: bis zu 5.000 EUR-
auf die bis zu
zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 EUR.
Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG
Wahlkampf.
Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes)
greift dann,
wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und
dadurch zusätzlicher
Spielraum im Haushalt entsteht.
Ein Haushaltsplan ist grundsätzlich verbindlich, aber es
ist ein Plan.
Einzelpositionen müssen nicht ausgeschöpft werden. Eine
Überschreitung
der geplanten Ausgaben je Position ist aber grundsätzlich
möglich, wenn
eine entsprechende Regelung im Haushaltsplan enthalten
ist.
Entspr echende Regelungen hat der Haushaltsplan. Das
Fachwort heißt
:"Deckungsfähigkeit".
Für die Wahlkampfausgaben wurde ein "Sperrvermerk"
getroffen. Dieser
Fachbegriff bedeutet nichts anderes, dass die Entscheidung
über die
Mittelfreigabe durch, in diesem Fall den LaVo, zu erfolgen
hat, wenn die
Bedingung für den Sperrvermerk erfüllt ist. Unter
Bedingung ist hier die
Höhe der verfügbaren Mittel zu verstehen.
Am 25.01.2017 tagte die TF Wahlkampf das erste mal, am
15.02.2017 wurden
die Koordinatoren gewählt.
FÜR DEN WAHLKAMPF HEIßT DAS:
1. Die AG TF Wahlkampf ist verantwortlich für die
Durchführung des
Wahlkampfes für die Bundestagswahl 2017.
2. Die AG TF Wahlkampf durfte grundsätzlich bis zu 25 TEUR
dafür
verwenden.
3. Da die Landesliste weggefallen ist, reduzieren sich die
frei
verf& uuml;gbaren Mittel der AG TF Wahlkampf auf
zunächst 20 TEUR.
4. Da von den eingeplanten 10 Direktkandidaten nur 5
antreten,
reduzieren sich die frei verfügbaren Mittel der AG TF
Wahlkampf auf 5
mal 2TEUR, also 10TEUR.
5. Erst wenn die 10TEUR tatsächlich verbraucht sind,
greift der
Sperrvermerk. D.h., für jeden Euro, den die AG TF
Wahlkampf mehr als 10
TEUR ausgeben möchte, benötigt sie einen Beschluss des
Landesvorstandes.
6. Da aktuell von der AG TF Wahlkampf dieser Betrag noch
nicht
ausgegeben wurde, besteht auch keine Notwendigkeit und
Möglichkeit, die
Mittelfreigabe durch Beschluss des Vorstandes zu
beeinflussen.
7. Anträge der Kandidaten zur Freigabe von
Wahlkampfmitteln sind an die
AG TF Wahlkampf zu richten. Diese hat alleinige
Entscheidungshoheit und
-Verantwortung bis die 10TEUR verbraucht sind.
8. Danach sind die Anträ ;ge auf Mittelfreigabe weiterhin
an die AG TF
Wahlkampf zu richten, die Entscheidung über die
Mittelfreigabe liegt
aber dann beim Landesvorstand.
Ich hoffe, ich konnte nun für etwas mehr Klarheit sorgen,
wie das mit
den Wahlkampfgeldern funktioniert.
Ansonsten empfehle ich allen Beteiligten, sich zu
beruhigen und sich
darauf zu konzentrieren, dass die Piratenpartei
Brandenburg von den
Wählern als noch existent wahrgenommen wird.
So ärgerlich es ist, aber die Chance, dass einer unserer
Direktkandidaten seinen Wahlkreis tatsächlich gewinnt, ist
nun mal nicht
so groß. Vielleicht klappt es bei dem ein oder anderen
mehr als 10% zu
holen, das wäre positiv für die Parteienfinanzierung.
Am wichtigsten ist jedoch, dass die Öffentlichkeit eine
geschlossen
auftretende Partei wahrnimmt, sowohl was das persönliche
Auftreten der
Kandida ten als auch die Kampagne betrifft.
Ich empfehle deshalb jedem Kandidaten, der plakatieren
will, sich an das
Plakatdesign der Bundespartei zu halten.
Corporate Identity und Corporate Design sind wesentliche
Bausteine des
Erfolges der gesamten Partei, nicht nur von Kandidaten
oder einzelnen
Landesverbänden.
Entscheidungen, die getroffen wurden, sollte jeder
Demokrat auch
akzeptieren, selbst wenn sie ihm gegen den Strich gehen.
Ich wünsche euch allen ein schönes Restwochenende und uns
allen einen
Wahlkampf, der nun ohne weitere Querelen abläuft. Unser
Hauptziel muss
es sein PRÄSENZ zu zeigen. Also an Podiumsdiskussionen
teilzunehmen,
öffentlichkeitswirksam aufzutreten und, natürlich, auch
über Plakate zu
wirken. Nur um ein paar Beispiel zu nennen.
Viele Grüße
Thomas Bennühr
Vorsitzender Piratenpartei Brandenburg Tel:033056
689060
Twitter: @ThomasOHV
WhatsApp:0177 5025975
Am 22.07.2017 11:01, schrieb Thomas Langen:
Am 22.07.2017 um 00:11 schrieb "Mathias Täge":
Dann komm mal langsam mit den Fakten, sprich wo ist der
offizielle
Beschluss des Vorstandes, dass die TF Wahl über die
vollen 25.000
verfügen darf?
Die einzige (denkbare) Grundlage hierfür ist der
LaVo-Beschluss
B2017-008
<https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/B2017-008
[1]
[1 [1]] [1 [1]]>. Hier
ist die Verfügungsgewalt ("Verantwortlich für die
Verwaltung der Mittel
ist die AG Wahlkampf.") auch nur Teil der Anmerkung des
Beschlusses.
Ebenso Teil der Anmerkung ist auch die Feststellung,
dass bei weniger
als zehn Direktkan didaten (was jetzt der Fall ist) ein
Entscheidungsrecht des Landesvorstandes greift.
Thomas L.
Links:
------
[1] https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/B2017-008
[1]
[1 [1]]
--
brb-pm mailinglist
brb-pm AT lists.piratenpartei.de
The list homepage: https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-pm
[2]
[2 [2]]
--
brb-pm mailinglist
brb-pm AT lists.piratenpartei.de
The list homepage: https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-pm
[2]
Links:
------
[1] https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/B2017-008
[1]
[2] https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-pm
[2]
Links:
------
[1] https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/B2017-008
[2] https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-pm
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