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brb-wahlkampf - [Brb-wahlkampf] Direktkandidaten und Wahlkampf

brb-wahlkampf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Brb-wahlkampf mailing list

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[Brb-wahlkampf] Direktkandidaten und Wahlkampf


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Bennühr <t.bennuehr AT piratenbrandenburg.de>
  • To: Brb Kandidaten <brb-kandidaten AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: brb-pm AT lists.piratenpartei.de, Thomas Langen <t.langen AT piratenbrandenburg.de>, BRB Wahlkampf Liste <brb-wahlkampf AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Brb-wahlkampf] Direktkandidaten und Wahlkampf
  • Date: Sat, 22 Jul 2017 21:10:46 +0200
  • Organization: Piratenpartei Brandenburg

N´abend zusammen,

schade, das sich mal wieder öffentlich geprügelt wird.

Aber um etwas Licht ins Dunkle zu bringen ein kurzer Abriss, ob die AG TF Wahlkampf über die Haushaltsmittel für den Wahlkampf in Höhe von 25T€ verfügen darf oder nicht.

Historie:

Am 16.11.2016 wurde  der Antrag auf Ausschreibung von "Wahlkampfkoordinatoren" vom LaVo behandelt (Beschluss: 2016-060 ).
Nachdem von mehreren Seiten argumentiert wurde, das bräuchte man nicht, dafür gäbe es die AG TF Wahlkampf, wurde der Antrag vertagt.

Am 19.11.2016 wurde das Thema beim LPT 2016.3 unter TOP 6 erneut diskutiert.
Es wird protokolliert, dass beschlossen wurde die AG TF Wahlkampf wieder zu aktivieren.

Im Haushaltsplan vom 24.01.2017 für das Jahr 2017 wird zur Position 4A2c Ausgaben für Wahlkämpfe erläutert:

Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des Wahlkampfes subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto).
Davon entfallen:- auf die Landesliste: bis zu 5.000 €- auf die bis zu zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 €.

Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG Wahlkampf.

Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht.

Ein Haushaltsplan ist grundsätzlich verbindlich, aber es ist ein Plan. Einzelpositionen müssen nicht ausgeschöpft werden. Eine Überschreitung der geplanten Ausgaben je Position ist aber grundsätzlich möglich, wenn eine entsprechende Regelung im Haushaltsplan enthalten ist. Entsprechende Regelungen hat der Haushaltsplan. Das Fachwort heißt :"Deckungsfähigkeit".
Für die Wahlkampfausgaben wurde ein "Sperrvermerk" getroffen. Dieser Fachbegriff bedeutet nichts anderes, dass die Entscheidung über die Mittelfreigabe durch, in diesem Fall den LaVo, zu erfolgen hat, wenn die Bedingung für den Sperrvermerk erfüllt ist. Unter Bedingung ist hier die Höhe der verfügbaren Mittel zu verstehen.

Am 25.01.2017 tagte die TF Wahlkampf das erste mal, am 15.02.2017 wurden die Koordinatoren gewählt.

 

Für den Wahlkampf heißt das:

1. Die AG TF Wahlkampf ist verantwortlich für die Durchführung des Wahlkampfes für die Bundestagswahl 2017.

2. Die AG TF Wahlkampf durfte grundsätzlich bis zu 25 T€ dafür verwenden.

3. Da die Landesliste weggefallen ist, reduzieren sich die frei verfügbaren Mittel der AG TF Wahlkampf auf zunächst 20 T€.

4. Da von den eingeplanten 10 Direktkandidaten nur 5 antreten, reduzieren sich die frei verfügbaren Mittel der AG TF Wahlkampf auf 5 mal 2T€, also 10T€.

5. Erst wenn die 10T€ tatsächlich verbraucht sind, greift der Sperrvermerk. D.h., für jeden Euro, den die AG TF Wahlkampf mehr als 10 T€ ausgeben möchte, benötigt sie einen Beschluss des Landesvorstandes.

6. Da aktuell von der AG TF Wahlkampf dieser Betrag noch nicht ausgegeben wurde, besteht auch keine Notwendigkeit und Möglichkeit, die Mittelfreigabe durch Beschluss des Vorstandes zu beeinflussen.

7. Anträge der Kandidaten zur Freigabe von Wahlkampfmitteln sind an die AG TF Wahlkampf zu richten. Diese hat alleinige Entscheidungshoheit und -Verantwortung bis die 10T€ verbraucht sind.

8. Danach sind die Anträge auf Mittelfreigabe weiterhin an die AG TF Wahlkampf zu richten, die Entscheidung über die Mittelfreigabe liegt aber dann beim Landesvorstand.

Ich hoffe, ich konnte nun für etwas mehr Klarheit sorgen, wie das mit den Wahlkampfgeldern funktioniert.

Ansonsten empfehle ich allen Beteiligten, sich zu beruhigen und sich darauf zu konzentrieren, dass die Piratenpartei Brandenburg von den Wählern als noch existent wahrgenommen wird.

So ärgerlich es ist, aber die Chance, dass einer unserer Direktkandidaten seinen Wahlkreis tatsächlich gewinnt, ist nun mal nicht so groß. Vielleicht klappt es bei dem ein oder anderen mehr als 10% zu holen, das wäre positiv für die Parteienfinanzierung.

Am wichtigsten ist jedoch, dass die Öffentlichkeit eine geschlossen auftretende Partei wahrnimmt, sowohl was das persönliche Auftreten der Kandidaten als auch die Kampagne betrifft. 

Ich empfehle deshalb jedem Kandidaten, der plakatieren will, sich an das Plakatdesign der Bundespartei zu halten.
Corporate Identity und Corporate Design sind wesentliche Bausteine des Erfolges der gesamten Partei, nicht nur von Kandidaten oder einzelnen Landesverbänden.
Entscheidungen, die getroffen wurden, sollte jeder Demokrat auch akzeptieren, selbst wenn sie ihm gegen den Strich gehen.

Ich wünsche euch allen ein schönes Restwochenende und uns allen einen Wahlkampf, der nun ohne weitere Querelen abläuft. Unser Hauptziel muss es sein PRÄSENZ zu zeigen. Also an Podiumsdiskussionen teilzunehmen, öffentlichkeitswirksam aufzutreten und, natürlich, auch über Plakate zu wirken. Nur um ein paar Beispiel zu nennen.

Viele Grüße

Thomas Bennühr
Vorsitzender Piratenpartei Brandenburg
Tel:033056 689060
Twitter: @ThomasOHV
WhatsApp:0177 5025975

Am 22.07.2017 11:01, schrieb Thomas Langen:

Am 22.07.2017 um 00:11 schrieb "Mathias Täge":
Dann komm mal langsam mit den Fakten, sprich wo ist der offizielle
Beschluss des Vorstandes, dass die TF Wahl über die vollen 25.000
verfügen darf?

Die einzige (denkbare) Grundlage hierfür ist der LaVo-Beschluss
B2017-008
<https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/B2017-008>. Hier
ist die Verfügungsgewalt ("Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel
ist die AG Wahlkampf.") auch nur Teil der Anmerkung des Beschlusses.
Ebenso Teil der Anmerkung ist auch die Feststellung, dass bei weniger
als zehn Direktkandidaten (was jetzt der Fall ist) ein
Entscheidungsrecht des Landesvorstandes greift.

Thomas L.
 




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