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brb-dos - AW: [BRB-DOS] Hallo Herr Doktor

brb-dos AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der DOS-Piraten

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AW: [BRB-DOS] Hallo Herr Doktor


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian AT piratbb.de>
  • To: "brb-dos AT lists.piratenpartei.de" <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: AW: [BRB-DOS] Hallo Herr Doktor
  • Date: Thu, 23 Jan 2020 09:40:42 +0000
  • Accept-language: de-DE, en-US

Danke für die Erhellung. Ich finde es schon wichtig, dass wir hier sehr genau
auf die Formalia achten. Zum Inhalt des Dr. kann sich jeder ein eigenen Bild
machen.

JM2C
Bastian

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de
<brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de> Im Auftrag von SK
Gesendet: Donnerstag, 23. Januar 2020 10:22
An: brb-dos AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [BRB-DOS] Hallo Herr Doktor


Hallo,

der Vollständigkeit halber wollte ich, da Herr Gerhard Klumpe, also der
Originalposter, dies wohl aus Versehen vergaß oder sich mit Zitatrecht nicht
so weit auskennt, hier noch den Link des Originals nachliefern:

<https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/namensrecht-nachname-titel-adel-akademischer-grad-namensaenderung/>

Freundliche Grüße

Steffen
-sk-

Am 22.01.20 um 23:50 schrieb Gerhard Klumpe (klumpegerhard AT gmail.com via
brb-dos Mailing List):
> Dem Sprichwort nach sind Namen nur Schall und Rauch. In der Realität
> sieht das anders aus.
>
> Der deutsche Pirat legt viel Wert auf eine standesgemäße Titulatur.
> Doch was ist wirklich Namensbestandteil, kann man eine korrekte Anrede
> einklagen?
>
> Recherche, Promotionsschrift, Rigorosum oder Disputation: Bis man sich
> endlich Doktor nennen darf, ist es ein langer Weg. So mancher, der ihn
> zurückgelegt hat, verspürt den Drang, seine Umwelt bei jeder
> Gelegenheit über den Aufstieg in höhere akademische Weihen informiert
> zu halten. So wandert das "Dr." auf die Visitenkarte, an die
> Türklingel, bei besonders stilsicheren Kandidaten mitunter sogar aufs
> Nummernschild.
> Und an noch einem weiteren Ort findet es sich auf Wunsch des frisch
> Promovierten auf einmal wieder: in den Ausweispapieren. Möglich machen
> das § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Paßgesetzes (PaßG) sowie § 5 Abs. 2 Nr.
> 3 des Personalausweisgesetzes (PAuswG), die eine Aufnahme des
> Doktortitels (nicht aber anderer akademischer Grade) vorsehen. Dieser
> Umstand ist zugleich Grund für die weit verbreitete Vorstellung, der
> Doktortitel sei Bestandteil des Namens. Dass dem nicht so ist, stellte
> der Bundesgerichtshof (BGH) indes bereits vor geraumer Zeit fest (Urt. v.
> 19.12.1962, Az. IV ZB 282/62).
> Eine Unterscheidung, die für so manchen Akademiker mit Standesdünkel
> einen praktisch erheblichen Unterschied bedeutet. Denn grundsätzlich
> vermittelt §
> 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jedermann das Recht, mit seinem
> korrekten Namen angesprochen zu werden. Wäre der Doktortitel also
> Namensbestandteil, so könnte sein Träger folgerichtig auch fordern,
> entsprechend adressiert zu werden. So hingegen kann er es nicht, und
> zwar unabhängig davon, ob er den Titel in seine Ausweispapiere hat
> eintragen lassen. Die Anrede mit dem Titel ist lediglich eine Frage
> der Höflichkeit, nicht aber der rechtlichen Pflicht.
>

--
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brb-dos AT lists.piratenpartei.de
The list homepage: https://lists.piratenpartei.de/sympa/info/brb-dos



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