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Betreff: ML der DOS-Piraten
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Re: [BRB-DOS] [Brandenburg] Fwd: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von Kana
Chronologisch Thread
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- Subject: Re: [BRB-DOS] [Brandenburg] Fwd: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von Kana
- Date: Thu, 17 Dec 2015 23:11:40 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-dos>
- List-id: ML der DOS-Piraten <brb-dos.lists.piratenpartei.de>
Hallo, nun ich auch noch....
was Stefan über das BVG schreibt ist für mich mehr als grenzwertig -
diese jungen Möchtegernjuristen in dieser Partei sind ja nun schon
sprichwörtlich.
Lassen wir das.
Die heutige Entscheidung ist die endliche Kosequenz eines nun schon über
20 Jahre dauernden Kampfes der Bürger - besonders auch hier im Süden BBg
- gegen eine stümperhafte ,letztendlich auch korrupte Landes- vs.
Verbandspolitik. Hier haben besonders Kai und Bastian völlig Recht! (Im
übrigen betrifft alles gleichermaßen auch den Bereich Trinkwasser.)
Von wegen: der Steuerzahler trägt die Kosten, hä ?? Woher kamen die bis
dato immer noch nicht in voller Höhe nachgewiesenen und in Bilanzen
nicht aufzufindenden STEUERMILLONEN für die sog. Verbände (vormals an
die Kommunen selbst...)???????????
Lange Rede kurzer Sinn: Hier ist noch genug Stoff der juristischen
Aufarbeitung für die nächsten 20 Jahre vorhanden. So denn Privatpersonen
und auch betroffene Kommunen nicht mit den nächsten "Novellierungen" des
KAG endgültig mundtod gemacht werden..... .!?
Ich könnte hier noch mehrere Seiten zum Thema schreiben,aber mir kommt
beim Terminus: Trink-und Abwasser in BBg. einfach nur schon wieder das
kalte Kotzen bezgl. der bewussten Täuschung,Einschüchterung,Verwirrung
und JA auch Kriminalisierung (sehr vorsichtig ausgedrückt) der Bürger
durch gewählte Personen bis in die obersten Etagen in der
Landesregierung !!!!!!!!!!!!!!!!!
m2ct.
H.-P.
Ps: Ich weiß gut vovon ich schreibe: von insgesamt 16
verwaltungsrechtlich von mir geführten Prozessen in meinem persönlichen
Falle habe ich 13 gewonnen. 2 wurden Vergleiche. Und einer musste aus
materiellen Fehlern beendet werden.
Am 17.12.2015 um 22:01 schrieb Kai Hamacher:
> Hallo in die Runde, Hallo Stefan
>
> Selber betroffen von dieser Sache möcht ich Dir mitteilen das ich ein
> erschlossenes Grundstück mit Abwasseranschluß 1994 gekauft habe. Den
> Bescheid für die sog. Altanschließer bekamm ich nach dem ich 16 Jahre
> Beiträge und Gebühren bezahlt habe um diese Netz zu finanzieren
> inklusive der bestehenden Leitungen Wartung Personal usw. so das jemand
> der in 2012 ein Grundstück kauft überhaupt in der Lage ist an ein
> bestehendes Netz anzuschließen.
> Und ganz davon abgesehen zahlen hier nicht alle Nutzniesser sondern nur
> Grundstückseigentümer. Was ist mit den Wohnungsmietern diese Kosten sind
> nicht umlagefähig, also wäre eine ERhöung des Wasserentgelt wohl die
> Richtige Entscheidung da hier Leute die viel Wasser verbrauchen und das
> Netz somit mehr nutzen auch mehr zahlen. Die Tatsache das auf Grund der
> Mehreinnahmen in meinem Wasserzweckverband die Wasserpreise gesenkt
> wurden mit der Begründung das zuvielgezahlte Anschliesser Beiträge so ja
> wieder allen zugute kommen, möchte ich hier nur nebenher erwähnt haben.
> Ganz davon abgesehen einen Bescheid 10 Jahre Rückwirkend zu verschicken
> finde ich schon recht abenteuerlich.
> Das die Abwasserverbände nicht in der Lage sind für solche Neuerungen
> die eingerechneten Umlagen zu verwenden wird auch nirgends erwähnt und
> das im Einigungsvertrag genau diese Art von Gebühren ausgeschlossen sind
> scheint auch niemanden zu interessiern.
>
> Diese Argumentation und Handlungsweisen sind einer Verwaltung und
> Regierung etc. unwürdig und führen genau dazu das Leute der Politk
> einfach nicht mehr vertrauen.
> Als Komunalpolitiker bekomme ich das kotzen wenn versucht wird hier den
> Bürgern den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen und die Verwaltung vor
> Ort selber gegen diese Bescheide klagt.
>
> Somit finde ich es richtig auf diesen Zug aufzuspringen.
>
> Mit freundlich Güßen
> Kai Hamacher
>
>
> Am 17.12.2015 um 17:19 schrieb StK:
>> Hallo,
>>
>> ich finde es falsch, dass ihr auf diesen Zug aufspringt.
>>
>> 1) Der Verweis auf § 812 BGB ist juristisch schlicht Unfug. Was haben
>> halbgare rechtliche Überlegungen in einer Pressemitteilung verloren?
>>
>> 2) Im Ergebnis führt diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
>> (abgesehen davon, dass das eine grandiose Grenzüberschreitung eines
>> Verfassungsorgans ist, das das Beitragsrecht nicht verstanden hat) zu
>> sozial ungerechten Ergebnissen.
>>
>> * Die Anschlussbeiträge refinanzieren die Herstellung der Abwasseranlage
>> nach 1990 (Leitungen, Pumpwerke, Klärwerke). Technisch ist das alles
>> komplett nach der Wende neu gemacht worden. Es gibt keine
>> Rechtfertigung, dafür nur diejenigen bezahlen zu lassen, die später
>> angeschlossen wurden.
>>
>> * Die Altanschließer rauszulassen, macht eine Finanzierungslücke auf.
>> Die kann nur dadurch geschlossen werden, dass die "Neuanschließer" den
>> Anteil der Altanschließer mit übernehmen, was es noch ungerechter macht.
>> Oder das Defizit der abwasserentsorgenden Kommune (bzw. des kommunalen
>> Verbandes) muss durch das Land getragen werden, also durch den
>> Steuerbürger.
>>
>> * Der Gedanke des Beitragsrechts ist, dass diejenigen, die den Vorteil
>> von der Anlage haben (die Grundstückseigentümer), auch dafür bezahlen
>> müssen, dass sie gebaut wird. Ich finde das sehr gerecht.
>>
>> Viele Grüße
>> Stefan
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- Re: [BRB-DOS] [Brandenburg] Fwd: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von Kana, hapede, 17.12.2015
- Re: [BRB-DOS] [Brandenburg] Fwd: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von Kana, ceterum-censeo, 18.12.2015
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