berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Berlin-squad-sozialpiraten mailing list
Listenarchiv
- From: "Judith Brandner" <judithbrandner AT web.de>
- To: JeZ <jez AT gotno.info>, "berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de" <berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Berlin-squad-sozialpiraten] Überprüfungsanträge bis Montag stellen?
- Date: Fri, 17 Aug 2012 15:01:14 +0200 (CEST)
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-squad-sozialpiraten>
- List-id: <berlin-squad-sozialpiraten.lists.piratenpartei.de>
- Sensitivity: Normal
Hallo,
gegen Leistungsbescheide, die man innerhalb des letzten Monats bekommen hat, bitte WIDERSPRUCH einlegen.
Überprüfungsanträge sind dazu da, wenn man die Monatsfrist versäumt hat. Damit kann man für ein Jahr rückwirkend einen Bescheid ändern lassen. Wenn die Änderung (wie wohl hier, hab ich noch nicht gelesen) erst ab dem Urteil dazu gilt, allerdings erst ab da.
--
Mit freundlichen Grüßen
Judith Brandner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht
Sigmaringer Str. 1
10713 Berlin
Tel: 030 - 824 07 110
Mit freundlichen Grüßen
Judith Brandner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht
Sigmaringer Str. 1
10713 Berlin
Tel: 030 - 824 07 110
Gesendet: Freitag, 17. August 2012 um 14:30 Uhr
Von: JeZ <jez AT gotno.info>
An: "berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de" <berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [Berlin-squad-sozialpiraten] Überprüfungsanträge bis Montag stellen?
Von: JeZ <jez AT gotno.info>
An: "berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de" <berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [Berlin-squad-sozialpiraten] Überprüfungsanträge bis Montag stellen?
Hallo,
Meinungen und Erläuterungen hierzu?
Bitte um Feedback. Danke JeZ
1. Verkündung des Urteils zum Normenkontrollverfahrens gegen die WAV Berlin am 21.Aug. >>>>Bei Mietreduktionen jetzt Überprüfungsanträge einlegen <<<<<
============================================================
Am 21. Aug. erfolgt beim LSG Berlin-Brandenburg (LSG BB) die Verkündung einer Entscheidung zu der seit dem 1. Mai 2012 gültigen Berliner KdU – Satzung (WAV) im Verfahren L 36 AS 1162 /12 NK.
Es ist möglich, dass dort Teile oder die ganze WAV für unzulässig erklärt wird.
Das hat mittelbare Konsequenzen für die Berliner Hartz IV /SGB XII– Empfänger. Wird das LSG BB feststellen, dass die in der WAV vorgegebenen Werte zu niedrig sind, besteht ab Tag der Verkündung für die Mietreduzierten SGB II/SGB XII-Leistungsempfänger ein höherer vom Gericht festzulegender KdU – Anspruch.
Leistungsbezieher die gegen die laufenden Bescheide Widerspruch eingelegt haben haben einen Rückzahlungsanspruch. Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist allerdings für Zeiten nach der Entscheidungsverkündung nach dem ausgeschlossen (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III). Das bedeutet alle Berliner die in den letzten Monaten zu wenig KdU erhalten haben kriegen bei etwaigen Erfolg des Normenkontrollverfahrens für die Vergangenheit leer aus. Würden sie aber jetzt einen Überprüfungsantrag formulieren und dieser geht bis zum 20. Aug. beim Jobcenter oder einem anderen Sozialleistungsträger ein, muss das JC auch rückwirkend zu gering gezahlte KdU nachzahlen. Daher sollten Berliner Beratungsstellen unverzüglich auf diese Situation aufmerksam machen!!!
--
Berlin-squad-sozialpiraten mailing list
Berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/berlin-squad-sozialpiraten
Meinungen und Erläuterungen hierzu?
Bitte um Feedback. Danke JeZ
1. Verkündung des Urteils zum Normenkontrollverfahrens gegen die WAV Berlin am 21.Aug. >>>>Bei Mietreduktionen jetzt Überprüfungsanträge einlegen <<<<<
============================================================
Am 21. Aug. erfolgt beim LSG Berlin-Brandenburg (LSG BB) die Verkündung einer Entscheidung zu der seit dem 1. Mai 2012 gültigen Berliner KdU – Satzung (WAV) im Verfahren L 36 AS 1162 /12 NK.
Es ist möglich, dass dort Teile oder die ganze WAV für unzulässig erklärt wird.
Das hat mittelbare Konsequenzen für die Berliner Hartz IV /SGB XII– Empfänger. Wird das LSG BB feststellen, dass die in der WAV vorgegebenen Werte zu niedrig sind, besteht ab Tag der Verkündung für die Mietreduzierten SGB II/SGB XII-Leistungsempfänger ein höherer vom Gericht festzulegender KdU – Anspruch.
Leistungsbezieher die gegen die laufenden Bescheide Widerspruch eingelegt haben haben einen Rückzahlungsanspruch. Ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist allerdings für Zeiten nach der Entscheidungsverkündung nach dem ausgeschlossen (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III). Das bedeutet alle Berliner die in den letzten Monaten zu wenig KdU erhalten haben kriegen bei etwaigen Erfolg des Normenkontrollverfahrens für die Vergangenheit leer aus. Würden sie aber jetzt einen Überprüfungsantrag formulieren und dieser geht bis zum 20. Aug. beim Jobcenter oder einem anderen Sozialleistungsträger ein, muss das JC auch rückwirkend zu gering gezahlte KdU nachzahlen. Daher sollten Berliner Beratungsstellen unverzüglich auf diese Situation aufmerksam machen!!!
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/berlin-squad-sozialpiraten
- [Berlin-squad-sozialpiraten] Überprüfungsanträge bis Montag stellen?, JeZ, 17.08.2012
- Re: [Berlin-squad-sozialpiraten] Überprüfungsanträge bis Montag stellen?, Judith Brandner, 17.08.2012
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