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Betreff: Ankündigungen des Landesverbandes Berlin
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- Subject: [Berlin-Ankündigung] Volksentscheid - sonst klagen wir
- Date: Mon, 09 Jul 2012 12:42:11 +0200
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- List-id: Ankündigungen des Landesverbandes Berlin <berlin-ankuendigungen.lists.piratenpartei.de>
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Liebe Berliner Piraten,
Ihr habt Euch dieser Aktion angeschlossen:
http://www.verfassungsbeschwerde.eu/
Diese von dem Mehr Demokratie e.V. initiierte Aktion und Klage beim BVerfG richtet sich
NICHT gegen den ESM & Co. Diese Verfassungsbeschwerde ist ein Trojaner und zielt auf
eine Vernichtung des GG und der Menschenrechte ab.
Es ist immer heikel, sich einer Verfassungsbeschwerde anzuschließen, wenn man den
konkreten Inhalt dieser nicht kennt.
Über Ziel und Auswirkungen der Verfassungsbeschwerde dieser Initiative gib folgender
Beitrag der Bürgerrechtlerin Sarah-Luzia Hassel-Reusing, die selber eine
Verfassungsbeschwerde eingereicht hat (Az. 2 BvR 1445/12), Auskunft.
Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von mehr Demokratie
Die Aktion „Volksentscheid – sonst klagen wir“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck,
sie wollte unser Grundgesetz vor ESM, „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV)
und Fiskalpakt schützen. Politiker, die den ESM ablehnen, wie der
FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Frank Schäffler (siehe Phönix-Liveübertragung der
Bundestagsdebatte zum ESM vom 29.06.2012), der Landesverband Berlin der Piratenpartei
und sogar ganze Parteien wie die ÖDP und die Freien Wähler unterstützen die Aktion.
Mehr Demokratie erweckt dabei den Eindruck, eine bundesweite Volksabstimmung über
ESM und Fiskalpakt zu wollen. Denn auf deren Kampagnenwebseite heißt es unter der
Überschrift
„Volksentscheid – sonst klagen wir !“ folgendermaßen:
„Die Euro- & Staatsschuldenkrise droht zu einer Krise der Demokratie zu werden.
Parlamente werden zunehmend entmachtet, immer mehr Kompetenzen & Entscheidungen
auf die höhere Ebene verlagert. Wir fordern, dass die Bevölkerung in bundesweiten
Volksentscheiden über ESM- und Fiskalvertrag abstimmen kann sowie einen Konvent zur
Zukunft der EU. Nachdem Bundestag und Bundesrat am 29.06.2012 beiden Verträgen
zustimmten, hat unser Bündnis beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung
und eine Klageschrift eingereicht. Da uns weiter täglich Hunderte von Vollmachten erreichen,
sammeln wir weiter. “
Was bei der Aussage, die EU wäre eine „höhere Ebene“ aus dem Blick gerät, ist dass nach
dem Lissabon-Urteil, besonders deutlich sichtbar in dessen Leitsatz 4, zumindest die
Verfassungsidentität des Grundgesetzes über dem gesamten EU-Recht (incl. des
EU-Primärrechts, also der grundlegenden Verträge der EU) steht. Und zu dieser
Verfassungsidentität des Grundgesetzes gehören in erster Linie die Strukturprinzipien
(Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatsgebot und Föderalismus) sowie die
Grundrechte, grundrechtsgleichen Rechte und abgeleiteten Grundrechte. Dabei sind die
Strukturprinzipien und das Grundrecht auf Menschenwürde als Ganzes unantastbar (Art. 1
Abs. 1 GG, Art. 79 Abs. 3 GG, Rn. 216+217 Lissabonurteil, die übrigen Grundrechte und
grundrechtsgleichen Rechte mit ihrem Wesensgehalt (Art. 19 Abs. 2 GG) unantastbar. An
zweiter Position der Rangfolge stehen laut dem Lissabonurteil die Staatsaufträge
Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) und europäische Integration (Art. 23 GG), wovon das
Friedensgebot, da es in Art. 1 GG steht, auch unantastbar ist. Danach erst folgt das
EU-Primärrecht (bis auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GASP, die vom
Rang normales Völkerrecht geblieben ist) noch vor dem Rest des Grundgesetzes.
Demokraten unter Euch sind nun aufgefordert, eine Diskussion in Gang zu setzen und den
Antrag zur Unterstützung von Mehr Demokratie e.V. zu revidieren.
Mit piratischen Grüßen aus Bayern
Michael Poost
- [Berlin-Ankündigung] Volksentscheid - sonst klagen wir, news, 09.07.2012
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