Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

bergisches-land - Re: [Bergisches Land] Fw: Mitgliedbeiträge und Spenden

bergisches-land@lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionalgruppe Bergisches Land (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Bergisches Land] Fw: Mitgliedbeiträge und Spenden


Chronologisch Thread 
  • From: Karl-Georg Schütt <carolusmagnus@live.de>
  • To: "Stefan Kottas" <stefan.kottas@piratenpartei-nrw.de>, "Regionalgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Bergisches Land] Fw: Mitgliedbeiträge und Spenden
  • Date: Sun, 22 Apr 2012 18:58:05 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/bergisches-land>
  • List-id: "Regionalgruppe Bergisches Land \(Nordrhein-Westfalen\)" <bergisches-land.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Stefan,
ich danke Dir für Dein Kommentar. Das bedeutet mal wieder, dass wir Piraten uns über alle Dinge Gedanken machen.
Dies ist für uns ja auch existenziell wichtig.
Also:
50 % der Spende werden nach §34g EStG (Mitgliedsbeitrag/Spende) von den Steuern abgesetzt.
Das heißt, Deine Steuerlast wird um diesen Betrag ermäßigt.
Die anderen 50% werden als Sonderausgaben anerkannt.
Darüber hinaus geleistete Spenden werden selbstverständlich bis zu einer gewissen Höhe als Sonderausgabe anerkannt.
Das heißt, Dein steuerpflichtiger Bruttoverdienst wird vermindert.
Dies Sonderausgaben werden genauso behandelt wie Gewerkschaftsbeiträge.
Übrigens Berufsgenossenschaftsbeiträge gehören auf ein besonderes eigenes Blatt.
Unserer Rechtsanwalt meinte wahrscheinlich Berufsverbände.
Gruß
Karl-Georg

Fehlend bei dem Artikel habe ich empfunden, dass die verbleibenden 50% als Sonderausgaben
abgesetzt werden können. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind abhängig von der
ermittelten Einkommensteuer und werden diesbezüglich berechnet.

Rechtseinschränkungen: 20% vom Einkommen gibt es, aber kommt bei uns nicht zum tragen (leider nicht ;)) )


-----Ursprüngliche Nachricht----- From: Stefan Kottas
Sent: Sunday, April 22, 2012 6:19 PM
To: Regionalgruppe Bergisches Land (Nordrhein-Westfalen)
Subject: Re: [Bergisches Land]Fw: Mitgliedbeiträge und Spenden

Ahoi Karl-Georg,

Falsch bzw. fehlend an diesem Link ist, dass der Rest des erstattenden
Betrages nach §34 EStG (50%) immer noch nach §10b (2) EStG als Sonderausgaben
absetzbar ist.

Das stimmt so nicht (insoweit ist der Artikel also richtig).
§10b EStG Abs. 2:
"Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes sind
bis zur Höhe von insgesamt 1 650 Euro und im Fall der Zusammenveranlagung von
Ehegatten bis zur Höhe von insgesamt 3 300 Euro im Kalenderjahr abzugsfähig. Sie
können nur insoweit als Sonderausgaben abgezogen werden, als für sie nicht eine
Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist."

Dennoch verschweigt der Artikel, dass die Abgaben, welche von der
Einkommensteuer abhängig sind (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) ebenfalls
gekürzt werden und somit zuviel bezahlte Beträge erstattet werden. Dies gilt
sowohl für die Steuerermässigung nach §34g, als auch für den Sonderausgabenabzug
nach §10b.

Weiterhin dürfen maximal 20% des Einkommens für alle Spenden zusammen als
Sonderausgaben abgesetzt werden.

MpG
Stefan





"Karl-Georg Schütt" <carolusmagnus@live.de> hat am 22. April 2012 um 16:29
geschrieben:

Da ist mein Finger zu schnell auf ein falschen Knopf geraten; also weiter !

From: carolusmagnus@live.de
Sent: Sunday, April 22, 2012 4:06 PM
To: nordrhein-westfalen@lists.piratenpartei.de ; Regionalgruppe Bergisches
Land (Nordrhein-Westfalen) ; nrw-remscheid@lists.piratenpartei.de
Subject: Mitgliedbeiträge und Spenden

Liebe Piraten,

aufgrund der in den Medien veröffentlichen Kritik, möchte ich Euch über
folgenden Sachverhalt aufklären:

Mitgliedsbeiträge und Spenden sind bis zu einer gewissen Höhe absetzbar.
Dazu möchte ich auf folgenden Link verweisen:

http://www.steuertips.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/spenden-an-parteien-sind-steuerlich-abzugsfaehig

Falsch bzw. fehlend an diesem Link ist, dass der Rest des erstattenden
Betrages nach §34 EStG (50%) immer noch nach §10b (2) EStG als Sonderausgaben
absetzbar ist.
Diesbezüglich senkt senkt sich Eure Steuerprogression (Steuer-%-Satz der ESt.)
und es rechnet sich in den meisten Fällen.

Nur kurz eine Rechnung: Mitliedbeitrag 36,00 €
Spende
100,00 €


-------------------------------------------------
Summe
136,00 €

vom Finanzamt zurück (§34g EStG) 68,00 €
als Sonderausgaben werden anerkannt (§10b (2) EStG) 68,00 €

Falls Ihre diesbezüglich Fragen habt, meldet Euch bei mir.
Bitte erst nach dem 13.05.12, ich habe noch sehr viel zu tun.
(Von phonetischen Anfragen, bitte ich abzusehen.)

Eine Bitte: Bezahlt Eure Mitgliedsbeiträge und spendet, es rechnet sich !

Auf zum ändern

Karl-Georg Schütt
“CarolusMagnus”
Büropirat
--
Bergisches-Land mailing list
Bergisches-Land@lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/bergisches-land




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang