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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Do, 20. Oktober 2016

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Do, 20. Oktober 2016


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: gewisser.M AT web.de
  • Cc: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Do, 20. Oktober 2016
  • Date: Fri, 21 Oct 2016 10:17:44 +0200

Im Radio gestern früh (Brandenburg) wurde gesagt, dass es die
Reichsbürger schon sehr lange gäbe. Diese waren bis vor ein paar
Jahren kein Problem: krude Theorien ohne Gewalt stattdessen füllten
sie mit ihren Widersprüchen lediglich die Aktenordner der
Verwaltungen.

Erst seit 2 oder 3 Jahren wird diese Bewegung immer fanatischer und
gewalttätiger.

M.M. ist die These "from my cold dead hands" in Deutschland völlig abtrus!

--
Mit freundlichen Grüssen

Katja Triebel

mailto:katja AT triebel.de




Guten Tag gewisser.M AT web.de,

am Freitag, 21. Oktober 2016 um 09:56 schrieben Sie:

> Der Erwerb der Waffen war nach bundesdeutschem Recht legal. Da
> aber die Erlaubnis zum Besitz inzwischen widerrufen wurde, besaß der
> Mann die Waffen zum Zeitpunkt des Einsatzes der Waffen gegen die
> Polizei illegal.

>  

> Man kann ja von der Reichsbürgerbewegung halten, was man will und
> ihre Einstellungen/Rechtsauffassung teilen oder nicht. Ich
> persönlich halte einiges davon zwar für interessante Ideen, jedoch
> von rein akademischen Wert.

> Aus meiner Erfahrung diesbezüglich haben Reichsbürger jedoch ein
> logisches Problem. Wenn sie den derzeitigen Staat "Bundesrepublik
> Deutschland" als Staat als solches ablehnen und als illegal
> betrachten, müssen sie auch konsequent sein. Sie können nicht
> Sachen, die ihnen in den Kram passen, mitnehmen und anderes, was
> nicht, ablehnen.

> In diesem Fall: eine Behörde dieses Staates (den sie nicht
> anerkennen) hat die Erlaubnis erteilt, die Waffen zu besitzen. Auf
> Grund dieser Erlaubnis wurden die Waffen erworben. Wenn ich als
> Reichsbürger diesen Staat als illegal erachte, müßte ich
> konsequenterweise auch die von diesem erteilte Erlaubnis als illegal
> betrachten und dürfte sie nicht verwenden. Ohne diese Erlaubnis
> würde ich die Waffen hier jedoch nicht legal erwerben können. Aus
> Sicht eines Reichsbürgers würde entsprechend schon der Erwerb einer
> Waffe auf WBK illegal sein müssen. Nämlich unter der Vorlage
> illegaler/falscher/"nicht existenter" Papiere. Ich glaube nicht, daß
> er beim Händler nichts oder, wenn nötig, eine
> "Reichsbürgerwaffenerwerbserlaubnis" o.ä. vorgelegt hat. Zumindest
> nicht bei einem Händler, der das Recht der BRD anerkennt. Und ich
> bin mir recht sicher, daß er nach Erwerb der Waffe/n auch seine WBK
> brav zur "illegalen" Waffenbehörde geschickt hat und sich die
> Erlaubnis zum Besitz hat abnicken lassen.

> Ich weiß jetzt nicht, welcher Reichsbürgergruppierung der
> Betreffende angehört und nach welchem Recht (1914? 1937? Irgend ein
> anders?) er gedenkt leben zu wollen und wie da die
> Waffengesetzgebung konkret aussah... Daß sich dieser Staat "BRD" auf
> dem Gebiet, welches dieser als "seins" betrachtet, eine andere
> Rechtsauffassung als die eigene nicht bieten lassen wird (und auch
> nicht kann), das sollte ihm (und jedem anderen Reichsbürger) klar
> sein.

>  


>  

> -------------------------------------------------

> "Nicht die Diktatoren schaffen die Diktaturen, sondern die Herden."
> (Georges Bernanos)

> "Ein Igel ist das Bild eines bewaffneten Friedens." (Wilhelm Busch)

>   Gesendet: Donnerstag, 20. Oktober 2016 um 19:55 Uhr
> Von: "Guido Körber (koerber AT codemercs.com via ag-waffenrecht
> Mailing List)" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Do, 20.
> Oktober 2016

> Das ändert aber nichts daran, dass der Erwerb der Waffen legal
> war. Es stellt sich also auch die Frage wann die Erlaubnis erteilt
> wurde und ob zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war um was für
> einen Zeitgenossen es sich da handelt. 

> Wer die Legalität der Bundesrepublik und der geltenden Gesetze in
> Abrede stellt, hat ja offensichtlich bereits im Vorfeld ein Problem
> was die Zuverlässigkeit betrifft. An bestehenden Gesetzen Änderungen
> zu fordern und dafür politisch aktiv zu sein ist ja etwas deutlich
> anderes als diese Gesetze als nicht existent zu betrachten.

>  

>  Am 20.10.2016 um 17:41 schrieb Klaus Ramelow <Klaus.Ramelow AT gmx.de>:

>  zu dieser Darstellung:

> "Bei einer Razzia im bayerischen Georgensgmünd hat ein
> 49-Jähriger vierPolizisten verletzt, zwei von ihnen schwer. Wie das
> Innenministerium
> mitteilte, sollten Mitarbeiter des Landratsamts Roth die legalen
> Waffen des sogenannten Reichsbürgers wegen dessen Unzuverlässigkeit
> sicherstellen. Zur Unterstützung waren Spezialeinheiten der Polizei
> gerufen worden."erfreulicherweise korrigierte der Deutschlandfunk diese
> Angabe

> indem er mitteilte dass es sich um einen illegalen Waffenbesitz
> handelte (die Waffenbesitzkarten waren widerrufen)

> so ergibt sich in diesem Zusammenhang allenfalls die Frage,
> WANN dieser Widerruf erfolgte,da ja bereits mit Widerruf der WBKs
> dieser Waffenbesitz illegal wurdeGrüße
> Klaus
























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