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ag-waffenrecht - Aw: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Do, 20. Oktober 2016

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Aw: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Do, 20. Oktober 2016


Chronologisch Thread 
  • From: gewisser.M AT web.de
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Aw: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Do, 20. Oktober 2016
  • Date: Fri, 21 Oct 2016 09:56:43 +0200
  • Importance: normal
  • Sensitivity: Normal

Der Erwerb der Waffen war nach bundesdeutschem Recht legal. Da aber die Erlaubnis zum Besitz inzwischen widerrufen wurde, besaß der Mann die Waffen zum Zeitpunkt des Einsatzes der Waffen gegen die Polizei illegal.
 
Man kann ja von der Reichsbürgerbewegung halten, was man will und ihre Einstellungen/Rechtsauffassung teilen oder nicht. Ich persönlich halte einiges davon zwar für interessante Ideen, jedoch von rein akademischen Wert.
Aus meiner Erfahrung diesbezüglich haben Reichsbürger jedoch ein logisches Problem. Wenn sie den derzeitigen Staat "Bundesrepublik Deutschland" als Staat als solches ablehnen und als illegal betrachten, müssen sie auch konsequent sein. Sie können nicht Sachen, die ihnen in den Kram passen, mitnehmen und anderes, was nicht, ablehnen.
In diesem Fall: eine Behörde dieses Staates (den sie nicht anerkennen) hat die Erlaubnis erteilt, die Waffen zu besitzen. Auf Grund dieser Erlaubnis wurden die Waffen erworben. Wenn ich als Reichsbürger diesen Staat als illegal erachte, müßte ich konsequenterweise auch die von diesem erteilte Erlaubnis als illegal betrachten und dürfte sie nicht verwenden. Ohne diese Erlaubnis würde ich die Waffen hier jedoch nicht legal erwerben können. Aus Sicht eines Reichsbürgers würde entsprechend schon der Erwerb einer Waffe auf WBK illegal sein müssen. Nämlich unter der Vorlage illegaler/falscher/"nicht existenter" Papiere. Ich glaube nicht, daß er beim Händler nichts oder, wenn nötig, eine "Reichsbürgerwaffenerwerbserlaubnis" o.ä. vorgelegt hat. Zumindest nicht bei einem Händler, der das Recht der BRD anerkennt. Und ich bin mir recht sicher, daß er nach Erwerb der Waffe/n auch seine WBK brav zur "illegalen" Waffenbehörde geschickt hat und sich die Erlaubnis zum Besitz hat abnicken lassen.
Ich weiß jetzt nicht, welcher Reichsbürgergruppierung der Betreffende angehört und nach welchem Recht (1914? 1937? Irgend ein anders?) er gedenkt leben zu wollen und wie da die Waffengesetzgebung konkret aussah... Daß sich dieser Staat "BRD" auf dem Gebiet, welches dieser als "seins" betrachtet, eine andere Rechtsauffassung als die eigene nicht bieten lassen wird (und auch nicht kann), das sollte ihm (und jedem anderen Reichsbürger) klar sein.
 

 
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"Nicht die Diktatoren schaffen die Diktaturen, sondern die Herden." (Georges Bernanos)

"Ein Igel ist das Bild eines bewaffneten Friedens." (Wilhelm Busch)
 
 
Gesendet: Donnerstag, 20. Oktober 2016 um 19:55 Uhr
Von: "Guido Körber (koerber AT codemercs.com via ag-waffenrecht Mailing List)" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] ag-waffenrecht Nachrichtenkompilat Do, 20. Oktober 2016
Das ändert aber nichts daran, dass der Erwerb der Waffen legal war. Es stellt sich also auch die Frage wann die Erlaubnis erteilt wurde und ob zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war um was für einen Zeitgenossen es sich da handelt.
 
Wer die Legalität der Bundesrepublik und der geltenden Gesetze in Abrede stellt, hat ja offensichtlich bereits im Vorfeld ein Problem was die Zuverlässigkeit betrifft. An bestehenden Gesetzen Änderungen zu fordern und dafür politisch aktiv zu sein ist ja etwas deutlich anderes als diese Gesetze als nicht existent zu betrachten.
 
 
Am 20.10.2016 um 17:41 schrieb Klaus Ramelow <Klaus.Ramelow AT gmx.de>:
 
zu dieser Darstellung:

"Bei einer Razzia im bayerischen Georgensgmünd hat ein 49-Jähriger vier
Polizisten verletzt, zwei von ihnen schwer. Wie das Innenministerium
mitteilte, sollten Mitarbeiter des Landratsamts Roth die legalen
Waffen des sogenannten Reichsbürgers wegen dessen Unzuverlässigkeit
sicherstellen. Zur Unterstützung waren Spezialeinheiten der Polizei
gerufen worden."

erfreulicherweise korrigierte der Deutschlandfunk diese Angabe indem er mitteilte dass es sich um einen illegalen Waffenbesitz handelte (die Waffenbesitzkarten waren widerrufen) so ergibt sich in diesem Zusammenhang allenfalls die Frage, WANN dieser Widerruf erfolgte, da ja bereits mit Widerruf der WBKs dieser Waffenbesitz illegal wurde Grüße Klaus



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