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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bremer Stadtdilettanten

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bremer Stadtdilettanten


Chronologisch Thread 
  • From: stefan3376 <stefan3376 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bremer Stadtdilettanten
  • Date: Fri, 15 Aug 2014 13:32:58 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Snakecleaver schrieb:
Sobald Schwarzpulver privat gelagert wird, reduziert sich die max. Lagermenge auf 1Kg.
Selbst wenn man auch NC-Pulver besitzen darf reduziert sich die gesamte erlaubte Lagermenge auf 1Kg.
---

Gruss
Nico

Gesendet von meinem GT-N8000


Das gilt nur wenn beide Pulverarten gemeinsam gelagert werden. Werden sie in separaten Räumen, die auch so angemeldet sind, bleibt die Lagermenge für jede Pulverart gemäß Lagerklasse und Beschaffenheit des Lagerraumes (Druckentlastungsflächen) erhalten.




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