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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bremer Stadtdilettanten

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bremer Stadtdilettanten


Chronologisch Thread 
  • From: "volker t." <"volker+t."@news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bremer Stadtdilettanten
  • Date: Tue, 12 Aug 2014 17:55:52 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Paulchen schrieb:
In Bremen kam es wegen einer scheinbar gekürzten Pumpgun eines Jägers zu einer Panik. Denn bei der Durchsuchung wurden auch Äxte, Stacheldraht Speere und Plastikschädel (oder Jagdtrophäen?) sichergestellt und offensichtlich lagerte der Mann auch Schwarzpulver.
Nun weiss ich nicht was dilettantischer ist? Der Erguss des Qualitätsjournalismus oder die pavlovsche Reaktion der Frau Wessel-Niepel.

http://www.focus.de/panorama/welt/stadt-kontrolleuren-bot-sich-schaurige-kulisse-guillotine-aexte-galgen-bremer-jaeger-baut-horrorpark-im-heimischen-garten_id_4053571.html

Stellt das Ortsamt nun Bilder von der letzten Sperrmüllsammlung in die Zeitungen?

OK. Was auf dem Bild zu erkennen mutet wirklich eher nach Sperrmüll an.
Im Regal in der dritten Ebene scheint die Pumpgun mit dem Pistolengriff zu liegen. Vorausgesetzt, der Jäger hatte einen Sprengstoffschein, dann scheint das auch der einzige Gegenstand zu sein der einem Verbot unterliegt. Wie sinnvoll dieses Verbot von Pumpguns mit Pistolengriff ist wurde schon vor Kurzem durch die Bundesregierung dokumentiert. (siehe Kleine Anfrage der Grünen http://volkert.caliber-corner.de/2014/08/05/kleine-anfrage-der-bundestagsfraktion-buendnis-90die-gruenen/.
Was nun die Lagerung von Schwarzpulver angeht ist diese bis 3kg auch für Wohnungen problemlos möglich. selbst größere Mengen dürfen in Wohnungen gelagert werden, wenn bestimmte Aufflagen (Aufteilung und getrennte Lagerung) erfüllt werden können.
Äxte, Beile, Lanzen, Speere und selbst die Klnge des Fallbeils dürfen von Jedermann frei erworben werden. Lächerlich ist natürlich noch der Galgenstrick. Zugegebenermaßen sieht der ziemlich beeindruckend aus, allerdings wird auch die Bremer Landesregierung kaum Ein Verbot von Stricken in Erwägung ziehen.

Am Ende wird für den Richter wohl nur noch die Pumpgun bleiben, deren Besitz für Jagd und Sport durchaus erlaubt ist solange diese einen Gewehrschaft mit Schulterstück aufweist. Weshalb nun diese Pumpgun allein dadurch gefährlicher sein soll indem das Schulterstück abgesägt wurde erschließt sich selbst den Kennern der Materie kaum. Allerdings dürfte diese Waffe ihren Wert für die Jagd verloren haben, da m.E. ohne Schulterstück präzises zielen nicht mehr möglich ist.




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