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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter


Chronologisch Thread 
  • From: Richard Wiesenmayer <guschtl AT me.com>
  • To: "charly.strolchi AT t-online.de" <charly.strolchi AT t-online.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter
  • Date: Fri, 16 May 2014 11:56:03 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ist aus der Feder der Berliner Grünen nicht auch der berühmt-berüchtigte
Veggie Day entsprungen?


Am 16.05.2014 um 10:13 schrieb charly.strolchi AT t-online.de:

>
> Hallo!
>
> Ich leite das mal weiter:
>
> "Grüne planen acht neue Verbote für Hundehalter
>
> Erstaunlich, wie sehr die Grünen einem bestimmten Verbots-Schema zu folgen
> scheinen. Die Grünen in Berlin/Prenzlauer Berg kamen vergangene Woche mit
> der Idee heraus, den Besitz und das Führen von Hunden einzuschränken und
> haben ein 12 seitiges Pamphlet dazu veröffentlicht. Es ist erstaunlich, wie
> groß die Parallelen zu den grünen Verbotsphantasien bei der Hundehaltung zum
> Thema Waffenbesitz sind. Daher nehmen wir dieses Beispiel gerne auf, um
> allen Hundehalterinnen und -haltern unser Problem als Waffenbesitzer anhand
> der Hundehaltung zu erläutern.
>
> Zuerst müssen Sie die Grundeinstellung der Grünen verstehen, die bestimmte
> Gegenstände (Schusswaffen), oder in Ihrem Fall, Ihren Hund als große Gefahr
> für die Gesellschaft und für Leib und Leben halten. Dabei ist den Grünen
> übrigens völlig egal, ob sie einen “Kampfhund” besitzen, oder einen
> Rehpinscher. Auch ist den Grünen völlig egal, ob Sie und 99% aller anderen
> Hundehalterinnen und -halter mit Ihren Hunden verantwortungsvoll umgehen und
> Ihre Hunde anständig erzogen haben.
> Trotzdem werden Sie, wenn ein paar Idioten ihre Hunde scharf machen, diese
> dann auch noch nicht unter Kontrolle haben und schlussendlich eine Tragödie
> passiert, als Gruppe der Hundebesitzerinnen und -besitzer in Sippenhaftung
> genommen und für das Fehlverhalten einiger weniger Hundehalter mit
> verantwortlich gemacht. Dann kommen die Grünen daher und wollen den
> Hundebesitz für alle Hundebesitzer massiv einschränken.
>
> Soweit klar? Na dann: Willkommen in meiner Welt.
>
> In einer Welt, die geprägt ist von einer überbordenen Bürokratie, die nicht
> mal die Behörden in Gänze durchblicken, in einer Welt, in der unsinnige
> Regeln an der Tagesordnung sind, in einer Welt, in der die Unverletzlichkeit
> der Wohnung aufgehoben ist und in einer Welt, in der Denunziantentum Sie
> Ihre Waffen (bzw. Ihren Hund) kosten und Sie sogar in den Knast, oder in die
> Psychiatrie bringen kann, obwohl sie völlig unbescholten sind. In einer
> Welt, in der auf einmal das SEK vor der Tür steht, oder der
> Verfassungsschutz klingelt, obwohl Sie überhaupt nichts verbrochen haben.
> Glauben Sie nicht? Wir haben das alles schon gehabt!
>
> Quelle Original:
> <http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1598.pdf>
> http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1598.pdf) und
> vergleichen Sie mit dem privatem Waffenbesitz.
>
> 1. Es ist verboten, einen Hund ohne Führerschein zu führen, egal welcher
> Rasse der Hund angehört, ob man ihn an der Leine führt oder nicht und wie
> lange man schon im Besitz des Hundes ist.
>
> Einem ähnlichen Gebot unterliegen wir Waffenbesitzer bereits seit
> Jahrzehnten. Um Waffen erwerben und besitzen zu können, bedarf es einer
> Waffenbesitzkarte, die mit einem Hunde-Führerschein vergleichbar ist. Diese
> Besitzkarten sind nicht einfach zu bekommen, denn die Erteilung unterliegt
> strengen Regularien und ist mit viel Geduld, finanziellem Aufwand und
> Wartezeit verbunden.
>
> 2. Es ist verboten, den Führerschein zu Hause zu lassen, wenn man mit dem
> Hund ausgeht.
>
> Genau dies ist bei unsere Waffenbesitzkarten auch so. Wenn wir mit unseren
> Waffen auf einen Schießstand fahren, oder die Jagd ausüben, müssen die
> Waffenbesitzkarten mitgeführt werden, falls die Polizei kontrollieren will,
> ob auch alle mitgeführten Waffen ordnungsgemäß registriert sind und besessen
> werden dürfen. Sind wir berechtigt Waffen zu besitzen und ich leihe mir für
> einen Wettkampf eine Waffe aus, muss ein sogenannter Leihschein geschrieben
> werden.
> Will also ein Freund mit Ihrem Hund Gassi gehen, müssten Sie Ihm in unserer
> Welt eine Gassi-Geh-Leiherlaubnis schreiben und mitgeben. Laut Plänen der
> Grünen dürfte ihr Freund, der den völlig unauffälligen Hund möglicherweise
> seit Jahren kennt, nicht mit ihm Gassi gehen, wenn er keinen
> Hunde-Führerschein hat.
>
> 3. Es ist verboten, die Hundeprüfung bei einer Hundeschule abzulegen, die
> nicht von der zentralen “Hundeprüfstelle” erfasst ist. Die Hundeprüfstelle
> wäre ein neues Amt, das es noch nicht gibt.
>
> Einen ähnlichen Zentralismus gibt es im Waffenrecht. Waren früher auch
> kleinere Vereine in der Lage, das Bedürfnis zum Besitz zu bescheinigen,
> müssen heutzutage die Verbände über 10.000 Mitglieder haben, um solch eine
> Bescheinigung auszustellen.
>
> 4. Es ist verboten, einen Hund zu erwerben, ohne vorher die Hundeprüfung
> abgelegt zu haben.
>
> Auch dies ist bei uns Waffenbesitzern genau so. Wir müssen eine staatlich
> anerkannte Waffensachkundeprüfung ablegen, die von einer zertifizierten
> Person durchgeführt wird. Ohne bestandene Waffensachkundeprüfung ist der
> Erwerb und Besitz von Schusswaffen nicht möglich. Wobei wir hier gegenüber
> Ihnen etwas im Vorteil wären, denn wir dürfen immerhin sogenannte “freie
> Waffen” ohne Waffenbesitzkarte und Sachkunde kaufen: Druckluft- und
> bestimmte Vorderladerwaffen zum Beispiel.
> Übertragen auf den Hundebesitz ist das mit Stofftieren vergleichbar: “Sie
> wollen keine Hundeprüfung ablegen? Dann kaufen Sie sich doch ein Stofftier”
>
>
> 5. Es ist verboten, einen Hund ohne elektronisches Kennzeichen (Transponder)
> zu halten.
>
> Auch dies haben wir in der Waffenwelt, zwar noch nicht elektronisch, was
> aber mit der “Smart Gun” Technologie leider ernsthaft im Gespräch ist. Alle
> registrierten Schusswaffen in Deutschland müssen bestimmte Kennzeichnungen
> haben. Bei freien Waffen das “PTB” Zeichen, bzw. “F im Fünfeck” und wie auch
> bei “scharfen Schusswaffen” sind die sogenannten Beschusstempel,
> Seriennummern, Herstellerangaben und das Kaliber. Das ganze auf eine
> elektronische Ebene zu heben, erleichtert natürlich die staatliche
> Überwachung.
> Regelmäßig gibt es übrigens Probleme, wenn Menschen mit Waffen Deutschland
> besuchen, die nicht die von den deutschen Behörden geforderten
> Kennzeichnungen aufweisen, weil dies in den Ursprungsländern nicht notwendig
> ist.
> Übertragen auf die Hundehaltung: Künftig darf dann kein ausländischer
> Tourist Urlaub mit seinem ungechippten Hund in Deutschland machen. Zudem
> stellt sich die Frage, ob der Transponder regelmäßig Funkwellen absondert
> und ob dies für das Tier auf lange Sicht schädlich ist.
>
> 6. Es ist verboten, einen Hund zu halten, ohne dass dessen Daten aus dem
> Transponder in einem zentralen Register des Senats gespeichert sind.
>
> Die Registrierpflicht von Waffen besteht in Deutschland seit vielen
> Jahrzenten, hat aber neuerdings eine neue Dimension erreicht: Wurden bisher
> die Daten lokal bei den Kreispolizeibehörden/Landratsämtern gepflegt,
> existiert seit geraumer Zeit das “Nationale Waffenregister”, ein
> bundesweites zentrales Register für Schusswaffen und deren Besitzer. Dies
> soll nun auch für Hunde eingeführt werden?
> Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen: Lassen Sie sich als
> Hundebesitzer wenn möglich nicht darauf ein, denn wenn die Datenqualität wie
> im nationalen Waffenregister wird, dann haben Sie plötzlich fünf statt nur
> einem Hund zu Hause und bei dem Hund, den Sie tatsächlich besitzen, wird
> nicht einmal die Rasse stimmen. Haben Sie Ihren registrierten Hund verkauft,
> bleibt er noch auf Jahre im Register und ähnliches gilt auch für gestorbene
> Haustiere.
>
> 7. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Hund führen.
>
> Auch beim Thema Schießen gibt es strenge Altersgrenzen. So dürfen Kinder
> unter 12 Jahren nicht einmal mehr auf einem Schießstand unter Aufsicht von
> Fachpersonal mit einer Druckluftwaffe schießen und der Besitz von
> Großkaliberwaffen ist erst ab dem 25. Lebensjahr möglich, es sei denn es
> wird ein psychologisches Gutachten vorgelegt (MPU).
> Ihre Tochter möchte mit dem Hund Gassi gehen? Beantragen Sie schon mal eine
> Ausnahmegenehmigung und lassen Sie Ihrer 16 jährigen Tochter von einem
> Psychologen die Eignung zum Führen eines Hundes attestieren.
>
> 8. Es ist verboten, einen “großen Hund” zu führen, ohne dass er der
> Hundeprüfstelle zur Kontrolle vorgeführt wurde. (Welcher Hund als “großer
> Hund” gilt, definiert das Gesetz nicht. [...] Zur Begründung führen sie an,
> dass die meisten “Beißvorfälle” im “häuslichen Bereich” gezählt würden.)
>
> Auch diese Forderungen seitens der Grünen kennen wir in unserer Welt:
> Regelmäßig fordern grüne Politikerinnen und Politiker, dass der Sport mit
> großkalibrigen Waffen verboten werden soll. Was genau Großkaliber nun ist,
> wird von den Grünen dabei nicht definiert – da sie von Munitions- und
> Waffentechnik genau so wenig Ahnung haben, wie von Hundehaltung. Und auch
> die Begründung des Verbotes mit “Beißvorfällen” schließt sich exakt an die
> Argumentation beim Großkaliberverbot an: Schließlich sei Großkaliber ja
> besonders gefährlich und würde jedes Jahr Menschenleben kosten.
>
> Gerade der letzte Punkt sollte Ihnen als Hundehalter zu denken geben, denn
> sehen wir uns einfach mal die nackten Zahlen an. Laut Statistik sterben ca.
> 1 bis 6 Menschen in Deutschland pro Jahr durch “Gebissen- oder
> Gestoßenwerden” eines Hundes (siehe:
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss#Todesf.C3.A4lle>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss#Todesf.C3.A4lle). Interessanterweise
> haben wir beim legalen Besitz von Schusswaffen ganz ähnliche Zahlen. Einige
> wenige Missbrauchsfälle führen also dazu das ein großer Teil der Bevölkerung
> für diese Fälle in Sippenhaftung genommen wird. Kann das der richtige Weg
> sein?
>
> Machen Sie sich bitte folgendes klar:
>
> · Ohne Rücksicht werden ALLE Hundbesitzer verdächtigt, Beißer zu
> haben!
>
> · Ohne einleuchtenden Anlass sollen ALLE Hundehalter finanzielle und
> gerichtliche Auflagen bekommen!
>
> · Dabei wird völlig vergessen, dass es für auffällige Hunde schon
> genügend gesetzliche Regulierungsmöglichkeiten gibt!
>
> · Dabei wird völlig vergessen, dass verhaltensauffällige Hunde meist
> von Leuten besessen werden, die ihre Hunde nicht anmelden (illegale
> Hundehaltung) und daher nicht auffindbar sind!
>
> · Dabei wird völlig vergessen, dass die Hundehaltung viele
> soziologische Vorteile bietet. Ältere Leute vereinsamen nicht, Kinder werden
> zur Verantwortung erzogen, Hunde können ihre Halter therapieren, u.a. zu
> mehr Empathie!
>
> · Die meisten Hundehalter haben unauffällige Hunde und sind eine
> Bereicherung für unsere Gesellschaft. Grüne empfinden Hundehaltung jedoch
> nur als Gefahr, die per Schikane kontrolliert, geächtet und stigmatisiert
> werden sollen!
>
> Und jetzt ersetzen Sie “Hundehalter” in den obigen Punkten durch
> “Waffenbesitzer” und lesen den Text erneut."
>
> Soweit die weitergeleitete Mail
>
> Beste Grüße
> Uwe Weber
>
>
>
>
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht





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