ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
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- From: gewisser.m AT web.de
- To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter
- Date: Fri, 16 May 2014 11:28:40 +0200
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
- Sensitivity: Normal
Boah....
Die Grünen...
Langsam sollte man die *zensiert*.
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"Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles,
was über ihren Horizont geht." (Francois Duc de La Rochefoucauld (Frz. Schriftsteller, 1613 - 1680))
"Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles,
was über ihren Horizont geht." (Francois Duc de La Rochefoucauld (Frz. Schriftsteller, 1613 - 1680))
Gesendet: Freitag, 16. Mai 2014 um 10:13 Uhr
Von: "charly.strolchi AT t-online.de" <charly.strolchi AT t-online.de>
An: Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter
Von: "charly.strolchi AT t-online.de" <charly.strolchi AT t-online.de>
An: Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter
Hallo!
Ich leite das mal weiter:
"Grüne planen acht neue Verbote für Hundehalter
Erstaunlich, wie sehr die Grünen einem bestimmten Verbots-Schema zu folgen
scheinen. Die Grünen in Berlin/Prenzlauer Berg kamen vergangene Woche mit
der Idee heraus, den Besitz und das Führen von Hunden einzuschränken und
haben ein 12 seitiges Pamphlet dazu veröffentlicht. Es ist erstaunlich, wie
groß die Parallelen zu den grünen Verbotsphantasien bei der Hundehaltung zum
Thema Waffenbesitz sind. Daher nehmen wir dieses Beispiel gerne auf, um
allen Hundehalterinnen und -haltern unser Problem als Waffenbesitzer anhand
der Hundehaltung zu erläutern.
Zuerst müssen Sie die Grundeinstellung der Grünen verstehen, die bestimmte
Gegenstände (Schusswaffen), oder in Ihrem Fall, Ihren Hund als große Gefahr
für die Gesellschaft und für Leib und Leben halten. Dabei ist den Grünen
übrigens völlig egal, ob sie einen “Kampfhund” besitzen, oder einen
Rehpinscher. Auch ist den Grünen völlig egal, ob Sie und 99% aller anderen
Hundehalterinnen und -halter mit Ihren Hunden verantwortungsvoll umgehen und
Ihre Hunde anständig erzogen haben.
Trotzdem werden Sie, wenn ein paar Idioten ihre Hunde scharf machen, diese
dann auch noch nicht unter Kontrolle haben und schlussendlich eine Tragödie
passiert, als Gruppe der Hundebesitzerinnen und -besitzer in Sippenhaftung
genommen und für das Fehlverhalten einiger weniger Hundehalter mit
verantwortlich gemacht. Dann kommen die Grünen daher und wollen den
Hundebesitz für alle Hundebesitzer massiv einschränken.
Soweit klar? Na dann: Willkommen in meiner Welt.
In einer Welt, die geprägt ist von einer überbordenen Bürokratie, die nicht
mal die Behörden in Gänze durchblicken, in einer Welt, in der unsinnige
Regeln an der Tagesordnung sind, in einer Welt, in der die Unverletzlichkeit
der Wohnung aufgehoben ist und in einer Welt, in der Denunziantentum Sie
Ihre Waffen (bzw. Ihren Hund) kosten und Sie sogar in den Knast, oder in die
Psychiatrie bringen kann, obwohl sie völlig unbescholten sind. In einer
Welt, in der auf einmal das SEK vor der Tür steht, oder der
Verfassungsschutz klingelt, obwohl Sie überhaupt nichts verbrochen haben.
Glauben Sie nicht? Wir haben das alles schon gehabt!
Quelle Original:
<http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1598.pdf>
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-1598.pdf) und
vergleichen Sie mit dem privatem Waffenbesitz.
1. Es ist verboten, einen Hund ohne Führerschein zu führen, egal welcher
Rasse der Hund angehört, ob man ihn an der Leine führt oder nicht und wie
lange man schon im Besitz des Hundes ist.
Einem ähnlichen Gebot unterliegen wir Waffenbesitzer bereits seit
Jahrzehnten. Um Waffen erwerben und besitzen zu können, bedarf es einer
Waffenbesitzkarte, die mit einem Hunde-Führerschein vergleichbar ist. Diese
Besitzkarten sind nicht einfach zu bekommen, denn die Erteilung unterliegt
strengen Regularien und ist mit viel Geduld, finanziellem Aufwand und
Wartezeit verbunden.
2. Es ist verboten, den Führerschein zu Hause zu lassen, wenn man mit dem
Hund ausgeht.
Genau dies ist bei unsere Waffenbesitzkarten auch so. Wenn wir mit unseren
Waffen auf einen Schießstand fahren, oder die Jagd ausüben, müssen die
Waffenbesitzkarten mitgeführt werden, falls die Polizei kontrollieren will,
ob auch alle mitgeführten Waffen ordnungsgemäß registriert sind und besessen
werden dürfen. Sind wir berechtigt Waffen zu besitzen und ich leihe mir für
einen Wettkampf eine Waffe aus, muss ein sogenannter Leihschein geschrieben
werden.
Will also ein Freund mit Ihrem Hund Gassi gehen, müssten Sie Ihm in unserer
Welt eine Gassi-Geh-Leiherlaubnis schreiben und mitgeben. Laut Plänen der
Grünen dürfte ihr Freund, der den völlig unauffälligen Hund möglicherweise
seit Jahren kennt, nicht mit ihm Gassi gehen, wenn er keinen
Hunde-Führerschein hat.
3. Es ist verboten, die Hundeprüfung bei einer Hundeschule abzulegen, die
nicht von der zentralen “Hundeprüfstelle” erfasst ist. Die Hundeprüfstelle
wäre ein neues Amt, das es noch nicht gibt.
Einen ähnlichen Zentralismus gibt es im Waffenrecht. Waren früher auch
kleinere Vereine in der Lage, das Bedürfnis zum Besitz zu bescheinigen,
müssen heutzutage die Verbände über 10.000 Mitglieder haben, um solch eine
Bescheinigung auszustellen.
4. Es ist verboten, einen Hund zu erwerben, ohne vorher die Hundeprüfung
abgelegt zu haben.
Auch dies ist bei uns Waffenbesitzern genau so. Wir müssen eine staatlich
anerkannte Waffensachkundeprüfung ablegen, die von einer zertifizierten
Person durchgeführt wird. Ohne bestandene Waffensachkundeprüfung ist der
Erwerb und Besitz von Schusswaffen nicht möglich. Wobei wir hier gegenüber
Ihnen etwas im Vorteil wären, denn wir dürfen immerhin sogenannte “freie
Waffen” ohne Waffenbesitzkarte und Sachkunde kaufen: Druckluft- und
bestimmte Vorderladerwaffen zum Beispiel.
Übertragen auf den Hundebesitz ist das mit Stofftieren vergleichbar: “Sie
wollen keine Hundeprüfung ablegen? Dann kaufen Sie sich doch ein Stofftier”
5. Es ist verboten, einen Hund ohne elektronisches Kennzeichen (Transponder)
zu halten.
Auch dies haben wir in der Waffenwelt, zwar noch nicht elektronisch, was
aber mit der “Smart Gun” Technologie leider ernsthaft im Gespräch ist. Alle
registrierten Schusswaffen in Deutschland müssen bestimmte Kennzeichnungen
haben. Bei freien Waffen das “PTB” Zeichen, bzw. “F im Fünfeck” und wie auch
bei “scharfen Schusswaffen” sind die sogenannten Beschusstempel,
Seriennummern, Herstellerangaben und das Kaliber. Das ganze auf eine
elektronische Ebene zu heben, erleichtert natürlich die staatliche
Überwachung.
Regelmäßig gibt es übrigens Probleme, wenn Menschen mit Waffen Deutschland
besuchen, die nicht die von den deutschen Behörden geforderten
Kennzeichnungen aufweisen, weil dies in den Ursprungsländern nicht notwendig
ist.
Übertragen auf die Hundehaltung: Künftig darf dann kein ausländischer
Tourist Urlaub mit seinem ungechippten Hund in Deutschland machen. Zudem
stellt sich die Frage, ob der Transponder regelmäßig Funkwellen absondert
und ob dies für das Tier auf lange Sicht schädlich ist.
6. Es ist verboten, einen Hund zu halten, ohne dass dessen Daten aus dem
Transponder in einem zentralen Register des Senats gespeichert sind.
Die Registrierpflicht von Waffen besteht in Deutschland seit vielen
Jahrzenten, hat aber neuerdings eine neue Dimension erreicht: Wurden bisher
die Daten lokal bei den Kreispolizeibehörden/Landratsämtern gepflegt,
existiert seit geraumer Zeit das “Nationale Waffenregister”, ein
bundesweites zentrales Register für Schusswaffen und deren Besitzer. Dies
soll nun auch für Hunde eingeführt werden?
Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen: Lassen Sie sich als
Hundebesitzer wenn möglich nicht darauf ein, denn wenn die Datenqualität wie
im nationalen Waffenregister wird, dann haben Sie plötzlich fünf statt nur
einem Hund zu Hause und bei dem Hund, den Sie tatsächlich besitzen, wird
nicht einmal die Rasse stimmen. Haben Sie Ihren registrierten Hund verkauft,
bleibt er noch auf Jahre im Register und ähnliches gilt auch für gestorbene
Haustiere.
7. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Hund führen.
Auch beim Thema Schießen gibt es strenge Altersgrenzen. So dürfen Kinder
unter 12 Jahren nicht einmal mehr auf einem Schießstand unter Aufsicht von
Fachpersonal mit einer Druckluftwaffe schießen und der Besitz von
Großkaliberwaffen ist erst ab dem 25. Lebensjahr möglich, es sei denn es
wird ein psychologisches Gutachten vorgelegt (MPU).
Ihre Tochter möchte mit dem Hund Gassi gehen? Beantragen Sie schon mal eine
Ausnahmegenehmigung und lassen Sie Ihrer 16 jährigen Tochter von einem
Psychologen die Eignung zum Führen eines Hundes attestieren.
8. Es ist verboten, einen “großen Hund” zu führen, ohne dass er der
Hundeprüfstelle zur Kontrolle vorgeführt wurde. (Welcher Hund als “großer
Hund” gilt, definiert das Gesetz nicht. [...] Zur Begründung führen sie an,
dass die meisten “Beißvorfälle” im “häuslichen Bereich” gezählt würden.)
Auch diese Forderungen seitens der Grünen kennen wir in unserer Welt:
Regelmäßig fordern grüne Politikerinnen und Politiker, dass der Sport mit
großkalibrigen Waffen verboten werden soll. Was genau Großkaliber nun ist,
wird von den Grünen dabei nicht definiert – da sie von Munitions- und
Waffentechnik genau so wenig Ahnung haben, wie von Hundehaltung. Und auch
die Begründung des Verbotes mit “Beißvorfällen” schließt sich exakt an die
Argumentation beim Großkaliberverbot an: Schließlich sei Großkaliber ja
besonders gefährlich und würde jedes Jahr Menschenleben kosten.
Gerade der letzte Punkt sollte Ihnen als Hundehalter zu denken geben, denn
sehen wir uns einfach mal die nackten Zahlen an. Laut Statistik sterben ca.
1 bis 6 Menschen in Deutschland pro Jahr durch “Gebissen- oder
Gestoßenwerden” eines Hundes (siehe:
<http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss#Todesf.C3.A4lle>
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss#Todesf.C3.A4lle). Interessanterweise
haben wir beim legalen Besitz von Schusswaffen ganz ähnliche Zahlen. Einige
wenige Missbrauchsfälle führen also dazu das ein großer Teil der Bevölkerung
für diese Fälle in Sippenhaftung genommen wird. Kann das der richtige Weg
sein?
Machen Sie sich bitte folgendes klar:
· Ohne Rücksicht werden ALLE Hundbesitzer verdächtigt, Beißer zu
haben!
· Ohne einleuchtenden Anlass sollen ALLE Hundehalter finanzielle und
gerichtliche Auflagen bekommen!
· Dabei wird völlig vergessen, dass es für auffällige Hunde schon
genügend gesetzliche Regulierungsmöglichkeiten gibt!
· Dabei wird völlig vergessen, dass verhaltensauffällige Hunde meist
von Leuten besessen werden, die ihre Hunde nicht anmelden (illegale
Hundehaltung) und daher nicht auffindbar sind!
· Dabei wird völlig vergessen, dass die Hundehaltung viele
soziologische Vorteile bietet. Ältere Leute vereinsamen nicht, Kinder werden
zur Verantwortung erzogen, Hunde können ihre Halter therapieren, u.a. zu
mehr Empathie!
· Die meisten Hundehalter haben unauffällige Hunde und sind eine
Bereicherung für unsere Gesellschaft. Grüne empfinden Hundehaltung jedoch
nur als Gefahr, die per Schikane kontrolliert, geächtet und stigmatisiert
werden sollen!
Und jetzt ersetzen Sie “Hundehalter” in den obigen Punkten durch
“Waffenbesitzer” und lesen den Text erneut."
Soweit die weitergeleitete Mail
Beste Grüße
Uwe Weber
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- [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter, charly.strolchi AT t-online.de, 16.05.2014
- Re: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter, gewisser . m, 16.05.2014
- Re: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter, Richard Wiesenmayer, 16.05.2014
- Re: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter, Axel Hammer, 16.05.2014
- Re: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter, Dante, 28.05.2014
- Re: [Ag-waffenrecht] Grüne planen neue Verbote für Hundehalter, Guido Körber, 28.05.2014
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