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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Positionspapier der Berufsjäger: Übungsschießen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Positionspapier der Berufsjäger: Übungsschießen


Chronologisch Thread 
  • From: "Ernst-Mario AT t-online.de" <Ernst-Mario AT t-online.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Positionspapier der Berufsjäger: Übungsschießen
  • Date: Thu, 23 Jan 2014 18:53:21 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Der Kerngedanke ist akzeptabel. Es kurbelt außer dem die Konsumtion an, was
nicht zu verleugnen ist.
Training macht dem Meister, so kenne ich es vom Sportschießen, was für
Sportschießen gut ist, kann für die Jagd nicht schlecht sein, es liegt aber
schon wieder zu viel Reglementierung drin, wenn hiervon das Lösen des
Jagdscheines abhängig gemacht werden soll. Es ist Klever, wenn kein
Leistungsnachweis gefordert wird, da ist der Widerstand nicht so groß.
Als Sportschütze wunderte es mich immer wieder wie Schlecht manche Jäger
schießen mit ihren teueren Luxuswaffen.
Riesen Zielfernrohre auf den Gewehren, und der Reservist trifft über Kimme
und Korn besser auf gleicher Distanz!
Der Schießnachnachweis ist bereits Pflicht zur Teilnahme an der Bewegungsjagd
in Thüringen und Hessen. Hier genügt der Teilnahmenachweis und nicht das
Leistungsergebnis.

-----Original-Nachricht-----
Betreff: [Ag-waffenrecht] Positionspapier der Berufsjäger: Übungsschießen
Datum: Tue, 21 Jan 2014 23:22:34 +0100
Von: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Was haltet Ihr davon?

Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger und der Bund Bayrischer
Berufsjäger setzen sich insbesondere aus Gründen des sicheren
Schusswaffengebrauchs und des Tierschutzes dafür ein, dass zukünftig
jeder Jäger, der in Deutschland die Jagd ausübt, den jährlichen
Nachweis eines Übungsschießens zu erbringen hat. Hierbei soll jeder
Einzelne insbesondere seine Treffsicherheit überprüfen und
gegebenenfalls verbessern.

Ziel ist es, auch nach der Jägerprüfung die Schießfertigkeit sowie den
sicheren Umgang mit Jagdwaffen und Munition zu erhalten. Dieses ist nur
dann gewährleistet, wenn ein regelmäßiges Training mit den eigenen
Waffen erfolgt. Das Training umfasst den Kugel- bzw. Schrotschuss und,
sofern im Besitz befindlich, auch den Gebrauch der Kurzwaffe. Das
jährliche Übungsschießen sollte mindestens folgende Disziplinen
umfassen:

Büchsenschießen:
10 Schuss auf bewegliche Ziele (z.B. Laufender Keiler, Schießkino)
10 Schuss auf stehende Ziele (z.B. Bockscheibe)

Flintenschießen:
15 Flugziele (z.B. Trap, Skeet, Jagdparcours)
10 Bodenziele (z.B. Kipphase, Rollhase)

Kurzwaffenschießen:
10 Schuss

Das Übungsschießen ist mit keinem Leistungsnachweis verbunden. Es kann
auf allen behördlich zugelassenen Schießstätten erbracht werden und ist
von der jeweiligen Schießstandaufsicht auf einem zu entwickelnden
bundeseinheitlichen Formblatt zu bescheinigen. Voraussetzung für die
Ausstellung eines Jagdscheines ist die Vorlage entsprechender Nachweise
des regelmäßigen Übungsschießens. Im Jahr der bestandenen
Jägerprüfung gilt das entsprechende Prüfungsschießen als Nachweis.

http://www.revierjaeger.de/aktuelles/91-gemeinsames-positionspapier-uebungsschiessen
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht






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