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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Zuverlässigkeit als Voraussetzung für Führerschein

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Zuverlässigkeit als Voraussetzung für Führerschein


Chronologisch Thread 
  • From: gewisser.m AT web.de
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Zuverlässigkeit als Voraussetzung für Führerschein
  • Date: Fri, 15 Nov 2013 13:11:11 +0100 (CET)
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

"... die kombinierte Rauschwirkung von Cannabis und Alkohol hervorgerufenen stärkeren Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ..."
http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-3-C-3212_Mischkonsum-von-Cannabis-und-Alkohol-rechtfertigt-Annahme-mangelnder-Fahreignung-auch-ohne-direkten-Zusammenhang-zur-Teilnahme-am-Strassenverkehr.news17182.htm
 
Bei Auto wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit bei ab 1,1 Promille ausgegangen.
Die erreiche ich (lt. Promillerechner --> http://promillerechner.net/) beim Trinken von 3 großen Bier (0,5l) und 2 großen Schnaps (4cl) innerhalb von 3 Stunden.
Wenn ich nach dem Genuß der Getränke kiffe ... bin ich dann fahruntüchtiger als absolut fahruntüchtig? Wenn ja, welche Auswirkung hätte das?
wtf
 
Ich sehe den Zusammenhang nicht.
Ich kann auch stocknüchtern und ohne irgendwelche Drogen fahruntüchig sein. Wenn ich 48 Stunden nicht schlafe, gehe ich mal davon aus, daß dieser Zustand erreicht ist.
Würde mir dann auch der Führerschein entzogen werden, wenn ich nach den 48 Stunden ein Bier trinke?
Wenn nein, warum nicht? Ich würde auch hier zwei Komponenten, die schon jede für sich gesehen zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen (und zusammen auch die Fahrtüchtigkeit wohl eher nicht erhöhen), kombinieren...
 
Was soll mit der Verfolgung dieses Vorganges erreicht werden?
Niemandem wurde geschadet, niemand wurde gefährdet (auch nicht potentiell). Es gibt auch keinen Hinweis darauf, daß irgend etwas in der Richtung zu erwarten war oder ist...
Ist mir echt zu hoch...
 
-------------------------------------------------
"Nicht die Diktatoren schaffen die Diktaturen, sondern die Herden." (Georges Bernanos)
 
 
Gesendet: Donnerstag, 14. November 2013 um 21:31 Uhr
Von: "gewisser M." <gewisser.m AT web.de>
An: "'Mailingliste der AG Waffenrecht'" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Zuverlässigkeit als Voraussetzung für Führerschein
Ja, eine sehr interessante Auslegung von Recht und Gesetz...

Jemand der Alkohol und Cannabis zusammen zu sich nimmt (egal, in welcher
Menge), weiß in diesem Zustand nicht, daß er nicht Auto fahren darf und muß
deshalb prophylaktisch seinen Führerschein abgeben.

Jemand, der sich mit Alkohol hingegen abschießt, darf seinen Führerschein
behalten (wenn er nicht betrunken fährt). Der hat dann vielleicht einen
Filmriß, weiß aber, daß er nicht Auto fahren darf.
Spannend...

Entsprechend dieser Theorie dürfte es keine Alkoholfahrten geben (oder sie
wären die absolute Ausnahme).

Ich glaube, das sieht die Polizei nicht so. Und das wird sich vermutlich
auch insbesondere die nächsten 1 1/2 Monate nicht bestätigen. Ich sage nur:
Weihnachtsfeiern...


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von volker
t.
Gesendet: Donnerstag, 14. November 2013 18:58
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [Ag-waffenrecht] Zuverlässigkeit als Voraussetzung für Führerschein

Offenbar kann auch Führerscheininhabern die Zuverlässigkeit aberkannt
werden.
Wer kifft _und_ trinkt riskiert seinen Führerschein auch ohne Autofahrt.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/urteil-kiffer-riskieren-ihren-fuehrersche
in-auch-ohne-autofahrt-a-933683.html
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/urteil-kiffer-riskieren-ihren-fuehrersche
in-auch-ohne-autofahrt-a-933683.html

Ob die vielen Leute, die immer wieder vorbehaltlos besondere
Zuverlässigkeit für Waffenbesitzer einfordern auch die Zuverlässigkeit
für Führerscheininhaber vorbehaltlos einfordern? Konsequenterweise
müssen dann auch persönliche Fahrverbote für Kiffer und Säufer
ausgesprochen werden. Aber andererseits kann man ja Waffen nicht mit Autos
vergleichen, weil Waffen nur zu einem einzigen Zweck hergestellt wurden;
zum Töten.
Irgendwas muss ich seit mehr als 35 Jahren falsch gemacht haben, weil ich
meine Waffen nie ihrem Zweck gemäß eingesetzt habe. Ob man mir deshalb
Waffenmißbrauch unterstellen kann?

Wer in diesem Beitrag Sarkasmus findet darf ihn gerne behalten.
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

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