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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden


Chronologisch Thread 
  • From: Sven Böhle <ronin AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden
  • Date: Wed, 27 Jun 2012 18:33:23 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hi,

kenne mich mit dem Thema leider überhaupt nicht aus.

Aber wenn ein Besitzer eines über 75 Hektor großen Gründstückes keine Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft eingehen muss, wie wird die Jagd denn dort geregelt? Bzw. wer kommt dafür auf, wenn er es nicht regelt?

Mfg Sven

On 27.06.2012 12:32, Merlin wrote:
Cathy schrieb:
Wer zahlt den Wildschaden auf den angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wenn das Wild dieses Gebiet als Ruhezone nutzen kann? Der Europäische Gerichtshof? Der Bund? Oder der Pächter des Umlands?

Als Anlieger würde ich diese Kosten dem Jagdverweigerer in Rechnung stellen, der wird sich wundern, was da zusammenkommt :)


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Twitter: _boehle
Wiki: wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Ronin





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