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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Fwd: Re: Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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[Ag-waffenrecht] Fwd: Re: Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden


Chronologisch Thread 
  • From: "Sebastian Möcker" <S.Moecker AT gmx.net>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Fwd: Re: Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden
  • Date: Wed, 27 Jun 2012 11:26:18 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Jun 2012 11:23:36 +0200
Von: "Sebastian Möcker" <S.Moecker AT gmx.net>
An: post AT jobotech.de, Mailingliste der AG Waffenrecht
<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden

Ahoi,

lieber Hannes, was du ansprichst ist das Demokratiedefizit der EU, ein Grund
diese abzulehnen.

In Bezug auf die Jagd ist nicht nur der Wildschaden von Interesse, auch die
Pflicht zur Hege wird den guten Mann und alle die es ihm gleich tun zu
gedenken, noch beschäftigen. Bekommen wir einige strenge Winter und er
verfügt nicht über die Logistik die Füterrungen zu beschicken, so bestellt
die untere Jagdbehörde jmd der dies an seiner statt besorgt und stellt ihm
die Rechnung aus :) Ebenso müssen anteilige Bestandsregulierungen erfolgen,
schafft er das nicht folgt die Zwangsbejagung, kostenpflichtig. Die
Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft ist da schon günstiger ;)

PG


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 27 Jun 2012 10:41:30 +0200
> Von: "Johannes Bormann" <post AT jobotech.de>
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Jagd kann auch eigenem Grund untersagt werden

> Ahoi,
>
> Cathy schrieb:
> > Wer zahlt den Wildschaden auf den angrenzenden land- und
> > forstwirtschaftlichen Flächen, wenn das Wild dieses Gebiet als Ruhezone
> > nutzen kann? Der Europäische Gerichtshof? Der Bund? Oder der Pächter
> des
> > Umlands?
>
> In S-H ist die Regelung meines Wissens so:
> Wildschaden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zahlt der Pächter des
> angrenzenden Jagdgrundstückes. Das kann einer der "großen"
> Kostenbestandteile einer Pacht sein. Deshalb sind Pachten, die von solchen
> Nutzflächen umgeben sind, meist preiswerter als reine Waldgrundstücke
> (und
> wechseln hier öfter den Pächter;-).
>
> Ich denke, das Gericht hat hier den Schwerpunkt auf die Verfügungsgewalt
> des
> Eigentums und das Aufbrechen der Zwangsmitgliedschaften gelegt, denn in
> Wald- und Wiesengrundstücken entsteht eigentlich kein wirklicher
> Wildschaden. Der Kläger hat ja auch über die Zwangsmitgliedschaft
> argumentiert.
> Im Gegenzug müßte er natürlich auch keinen Wildschaden mehr geltend
> machen
> können, denn er ist ja (indirekter) Verursacher. Mir stellt sich
> natürlich
> nun die Frage, ob die Logik dann auch im deutschen Gesetz greift und ob in
> Deutschland nun auch die gesetzlichen Regelungen wegen dieses Urteiles
> angepasst werden (müssen).
> Da macht sich dann die Strategie (hauptsächlich der deutschen Politiker)
> bemerkbar, daß Gesetze, die in D nicht "durchkommen", über den Umweg EU
> ein
> paar Jahre später hier hereingedrückt werden. - Einer der großen
> Kritikpunkte meinerseits an der für mich sehr undurchsichtigen EU.
>
> Hannes_55
>
>
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

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