ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: "Johannes Bormann" <post AT jobotech.de>
- To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Lesenswert@susanne/cathy
- Date: Wed, 20 Jun 2012 23:26:10 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
- Organization: JoboTech
Ahoi,
auch ich kann mich nicht wirklich über "meine Beamten" in Bad Segeberg
beklagen. Dort wird vertrauensvoll und den Vorschriften entsprechend mit uns
Sportschützen verfahren.
Wenn es mal Ärger gab, so war er, soweit ich davon weiß, berechtigt.
Ein Nachweis der ordentlichen Unterbringung durch Fotos, Rechnung und
Erklärung des SLG-Leiters halte ich (Mitglied im BDMP) für gerechtfertigt
und "unsere Beamte" eben auch. Der Nachweis des Bedürfnisses ist ja auch
kein Geheimnis - und wenn ich mich mal ernsthaft damit auseinander gesetzt
habe (und das erwarte ich von einem Menschen, der mit scharfen Waffen
umgeht), dann kann ich die Regularien auch nachvollziehen. Für einen
zwei(einhalb?)-Zöller, den ein Personenschützer bevorzugt, gibt es meines
Wissens z. B. auch eine Disziplin beim BDMP (muss ich aber noch prüfen). Wo
liegt denn das Problem?
Wir haben viele Berufswaffenträger in unserer SLG. Auch die schimpfen ein
wenig darüber, daß sie zum Waffenschein immer den Auftraggeber und den
Auftrag nachweisen müßen - aber die schimpfen wegen des bürokratischen
Aufwandes als Unternehmer. Ernsthaft haben auch die (die ich kenne) gar
nicht den Wunsch, die Waffe "unnötig" zu führen. Nach meiner Erfahrung wird
hier in Diskussionen oft Wunschdenken der Waffengegner mit der Realität
verwechselt.
Die ungenau und fahrig verfassten Definitionen im Waffenrecht ärgern den
Vollzugsbeamten genauso wie mich. Die schlechten Formulierungen (z.B. Thema:
Führen einer Waffe (Messer)) sind eigentlich für alle ein Ärgernis. In Bezug
auf die übermäßige Einschränkung der Grundrechte (z.B. anlasslose
Überprüfung der korrekten Unterbringung von Waffen und Munition) sind wir
meines Wissens mit vielen Vollzugsbeamten und Mitarbeitern von
Ordnungsbehörden einig. Man sieht das an der höchst unterschiedlichen
Ausprägung der Durchführung solcher Extrem-Maßnahmen in den verschiedenen
Kreisen.
Ich habe damals persönlich den Antrag und die Unterlagen für die WBK beim
Amt abgegeben. Habe gleich persönlich nachgefragt, ob etwas fehlt oder ob
Fragen sind und habe damit beste Erfahrungen gemacht. Es gibt halt auch die
Situation "Wie ich in den Wald rufe, so schallt es auch wieder heraus". Bei
uns in Bad Segeberg sind Sportschützen und Behörde eher Partner als Gegner.
Grüße
Hannes_55
- Re: [Ag-waffenrecht] Lesenswert@susanne/cathy, Johannes Bormann, 20.06.2012
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