ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Manfred Nolting <manfred.nolting AT googlemail.com>
- To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Ag-waffenrecht] hobo-baby
- Date: Tue, 29 May 2012 19:17:55 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Ganz offensichtlich wird doch hier ein infantiles Ermüdungsspielchen gespielt, und die AG lässt es sich aufzwingen. Vielleicht sollte man das mal auf die richtige Ebene bringen, denn eine sachliche Debatte mit hobo-baby scheint mir hier völlig am Problem vorbeizugehen.
Ich zitiere hier mal Frank Witscherkowky (die ganze Abhandlung unter (http://150449.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action="std_show&entryid=1023663091&USER=user_150449&threadid=2):
Eine für die zweite Hälfte unseres Jahrhunderts ganz typische geistige Erkrankung ist die HOPLOPHOBIE.
…
Den Namen dieser Krankheit verdanken wir Prof. Columbus Jefferson Cooper von der Universität Phoenix, Ar. Prof. Cooper bildet den Begriff aus: "hoplon" (griech. für: Werkzeug, Waffe) und dem bekannten Stamm "Phobie" (für: krankhafte Angst). Zusammen bedeutet dies: "Waffenangst", womit auch im Wesentlichen das Krankheitsbild beschrieben ist.
Klinisch stellt sich die ausgebrochene Krankheit als unbegründete Furcht vor Waffen dar, panische Zustandsbilder treten beim Anblick von Waffen oder auch bei Betrachten von Bildern, auf denen Waffen, vorzugsweise Schusswaffen, zu sehen sind, auf. Der Betroffene zeigt dabei Ausfälle seines Denkvermögens, es kommen Sprachlosigkeit, häufiger noch manischer Sprechzwang vor. Der Kranke fühlt sich überall von Waffen bedroht, er glaubt, daß etwa Schusswaffen ein Eigenleben entwickeln und einen unwiderstehlichen Zwang zum Töten ausüben können. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit, meint der Befallene, daß die Waffe selbst töten könne. Der Kranke neigt dazu, Beschwörungsszenarien zu entwickeln, die für so manche Zwangshandlungen typisch sind. Er glaubt, daß die Bedrohung nur durch eine übergeordnete Macht (besonders charakteristisch etwa: Staat, Parlament, Regierung, vor allem Innenminister) abgewendet werden könne. Im Endstadium werden Verbote und Gesetze gefordert, manche Kranke versteigen sich dazu, selbst Gesetze zu entwerfen, die hauptsächlich aus Verboten bestehen.
……..
Ein untrügliches Kriterium zur Diagnose von Hoplophobie ist aber, daß die erkrankte Person ausschließlich legale Waffen und legale Waffenbesitzer als gefährlich und als Bedrohung empfindet, während dagegen bewaffnete Verbrecher und mit Waffen ausgestattete Terroristen keinerlei entsprechenden Gefühle auslösen.
…….
Die Widersprüchlichkeit der Angstzustände - legale Waffen lösen die Phobie aus, illegale nicht - ist für das Krankheitsbild charakteristisch.
Beschreibt das Ganze gut, finde ich.
FG,
Manfred Nolting
- [Ag-waffenrecht] hobo-baby, Manfred Nolting, 29.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] hobo-baby, Hobo Baby, 29.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] hobo-baby, Crysooo, 29.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] hobo-baby, Guido Körber, 29.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] hobo-baby, Hobo Baby, 29.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] hobo-baby, Adrian Bismor, 29.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] hobo-baby, reservoirdog, 29.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] hobo-baby, Michael Malcher, 30.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] hobo-baby, Mike Sigurado, 30.05.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] hobo-baby, Michael Malcher, 30.05.2012
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