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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] der "Grundgedanke" des Waffengegners

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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[Ag-waffenrecht] der "Grundgedanke" des Waffengegners


Chronologisch Thread 
  • From: "frank" <frank AT jfs-fichtner.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] der "Grundgedanke" des Waffengegners
  • Date: Sun, 20 May 2012 14:30:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Erst einmal möchte ich sagen, Jenso hat mich missverstanden. Der geht ja voll ab.

Ich habe den Konstruktiventeil in meiner Antwort als Gegenüberstellung kopiert.

 

Der Waffengegner ist allgemeingehalten !! Wer versucht Argumente gegen den legalen Waffenbesitz zu finden kann kein Freund sein. Also Waffengegner. Richtig àDanke.

 

 

Wer sich Sozialangagiert und sich Gedanken über die Sicherheit seiner Mitmenschen macht ist Lobenswert. Der Grundgedanke ( das Ziel ) des Waffengegners ist doch den Unsinnigen Tod eines Menschen zu verhindern. Wer sich „Hals über Kopf“ in den Gedanken verirrt das Verbot von legalen Schusswaffen währe eine allgemein Lösung das unsinnige Sterben von Menschen zu verhindern der wird merken, dass er sein Ziel verfehlt hat.

 

Die Zahl der durch missbräuchlichen Schusswaffengebrauch getöteten Menschen wird nicht sinken. 

    

Wer meint er habe durch die Durchsetzung eines Verbotes des Schießsports seine soziale Verpflichtung erfüllt der irrt. Gerade jetzt steht er der sozialen Verpflichtung den unsinnigen Tod von Menschen zu verhindern gegenüber.

 

Er wird merken dass die Volksbewaffnung nicht das Messer ist, dass Jährlich etwa 30.000 Menschen zum Krüppel macht oder Körperlich entstellt. Er wird merken dass nicht Schusswaffen in der sozialen Gesellschaft Jährlich etwa 3000 Menschen tötet.

Aber er ist ja selber von der Perverseneinstellung des Kraftfahrzeuges abhängig.

Im Straßenverkehr gibt es noch 100te Tim. K im Schießsport gab es etwa 3.

 

Die Chance von einem legalen Waffenbesitzer angeschossen oder getötet zu werden steht etwa 1 zu 3.0000.0000. Die Erfolgschance einen Lottogewinn zu erzielen ist besser.

 

In der Verhinderung des unsinnigen Todes von Menschen gibt es keine zweierlei Paar Schuhe. Die Verhinderung des unsinnigen Todes eines Menschen durch den Mensch ist der "Grundgedanke" des Waffengegners.

 

Wer meint ohne Recherchen einfach eine Behauptung aufstellen zu können und auch Amok gegen eine Volksgruppe läuft, der ist und bleibt ein Denunziant. Er verfolgt nicht seinen eigenen  Ideologischen werten sondern er folgt dem Ruf eines einzelnen.

 

Eine Mutter die ihr Kind im Straßenverkehr verliert muß mit dem Perversen Menschenverachtetem Gedanken weiterleben leben „Es war ein Unfall“ der Fahrer hatte eben mal 1,5 Pomille im Blut und ist Machtlos gegenüber dem unsinnigem Tod Ihres Kindes.

Das diese Tickende Zeitbombe kein Einzelfall im Straßenverkehr darstellt beweist das Kraftfahrzeug Bundesamt in Flensburg und die Tausenden im Jahr (zeitlich) einbehaltenen Führerscheine in Deutschland. Für die einen ist das Fahrzeug ein Fortbewegungsmittel für die anderen ein Statussymbol und führ ganz andere die „Waffe“ Marke (Waffenschmiede Wolfsburg ).

 

Ein Autofahrender Waffengegner der als „Grundsatz“ den unsinnigen Tod zu verhindern versucht, wird niemals sich selbst das Autofahren verbieten. Er versucht das zu verbieten was er selber nicht hat. Dieses handeln steht im Menschenverachtendem,  Perversengegenteil seines Ideologischen Grundgedankens den unsinnigen Tod eines Menschen zu verhindern gegenüber.  

 



  • [Ag-waffenrecht] der "Grundgedanke" des Waffengegners, frank, 20.05.2012

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