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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Erschossen in Notwehr (Manfred Nolting)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Erschossen in Notwehr (Manfred Nolting)


Chronologisch Thread 
  • From: "Johannes Bormann" <post AT jobotech.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Erschossen in Notwehr (Manfred Nolting)
  • Date: Mon, 7 May 2012 15:46:47 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: JoboTech


Hallo Manfred,

ich kann Deine Argumentation nicht ganz nachvollziehen - Notwehr kann man
nur in Anspruch nehmen, wenn der Angriff GEGENWÄRTIG andauert.
Wenn der Täter schon flieht, was durch den Rückenschuß angenommen werden
muß, ist der Angriff schon vorbei und somit wäre allerhöchstens so etwas wie
"Putativ-Notwehr" als Entschuldigungsgrund akzeptabel.
Dann aber würde ich auch gern die Schwere des Deliktes ins Verhältnis
setzen: einfacher Diebstahl rechtfertigt keinen so späten Waffeneinsatz;
schwere Körperverletzung oder Ähnliches vielleicht eher, weil dann ein
höherer "Erregungsgrad" des Beteiligten angenommen werden kann.
Auch wenn meine Sympathien in dieser Sitation natürlich beim Schützen
liegen.

Grüße
Hannes_55





  • Re: [Ag-waffenrecht] Erschossen in Notwehr (Manfred Nolting), Johannes Bormann, 07.05.2012

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