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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 7, Eintrag 61

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 7, Eintrag 61


Chronologisch Thread 
  • From: Heiko Humbert <heiko.humbert AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Ag-waffenrecht Nachrichtensammlung, Band 7, Eintrag 61
  • Date: Mon, 07 May 2012 10:29:18 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Am 06.05.12 23:17, schrieb Anton Maier:
> Ich finds komisch, dass du statt auf Argumente zu antworten, einfach
> deine Behauptung wiederholst. Vielleicht ist es dir nicht aufgefallen,
> aber durch den Bedürfniszwang soll sichergestellt werden, dass Waffen
> dort ankommen wo sie gebraucht werden und Waffen dort vermieden werden
> wo sie nicht gebraucht werden. Dadurch wird es kriminellen erschwert an
> Waffen zu kommen ohne den Leuten den Gebrauch zu verwehren, die sie
> brauchen.

Du gehst also von der Annahme aus, daß sich Verbrecher legal eine Waffe
besorgen würden, indem sie sich eine WBK beantragen (ob mit oder ohne
Begründung ist jetzt mal egal) um dann mit einer registrierten Waffe ein
Verbrechen zu begehen?

Sorry, aber dieses Bild stimmt hinten und vorne nicht. Ein Verbrecher
wird sich seine Waffe immer illegal besorgen. Mit registrierten Waffen
werden so gut wie nie Verbrechen begangen - selbst wenn es keinen
Bedürfniszwang gibt. Vergleichbare Beispiele dazu finden sich in anderen
Ländern zur Genüge - und bis '72 war das bei uns nicht anders.

lg
Heiko




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