Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Datenschützer und deren Aufgabe

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Datenschützer und deren Aufgabe


Chronologisch Thread 
  • From: "Manfred Ruppert" <ramaru1957 AT gmx.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Datenschützer und deren Aufgabe
  • Date: Tue, 10 Apr 2012 00:35:00 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Also  natürlich hatte ich auch  mit denen einen Schönen Kontakt

Hat mir am Anfang was gebracht
Z.B.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat natürlich in einem Dokument festgestellt , daß  die Gesundheitsämter keine  geeigneten , zulässigen Auskunftsstellen  i. S. des REgelauskunftsverfaherens sind; 
Bloß gestört hat es keinen.

Weder die StA noch das VG  haben sich um diese Stellungnahme geschert.

Im Grunde  kannst Du den Datenschützern Feuer unter dem A....  machen wie Du willst .

Die fragen dann bloß  wer die Heizung so weit aufgedreht hat.  Und drehen sich wieder herum.  Das ist Staatsräson.


Sie meinen  sie brauchten  Executivbefugnisse. Klar wäre schon schön, es würde aber reichen wenn im Gesetz mit Strafandrohung drin stehen würde  daß  deren Anordnungen Folge zu  leisten sei.

Dan könnten die  durchsetzen daß bestimmte Anordnungen  durch die Gemeinde und Landkreise befolgt werden, z.B. Verfahren nicht mehr beibehalten  werden, Datenquellen, wie  Sicherungsdateien und Beweise nicht gelösch sondern z.B. an den Datenschutzbeauftragten herausgegeben werden müssen, daß Vorschriften des HEss DSG , die Dokumentationsvorschriften  eingehalten werden müssen etc.
Natürlich  mit Strafandrohung für jeden Fall der Zuwiederhandlung - sagen wir einmal  jedesmal  Ordnungsgeld  gegen die  Bediensteten persönlich  50.000,-- €
bei Wiederholung  auch  Strafandrohung von Haft

Das würde einiges bewirken.

So sagt die StA  das ist nicht strafbar, das ist nicht  aussichtsreich , da wird wohl kein Beweis zu finden sein  und stellt ein.

GAnz einfach , wenn die nicht wollen dann  machen die solange nichts bis die Verjährung eingetreten ist , und dann teilen sie mit daß der BEweis nicht mehr erhoben werden  darf da er infolge  der eingetretenen Verjährung nicht mehr zu einer BEstrafung führen wird . Strafverfahren sinnlos .

Die vertuschen im Auftrag der Landesregierung die Straftaen der Landesregierung

Korruption hoch 3

Das HDSG  sperrt ja schon bei einfachen  Verstößen  die Anwendung des BDSG , das weit bessere  und umfangreichere Straftatbestände enthält.

Das HDSG  ist ein Datenschutzverhinderungsgesetz. Wenn man es abschaffen würde hätten wir in Hessen einfach  das weit bessere und schärfere BDSG .

Das HDSG schützt also die Korruption und die Täter im Amt . Eine andere Funktion als das Aushebeln eines rudimentären Datenschutzes  hat das in Hessen  nicht.  Schutz der Täter.

Deswegen wird es auch unter der  CDU Regierung in Hessen nie  renoviert.

Die wollen auch weiterhin den Datenschutz in HEssen totlaufen lassen.


Wer das anders sehen will darf weiter pennen.


MAnfred



--
MfG

Manfred Ruppert
Niesiger Strasse 160
36039  Fulda 
tel:015125133887

Empfehlen Sie GMX DSL Ihren Freunden und Bekannten und wir
belohnen Sie mit bis zu 50,- Euro! https://freundschaftswerbung.gmx.de



Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang