ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: "Manfred Ruppert" <ramaru1957 AT gmx.de>
- To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Ag-waffenrecht] Datenschützer und deren Aufgabe
- Date: Tue, 10 Apr 2012 00:35:00 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Also natürlich hatte ich auch mit denen einen Schönen Kontakt
Hat mir am Anfang was gebracht
Z.B.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat natürlich in einem Dokument festgestellt , daß die Gesundheitsämter keine geeigneten , zulässigen Auskunftsstellen i. S. des REgelauskunftsverfaherens sind;
Bloß gestört hat es keinen.
Weder die StA noch das VG haben sich um diese Stellungnahme geschert.
Im Grunde kannst Du den Datenschützern Feuer unter dem A.... machen wie Du willst .
Die fragen dann bloß wer die Heizung so weit aufgedreht hat. Und drehen sich wieder herum. Das ist Staatsräson.
Sie meinen sie brauchten Executivbefugnisse. Klar wäre schon schön, es würde aber reichen wenn im Gesetz mit Strafandrohung drin stehen würde daß deren Anordnungen Folge zu leisten sei.
Dan könnten die durchsetzen daß bestimmte Anordnungen durch die Gemeinde und Landkreise befolgt werden, z.B. Verfahren nicht mehr beibehalten werden, Datenquellen, wie Sicherungsdateien und Beweise nicht gelösch sondern z.B. an den Datenschutzbeauftragten herausgegeben werden müssen, daß Vorschriften des HEss DSG , die Dokumentationsvorschriften eingehalten werden müssen etc.
Natürlich mit Strafandrohung für jeden Fall der Zuwiederhandlung - sagen wir einmal jedesmal Ordnungsgeld gegen die Bediensteten persönlich 50.000,-- €
bei Wiederholung auch Strafandrohung von Haft
Das würde einiges bewirken.
So sagt die StA das ist nicht strafbar, das ist nicht aussichtsreich , da wird wohl kein Beweis zu finden sein und stellt ein.
GAnz einfach , wenn die nicht wollen dann machen die solange nichts bis die Verjährung eingetreten ist , und dann teilen sie mit daß der BEweis nicht mehr erhoben werden darf da er infolge der eingetretenen Verjährung nicht mehr zu einer BEstrafung führen wird . Strafverfahren sinnlos .
Die vertuschen im Auftrag der Landesregierung die Straftaen der Landesregierung
Korruption hoch 3
Das HDSG sperrt ja schon bei einfachen Verstößen die Anwendung des BDSG , das weit bessere und umfangreichere Straftatbestände enthält.
Das HDSG ist ein Datenschutzverhinderungsgesetz. Wenn man es abschaffen würde hätten wir in Hessen einfach das weit bessere und schärfere BDSG .
Das HDSG schützt also die Korruption und die Täter im Amt . Eine andere Funktion als das Aushebeln eines rudimentären Datenschutzes hat das in Hessen nicht. Schutz der Täter.
Deswegen wird es auch unter der CDU Regierung in Hessen nie renoviert.
Die wollen auch weiterhin den Datenschutz in HEssen totlaufen lassen.
Wer das anders sehen will darf weiter pennen.
MAnfred
--
MfG
Manfred Ruppert
Niesiger Strasse 160
36039 Fulda
tel:015125133887
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- [Ag-waffenrecht] Datenschützer und deren Aufgabe, Manfred Ruppert, 10.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Datenschützer und deren Aufgabe, Axel Hammer, 10.04.2012
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