Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Kommentar Wendt

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Kommentar Wendt


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Kommentar Wendt
  • Date: 08 Mar 2012 08:18 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo zusammen!

Zum einen, vermutlich werden meine Mails mit Anhang verzögert weitergeleitet, weil ich lt. automatisierter Rückantwort nur 100 KB schreiben kann, was also weit unter dem liegt was ich an Anhängen mitschicke.

Zum zweiten, seit bei der Diskussion in Bremen am 1.3. die Zahl des Missbrauchs legaler erlaubnispflichtiger Waffen genannt wurde kann diese Zahl - 27 Missbrauchsfälle, Quelle Lagebild Waffen- und Sprengstoffkriminalität - öffentlich genannt werden. Der Rest des Lagebildes ist ja Verschlusssache, meines Wissens gab es nur 2007 eine pressefreie Version. Hier wäre ein Ansatzpunkt für Forderungen, denn es steht nichts drin was die Innere Sicherheit gefährden würde, höchstens Zahlen die die verwendeten Phantasiezahlen ins Reich der Lüge schicken würden.

Ich stehe sowohl mit Herrn Witthaut von der GdP als auch mit Herrn Wendt von der DPolG in Verbindung, ebenso mit anderen Personalräten beider Gewerkschaften. Anbei ein Auszug aus meinem Schreiben an Herrn Wendt bzgl. des Artikels.

Beste Grüße
Uwe Weber





Sehr geehrter Herr Wendt!

Im Hinblick auf die Verwendung illegaler Waffen darf jetzt öffentlich der im Lagebild Waffen- und Sprengstoffkriminalität 2010 enthaltene Wert für die Verwendung legal besessener erlaubnispflichtiger Waffen bei Straftaten nach dem StGB genannt werden, nachdem diese Zahl während der Diskussion in Bremen am 1.3. genannt wurde. Es handelt sich um ganze 27 Missbrauchsfälle - bei geschätzten 3 bis 4 Millionen legalen Waffenbesitzern. Nicht umsonst sieht das BKA die Gefahr im illegalen - und nicht legalen - Waffenbesitz.

Einige Worte aus der Praxis möchte ich noch zum Nationalen Waffenregister verlieren. Dieses wird kommen, wobei es weit über die EU-Vorgabe hinausgeht, die nur eine computergestützte Erfassung verlangt. Allerdings wird es dann für die Waffensachbearbeiter richtig lustig, wenn ich das so salopp sagen darf.

Denn dann werden die Daten automatisch mit den Daten des Fahndungsbestandes im Schengen-Raum verglichen, und da von den Behörden ja die Waffen nur mit Hersteller und Nummer sowie Kaliber - ohne Typ etc. - in die Waffenbesitzkarten eingetragen werden kann es a) passieren dass die Nummer mehrfach als gestohlen oder zur Fahndung ausgeschrieben ist  oder b) der Grundgedanke eine Waffe "individuell" und somit verfolgbar einzutragen gar nicht zu erreichen ist weil es diese Waffe - bedingt durch die Eintragungsmodalitäten - hundert oder gar tausendfach gibt.

Zur Verdeutlichung ein Karabiner 98k der Wehrmacht, bei Ordonanzgewehrschützen beliebt. Sagen wir einmal es gab 20 Hersteller, dann haben diese Hersteller den gleichen Nummernblock in jedem Fertigungsjahr, von angenommen 1933 bis 1945, genommen. Auf der Waffe steht somit der Hersteller, möglicherweise auch codiert, die Nummer und das Jahr. Das Jahr wird aber in die WBK nicht eingetragen, ebenso wenig der Hersteller, da meist durch die Codierung gar nicht bekannt. Eine Eintragung lautet dann nur Gewehr K98 Nr. 12345. Dieses Problem stellt sich bei den Fahndungen immer wieder heraus. Auch andere Nummern, die sich im Fahndungsbestand finden, sind schlichtweg falsch. Ich habe derzeit einen 4 mm M20 Revolver, dessen Nummer insgesamt 10 Mal in der Fahndung ist, und hier in den Beständen der Ordnungsämter ist diese Waffe mit dieser Nummer ebenfalls noch 7 Mal vorhanden, so dass ich dem LKA gemeldet habe dass dies keine Individualnummer sein kann, sondern vermutlich die Nummer eines Fertigungsblocks.

Das Register an sich ist eigentlich unnötig. Denn der legale Waffenbesitzer ist der einzige Bürger, der deutlich in Rot in seiner Einwohnerauskunft gekennzeichnet ist. Und die wird bei Einsätzen routinemäßig geprüft. Und wer schon einmal als legaler Waffenbesitzer die Polizei gerufen hat, weil er vom Nachbarn bedroht wurde, und dann feststellen muss dass allein durch die ja bekannte Eigenschaft als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis man selbst plötzlich quasi "der Böse" war weiß wie toll der geschürte Zeitgeist ist.


Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang