ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Subject: Mailingliste der AG Waffenrecht
List archive
- From: Andreas Gutwirth <gutwirth AT gmx.de>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>, Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
- Subject: [Ag-waffenrecht] Waffengesetz z.B. § 6, § 14
- Date: Thu, 22 Dec 2011 14:44:07 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Ahoi Piraten,
gibt es die Altersbeschränkung auf 21 Jahre bzw. auf 25 Jahre in Bereich "Großkaliber" noch? Wenn ich richtig informiert bin, benötigt dann eine Person
die noch nicht 25 Jahre alt ist, als Sportschütze zum Erwerb einer Waffe ein psychologisches Gutachten (Abhängig von der Größe des Kalibers)?
Also ein Mensch der 18 Jahre alt ist, soll und darf zwar bei der Bundeswehr zur Verteidigung der BRD das schießen lernen und ausüben,
dann aber wird im privaten Bereich dieser Person "automatisch" die Zuverlässigkeit/persönliche Eignung erst mal nicht zugestanden?!
Daraus lässt sich die Hypothese ableiten, dass alle Menschen unter 25 Jahren generell unzuverlässig sind, oder nicht verantwortungsbewusst handeln.
Aber das Wahlrecht dürfen 18-Jährige Personen ausüben. Also wählen Menschen im Altersbereich zwischen 18-25 generell ohne ein psychologisches Gutachten?
Ist das nicht gefährlich für die öffentliche Ordnung und Sicherheit?
Für unsere Juristen: Ist die Gesetzgebung für Sportschützen in allen Bereichen des W.-Gesetzes konform mit der Gesetzgebung für Jäger? Wenn nicht, wird dann nicht das Recht auf Gleichheit verletzt?
Wäre das auch ein Thema für die Flaschenpost/Mumble/Antragstellung? Vielleicht können wir auf einem Parteitag über diese evtl. Ungerechtigkeit berichten
und die Missstände somit abbauen.
Mit freundlichem Gruß
Andreas (Speedy)
- [Ag-waffenrecht] Waffengesetz z.B. § 6, § 14, Andreas Gutwirth, 12/22/2011
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