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ag-umwelt - [Ag-umwelt] Zu unseren vorgeschlagenen Themen

ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ag-umwelt mailing list

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[Ag-umwelt] Zu unseren vorgeschlagenen Themen


Chronologisch Thread 
  • From: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
  • To: AG Umwelt <ag-umwelt AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-umwelt] Zu unseren vorgeschlagenen Themen
  • Date: Wed, 4 Feb 2015 17:49:34 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-umwelt>
  • List-id: <ag-umwelt.lists.piratenpartei.de>

Ich hatte gerade eine Kundenanfrage die zwei Umweltgesetze betrifft, die gut
gemeint aber schlecht gemacht sind. Das sind die EU Richtlinien WEEE und
RoHS, in der deutschen Umsetzung enthalten im ElektroG und der
Elektroschrottverordnung.

Der Kunde hat vor von uns USB Module zu kaufen um kleine Mengen von
Spezialanwendungen für gewerbliche Nutzer zu bauen und fragte uns was er für
rechtliche Bestimmungen einzuhalten hat, bzw. bei welchen Behörden er sich
registrieren muss. Nach seiner Beschreibung wird es darauf hinaus laufen,
dass ein "Gerät" wenige Gramm Elektronik in einem wahrscheinlich mehrere
Kilogramm schweren Gehäuse enthält. Die Kunden sind ausschließlich
gewerblich. Betrieben werden die Geräte am USB Anschluss eines Computers,
laufen also mit "gefährlichen" 5 V. Der Stromverbrauch wird eher so gering
sein, dass man bei einer Störstrahlungsmessung arge Probleme hat heraus zu
finden ob jetzt das Gerät an ist oder drei Blocks weiter ein Auto angelassen
wurde…

Da meine Antwort schön dokumentiert was für einen Aufwand man mittlerweile
für Dinge treiben muss, die vor Jahren noch weitgehend von gesunden
Menschenverstand geregelt werden, habe ich den Text anonymisiert hier mal
angehangen.

Dabei bitte im Hinterkopf behalten: Es handelt sich dabei um eine Kleinserie
von einem kleinen Ingenieurbüro. Die Produkte sind in keiner Weise
sicherheitsrelevant, haben nichts mit lebenserhaltenden Systemen, der
Steuerung von Industrieanlagen, oder sonst etwas zu tun, das einem Lebewesen
einen Schaden zufügen könnte wenn es zu einer Fehlfunktion kommt.




Sehr geehrter Herr xxx,

damit stellen Sie eine ziemlich komplizierte Frage, die sich nicht pauschal
beantworten lässt und vor allem könen wir natürlich keine Rechtsberatung
machen, sondern nur unsere Erfahrungen weitergeben.

Grundsätzlich hört sich Ihre Beschreibung danach an, als wenn Sie sich für
die Definition des Herstellers im Sinne des ElektroG qualifizieren, damit
also registrierungspflichtig sind. Deutschland war da besonders freigiebig
damit möglichst viele Marktteilnehmer unnötig mit dem daraus folgenden
Bürokratieaufwand zu belasten. Dabei ist es sogar unerheblich, ob Sie Ihre
Geräte aus nicht registrierten Baugruppen (wie den KW-MOD die als nicht ohne
spezielles Werkzeug in Betrieb zu setzende Bauteile nicht unter die
Registrierung fallen) oder vorregistrierten Elementen zusammen setzen.

Die gute Nachricht ist aber, dass Sie sehr wahrscheinlich in die B2B
Klassifizierung fallen, also nicht an der Containerlotterie beteiligt werden.
Sie sind dann verpflichtet Altgeräte von Ihren Kunden zurück zu nehmen und
selber für das Recycling zu sorgen, was bei der geringen Menge Elektronik
wenig problematisch ist. Da müssen Sie wahrscheinlich ein paar Jahre sammeln
um genug zusammen zu kriegen damit Sie von einem Entsorger eine Quittung
dafür bekommen, dass Sie eine Schachtel voll in seinen Container geworfen
haben.

Wenig Spaß macht aber die ganze Registrierung, Aufwand und Gebühren stehen da
in keinem Verhältnis zur Recyclingmenge. Dafür empfehle ich ein Gespräch mit
einem Entsorger der Komplettpakete für die Betreuung von KMU anbietet, wir
selber nutzen xxx.

Ein weiterer Punkt ist die CE Kennzeichnung. Dafür sind die Aspekte
Sicherheit, EMV und RoHS zu beachten.

Sicherheit müssten Sie ggf. abhängig von der Anwendung klären was dort für
besondere Bestimmungen zu beachten sind. Die elektrische Sicherheit ist bei
USB betriebenen Geräten relativ einfach, wenn keinerlei stromführende Teile
durch den Endanwender berührbar sind kann man recht ruhigen Gewissens davon
ausgehen, dass das ausreichend ist.

EMV wird etwas komplizierter, hält sich aber in Grenzen wenn man weiss was
man tut. Wir messen unsere xxWarrior Module nicht alle einzeln für die EMV,
das wäre recht teuer. Aber wir haben einges an Erfahrung mit dem EMV Thema
und diverse vergleichbare Designs die wir schon auf EMV geprüft haben. Von da
her können wir sagen, dass die KWxx-MOD unproblematisch sind was EMV
betrifft, sofern man keine komischen Dinge mit ihnen macht. Komische Dinge
wären lange Leitungen an den Anschlüssen (alles über ca. 25 cm ist lang), die
aber meist auch zu Funktionsproblemen führen bevor die EMV zuschlägt. Oder
externe Schaltungen die selber strahlen.

RoHS ist primär Verwaltungsaufwand. Seit dem letzten Jahr ist sie Bestandteil
der CE, was völlig überflüssiger Aufwand ist. Da bereits seit Jahren die
ganze Produktionskette abseits von Spezialitäten die RoHS einhält ist es
völlig unnötiger Aufwand das jetzt einzeln dokumentieren zu müssen. Wir sind
momentan dabei die Dokumentation für alle unsere Produkte zu komplettieren,
können Ihnen aber pauschal zusagen, dass alle unsere aktuell verkauften
Produkte die Stoffbeschränkungen nach RoHS einhalten, so dass sie in Geräten
ohne spezielle Ausnahmen eingesetzt werden können.

Ich hoffe ich habe Sie damit nicht entmutigt. Wie kompliziert man diese
Regeln umsetzt ist natürlich Ermessenssache. Wir versuchen einen möglichst
pragmatischen Ansatz zu verfolgen und die Regeln nicht über zu
interpretieren, letztlich geht es darum ein ordentliches, zuverlässiges und
sicheres Produkt zu machen und möglichst wenig Bäume dabei zu vernichten…

Mit freundlichen Grüßen
Guido Körber

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  • [Ag-umwelt] Zu unseren vorgeschlagenen Themen, Guido Körber, 04.02.2015

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