Modernes Modell: Aktienbeteiligung: Ein modernes Modell könnte sein, dass Mitarbeiter Anteile an dem Wertzuwachs des Unternehmens in Form von Unternehmensanteilen wie Aktien bekommen. Aktien gelten rechtlich als Eigenkapital. Ein Teil der Mitarbeiterentgelts kann also in Firmenanteile umgewandelt werden. Diese können frühestens 5 Jahre nach dem Ausscheiden verkauft werden. Ansonsten dienen sie als Rentenvorsorge. Sobald die Mitarbeiter über 50% des Unternehmenswertes halten, wird u.a. die Unternemensführung gewählt (sieh unten „volldemokratische Unternehmen“). Wichtig dabei: Unternehmertum soll weiterhin gefördert und dadurch nicht untergraben werden. Unternehmer behalten bis zu einem z.B. Umsatz von 3 Mio. € die alleinige Leitung und durch ihren stets höheren Stimmrechtsanteil behalten sie eine Sonderstellung im Unternehmen. Machen sie ihren Job gut, werden sie auch dann ihre Führungsposition behalten, wenn sie eine guten Job machen. Unternehmerisches Aktivität und unternehmerisches Risiko müssen weiterhin angemessen belohnt werden, sonst geht diese wertvolle Kraft der Volkswirtschaft verloren. Die Idee, Mitarbeiter zu beteiligen, findet durchaus Unterstützung bei großen Arbeitgebern. So sagt Reinhard Mohn, der frühere Bertelsmann-Konzern-Chef „Volkswirtschaftlich gesehen wäre es sicher viel leichter, auch einmal auf Lohnerhöhungen zu verzichten oder sie zu reduzieren, wenn die Mitarbeiter flächendeckend am Produktivkapital beteiligt wären. Dann hätten sie neben dem Lohn und später neben der Rente noch eine andere Einkommensquelle. Wir stünden bei den Arbeits- und Sozialkosten besser da und wären konkurrenzfähiger auf der Welt.“ [Stern, 1998\240] Würden also die Arbeitnehmer am Unternehmen beteiligt sein, könnten geringere Löhne für den Lebensunterhalt reichen. Das Unternehmen könnte in Krisenzeiten besser überleben und Mitarbeiter mehr von florierenden Unternehmen profitieren. Heute schon: Der Grundgedanke wurde schon des öfteren per Mitarbeiteraktien verwirklicht: Z.B: Siemens gibt Mitarbeiteraktien heraus. Die Mitarbeiter könen entscheiden ob sie welche wollen und bekommen sie zu einem vergünstigten Preis, dieser wird vom Gehalt abgezogen. Die Aktien liegen dann im Kundendepot der Mitarbeiter bei einer Bank. Vorteil: Mitarbeiter bekommen Stimmrechte UND das Unternehmen behält Gelder, die sonst als Gehalt ausbezahlt worden wären für Investitionen im Unternehmen.
+1, die Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmerischen Risiko, wird aber von den Gewerkschaften massiv abgelehnt. Wie alle, wollen sie gerne Rendite, aber kein Risiko. Das geht aber nicht - genau diese Trennung von Ertrag und Risiko, egal in welcher Form, ist meines Erachtens der Kern für Fehlallokation und Wirtschaftskrisen. Ich bin für Mitarbeiterbeteiligung, aber mit allen Konsequenzen.
Weitere Wege der Mitarbeiterbeteiligung: Mitarbeiteraktien Der Grundgedanke wurde schon des öfteren per Mitarbeiteraktien verwirklicht: Z.B: Siemens gibt Mitarbeiteraktien heraus. Die Mitarbeiter könen entscheiden ob sie welche wollen und bekommen sie zu einem vergünstigten Preis, dieser wird vom Gehalt abgezogen. Die Aktien liegen dann im Kundendepot der Mitarbeiter bei einer Bank.
+1
Investivlohn Ein Teil des Lohnes kann als Investivlohn bezahlt werden. Es gibt dann einen Konsumlohn, der als Geld ausbezahlt wird, und einen Investivlohn, der nicht ausbezahlt wird. Die Mitarbeiter bekommen dadurch einen Anteil am Wert der Investitionsgüter im Unternehmen und damit gleichzeitig mehr Mitbestimmung.
+1, das selbe in Grün für Unternehmen, die keine AG sind.
Ertragsbeteiligung Statt der Verhandlung über einer Lohnerhöhung durch Gewerkschaften im Voraus, würde bei der Ertragsbeteiligung eine Beteiligung am Unternehmensgewinn am Jahresende erfolgen. Diese Beteiligung wäre abhängig vom Geschäftsergebnis, würde also die Mitarbeiter mehr zu Mitunternehmern machen, es gäbe einen Grundlohn und eine Bonuszahlung, die bei großem Geschäftserfolg sehr hoch wäre, in Krisenzeiten aber die Unternehmensexistenz gefährden würde.
+1, Boni für keinen oder alle!
Vermögenssteuer-Umlage Die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Sahra Wagenknecht, schlägt eine Vermögenssteuer für alle Unternehmer mit mehr als 1 Mio. Euro Vermögen vor. Diese Steuer in Höhe von 5 bis 10% würde in Unternehmensanteile gewandelt werden und in einer treuhänderischen Stiftung verwaltet werden, wobei der Treuhänder von der Belegschaft gewählt würde. Bei Unternehmen ab 100 Mio. Euro Eigenkapital würden außerdem 25% Stiftungsanteile an die öffentliche Hand übergehen [Wagenknecht, 2011 \241, S. 336].
-1 Wer ist die "Stiftung" und wer sagt, dass sie besser mit Geld umgehen kann als der Einzelne - das ist nichts sehr freiheitlich und damit "unpiratig"
Größenbegrenzung von Unternehmen Der Politikwissenschaftler, Soziologe und Psychologe Christian Felber schlägt vor, dass Unternehmen in dem Maß, in dem sie größer werden, demokratisiert und vergesellschaftet werden, beispielsweise bekäme die Belegschaft ab 250 Beschäftigten 25% der Stimmrechte, ab 500 Beschäftigten 50%, ab 1.000 67%, ab 5.000 Beschäftigten 100% der Stimmrechte.
-1 großer Unfug, Demokratisierung ist wichtig, entsteht aber langfristig automatisch durch die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital
Erbschaftssteuer-Umlage Die Vererbung von Unternehmen und Immobilien ist heute problematisch, wenn die Erben kein Geld zur Bezahlung der Erbschaftsteuer haben. In diesen Fällen - oder auch generell - kann die Erbschaft auch über Geschäftsanteile bzw. Immobilienanteile bezahlt werden. Diese werden öffentliches Eigentum oder werden der Belegschaft zuteil. Damit würde auch die Vererbung von Macht stark reduziert, „ein noch ausständiger Schritt aus dem feudalen Zeitalter“ [Felber, 2010 \189, S. 74]
-1 Dies führt langfristig in die Staatswirtschaft, und das ist bisher jedesmal gescheitert. Wenig aussichtsreich.
Wertschöpfungsentgelt-Umwandlung Ein weiterer Weg wäre, das Wertschöpfungsentgelt in Unternehmensanteile umzuwandeln. Die Mitarbeiter erhalten dadurch Eigentums- und Stimmanteile im Unternehmen und die Firma erhält akut verfügbares Geld zum Wirtschaften, wird dadurch ebenfalls konkurrenzfähiger und kann mittelfristig mehr Menschen Arbeit geben. Man könnte dieses Konzept mit Aktien und dem zugehörigen Recht umsetzen. Statt einen Treuhänder zu wählen, würde die Belegschaft direkt abstimmen können.
Wo ist der Unterschied zum "Investivlohn" oder zur Mitarbeiteraktie?
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