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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] Ag-landwirtschaft Nachrichtensammlung, Band 26, Eintrag 13

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

Listenarchiv

Re: [Ag-landwirtschaft] Ag-landwirtschaft Nachrichtensammlung, Band 26, Eintrag 13


Chronologisch Thread 
  • From: Birgitt Piepgras <Birgitt.Piepgras AT piratenpartei-sh.de>
  • To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] Ag-landwirtschaft Nachrichtensammlung, Band 26, Eintrag 13
  • Date: Wed, 02 Apr 2014 01:35:31 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

das fragst du am 02.04.?!
LG
Birgitt

On 02.04.2014 01:26, Frank Steinert wrote:
> Wollen wir am 1. 4. was dazu machen? Ich wär sehr dafür.
> byby Frank
>> ------------------------------
>> Message: 2
>> Date: Fri, 28 Mar 2014 08:54:23 +0100
>> From: Detmar Kleensang <detmar AT gmx.de>
>> To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
>> Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] Gesetzentwurf des Bundestages zu
>> Direktzahlungen
>> Message-ID: <C340F1D7-3896-4E6B-9308-8983862B6EFE AT gmx.de>
>> Content-Type: text/plain; charset=windows-1252
>> Moin!
>> Entschuldigt. Da war die Zeit etwas knapp. Also:
>> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800908.pdf
>> Da sorgt allein schon der Paragraph 15 Absatz 3 für:
>> "Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird
>> ermächtigt, zur Gewähr- leistung des Schutzes von ökologisch
>> wertvollem Dauergrünland durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
>> Bundesrates als weitere sensible Gebiete nach Artikel 45 Absatz 1
>> Unterab- satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
>> • Moor- und Anmoorflächen,
>> • Überschwemmungsgebiete,
>> • erosionsgefährdete Flächen
>> zu bestimmen."
>>
>> Das ist die bundesweite Umsetzung des Schleswig-holsteinischen
>> Dauergrünlanderhaltungsgesetzes. Nur wesentlich gröber verfasst, mit
>> wesentlich mehr Spielraum für die spätere Umsetzung.
>> Wo ich den Paragraphen betreffs Moor- und Anmoorflächen noch mittrage
>> und als positiv erachte weiten die beiden anderen bezeichneten Gebiete
>> den gesetzlichen Eingriff in die unternehmerischen Entscheidungen zur
>> Produktionsausrichtung erheblich aus.
>> Als Überschwemmungsbebiete definiert worden sind einst Landstriche,
>> die in den letzten 200 Jahren wenigstens ein Mal überschwemmt wurden.
>> Das kann also schon 199 Jahre her sein und nun völlig unbedenklich
>> ackerfähig sein, doch kann die Regierung basierend dieses Paragraphen
>> jederzeit bestimmen, anderes außer Dauergrünland wäre für diese
>> Gebiete nicht mehr als Produktionsausrichtung zulässig.
>> Von meinen 75 Hektar liegen 28 Hektar in solch einem ausgewiesenen
>> Überschwemmungsgebiet. Davon sind 8 Hektar bereits Dauergrünland, weil
>> es sich dort zusätzlich um Anmoorfläche handelt. Die restlichen 20
>> Hektar werden von mir für den Getreideanbau verwendet. Dies könnte mir
>> jederzeit von der Bundesregierung untersagt werden. Womit die
>> Produktionsausrichtung meines Betriebes auf Milcherzeugung UND
>> Ackerbau jederzeit beendet werden könnte. Ich hätte dann keine
>> Alternative mehr zu der meist unrentablen Milcherzeugung, für die sich
>> Dauergrünland nur verwenden lässt.
>> Gleiches gilt für erosionsgefährdete Flächen. Es wurde vor einigen
>> Jahren ein sogenanntes Erosionskataster aufgelegt, in dem sowohl wind-
>> als auch wassererosionsgefährdete Gebiete ausgezeichnet wurden. Wenn
>> man sich dieses Erosionsschutzkataster auf der Landkarte ansieht, dann
>> sind allein in Schleswig-Holstein ca. die Hälfte aller
>> landwirtschaftlichen Nutzfläche als erosionsgefährdet ausgewiesen.
>> Sollte die Bundesregierung jemals auf die Idee kommen, dieses
>> Paragraphen umzusetzen, wäre nicht nur mein Betrieb in seiner Existenz
>> gefährdet.
>> Das ist imho wieder mal so ein politischer Schnellschuss: gut gemeint,
>> schlecht gemacht. Die Umsetzung dieses Paragraphen hätte derart
>> weitreichende Folgen für die Wirtschaftlichkeit der geschätzt halben
>> Landwirtschaft in Deutschland, auf deren jeweilige
>> Produktionsausrichtungen und die unternehmerische
>> Entscheidungsmöglichkeiten sowie auf das Landschaftsbild im
>> allgemeinen, das es mich graust.
>> Man kann eigentlich nur hoffen, dass dieser Abschnitt nie aktiviert
>> wird. Nicht in der schwammigen, weitreichenden, frei definierbaren
>> Form wie er dort steht.
>> Wenn ich alle Überschwemmungsgebiete und Erosionsflächen auf meinem
>> Betrieb zusammenrechne, dann würde ich allenfalls noch auf viereinhalb
>> Hektaren Ackerbau betreiben dürfen. Damit wäre die Diversifizierung
>> meines Betriebes auf mehrere landwirtschaftliche Sparten akut gefährdet.
>> Ebenso gefährdet wäre die Fruchtfolge. Denn wenn ich dann auf 70ha nur
>> noch Dauergrünland halten dürfte und auf nichtmal 5ha Ackerbau
>> betreiben dürfte, was für eine Fruchtfolge könnte ich einhalten?
>> Selbst die Kollegen mit ausschliesslich Milcherzeugung haben noch ein
>> paar Hektar Ackerfläche für Maisfutter. Die sollen dem EU-Greening
>> zufolge künftig eine Fruchtfolge einhalten. Das ist für die eh schon
>> schwierig genug. Wenn dann noch die Bundesregierung große Teile der
>> Ackerfläche in Dauergrünland umwandelt ist es mit Fruchtfolge vollends
>> vorbei.
>> Ja, ich weiß. Das soll alles nur als Notbremse dienen, wenn mehr als
>> 5% der Dauergrünlandfläche in einem Jahr verschwinden. So war es
>> zumindest wohl angedacht. Aber das steht halt dort nicht explizit so
>> drin! Es steht lediglich drin, dass die Bundesregierung _ermächtigt_
>> wird, jederzeit entsprechend in die landwirtschaftliche Struktur
>> einzugreifen. Sie hätte alle die Möglichkeiten, wie obig beschriebene
>> Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu provozieren.
>> Es läuft sicher nicht alles rund in der Landwirtschaft. Aber solche
>> Restriktionen machen es letztlich nur noch schlimmer. Die Umsetzung
>> dessen könnte zu einem gravierenden Höfesterben führen. Weil viele
>> Betriebe in ihrer Produktionsausrichtung massiv beschränkt werden
>> könnten. Sonst sagt die Bundesregierung beständig, wir Bauern sollten
>> Unternehmer werden und am Markt teilnehmen. Das funktioniert aber
>> nicht mit solch gravierenden Eingriffen in unsere Handlungsfähigkeit!
>> Außerdem muss man bei all dem bedenken, welche rein finanziellen
>> Auswirkungen solch eine gesetzliche Umwandlung von Ackerfläche in
>> Dauergrünland hätte. Ackerflächen sind aufgrund ihrer vielseitigen
>> Nutzungsmöglichkeiten weit höher finanziell bewertet als es
>> Dauergrünland ist. Acker ist einfach mehr Wert. Auch gegenüber Banken!
>> Als Sicherheiten, wenn man investieren möchte. Dies geht ja nur noch
>> über Kredite, da nicht genügend in der Landwirtschaft verdient werden
>> kann! Man stelle sich vor, ein Betrieb mit 50/50 Acker zu
>> Grünlandanteil hätte in einen neuen tierwohligen Kuhstall samt
>> Güllelager und Siloplatten investiert. Durchschnittsinvestitionssumme
>> war bereits 2011 1 Million Euro! Die geldgebende Bank nimmt die
>> wertvollen Ackerflächen als Sicherheit. Nun kommt die Bundesregierung
>> und entwertet diese Flächen zu Dauergrünland. Was macht die Bank? Ihre
>> Kredite werden auf den Schlag nicht mehr im vorigen Umfang durch
>> Sicherheiten gedeckt. Das kann vielen Betrieben ganz schnell das
>> Genick brechen!
>>
>> Sowieso ist dieser ganze Dauergrünlandschutz eine Farce. Die
>> Regelungen dazu sind absolut kontraproduktiv! Weil sie dafür sorgen,
>> dass nirgendwo Dauergrünland neu entstehen kann. Man kann ja auch auf
>> als Acker ausgewiesenen Flächen Grünland anbauen. Das darf man aber
>> nur 5 Jahre lang! Vor Ablauf der 5 Jahre MUSS das Grünland wieder
>> umgebrochen und beackert werden! Ansonsten wird es automatisch zu
>> Dauergrünland! Ist eine Grünlandfläche auf Acker länger als 5 Jahre am
>> Stück Grünland, so ist es automatisch Dauergrünland. So ist es
>> automatisch nur noch einen Bruchteil Wert und die Nutzung für alle
>> Zeiten entsprechend eingeschränkt. Daher sieht doch jeder Landwirt zu,
>> dass er Grünland auf Ackerfläche spätestens vor Ablauf dieser 5 Jahre
>> wieder pflügt. Diese strikte rechtliche Trennung zwischen Acker- und
>> (Dauer-)Grünlandfläche ist kontraproduktiv! Wie viel mehr - vielleicht
>> nicht "Dauergrünland", aber immerhin langfristiges - Grünland könnte
>> es geben, wenn man auch nach 7 oder 10 oder 20 Jahren Grünland
>> zwischendurch mal pflügen und beackern dürfte? Dem Boden würde das
>> auch gut tun. Und nach 1-3 Jahren Ackernutzung neu angelegtes Grünland
>> ist wesentlich frischer, gesünder und ertragreicher als solches
>> Dauergrünland, dass schon seit 20 oder 40 Jahren gar nicht anders
>> genutzt werden darf!
>> Letztlich geht es dann aber halt auch wieder darum, wie
>> verantwortungsbewusst die Landwirte mit ihren Flächen umgehen. Und da
>> gibt es leider solche und solche...
>> Ich hoffe, das war erstmal allgemeinverständlich genug. Es gibt da
>> noch ein paar andere Punkte, aber dieser eine allein war mir schon
>> übel genug.
>> Gruß, Detmar
>>
>>
>>
>> Am 27.03.2014 um 13:13 schrieb Birgitt Piepgras:
>>> Moin Detmar,
>>> willst du was dazu schreiben? Also mal allgemeinverständlich erklären,
>>> welche Auswirkungen das hat?
>>> Liebe Grüße,
>>> Birgitt
>>> On 27.03.2014 07:56, Detmar Kleensang wrote:
>>>> Danke Birgitt...
>>>> Damit wäre dann das Ende meines Betriebes beschlossen. Kann sich nur
>>>> noch um ein paar Jahre handeln.
>>>> Tolle Aussichten...
>>>> Gruß, Detmar
>>>>
>>>>
>>>> Am 27.03.2014 um 00:03 schrieb Birgitt Piepgras:
>>>>> Moin ihr Lieben,
>>>>> fyi
>>>>> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800908.pdf
>>>>> Liebe Grüße,
>>>>> Birgitt
>>>>>
>>>>> --
>>>>> Ag-landwirtschaft mailing list
>>>>> Ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
>>>>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-landwirtschaft
>>>>
>>>>
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