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Betreff: AG Gesundheit
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Re: [AG-Gesundheit] Hilfeanfrage Abrechnung vonRettungsdienst/Krankentransportleistungen
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- Subject: Re: [AG-Gesundheit] Hilfeanfrage Abrechnung vonRettungsdienst/Krankentransportleistungen
- Date: Fri, 05 Oct 2012 12:13:40 +0000
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- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
Verjährungsfrist
Gemäß § 45, Abs.1 SGB 1 verjähren die Sozialleistungen nach 4 Jahren.
Die Verjährung nach § 45 SGB I beginnt mit der Entstehung des Anspruchs.
Die vierjährige Verjährungsfrist beginnt rechnerisch mit dem 1. Tag des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr folgt, in welchem der Anspruch entstanden ist.
§ 45 SGB 1
Ausnahme:
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen bestehen folgende Ausnahmen:
· Beanstandungen müssen von der Krankenkasse innerhalb von 12 Monaten nach Rechnungseingang erhoben werden.
· Forderungen aus Vertragsleistungen können nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden.
Die verkürzte Verjährungsfrist geht aus den jeweiligen Rahmenverträgen der Leistungserbringer hervor.
- [AG-Gesundheit] Hilfeanfrage Abrechnung von Rettungsdienst/Krankentransportleistungen, Thomas Weijers, 04.10.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Hilfeanfrage Abrechnung vonRettungsdienst/Krankentransportleistungen, Markus Wetzler, 05.10.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Hilfeanfrage Abrechnung vonRettungsdienst/Krankentransportleistungen, Markus von Krella, 05.10.2012
- Re: [AG-Gesundheit] Hilfeanfrage Abrechnung vonRettungsdienst/Krankentransportleistungen, Markus Wetzler, 05.10.2012
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