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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?


Chronologisch Thread 
  • From: "Reinhold Deuter" <reinhold.deuter AT web.de>
  • To: "AG Gesundheit" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?
  • Date: Mon, 16 Jul 2012 08:05:06 +0200 (CEST)
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

gut

Gesendet: Sonntag, 15. Juli 2012 um 21:36 Uhr
Von: "Jens Müller" <ich AT tessarakt.de>
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?
Aktuell lautet der:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html

"(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht
indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing
zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an
den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser
Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern."

Eine Beschneidung ist vermutlich nicht unbedingt unter "ästhetische
Operation" subsumierbar.

Was haltet Ihr davon, das "eine medizinisch nicht indizierte
Beschneidung" zu ergänzen?

Gruß Jens
--
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AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen


  

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