ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: AG Gesundheit
Listenarchiv
- From: Jens Müller <ich AT tessarakt.de>
- To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?
- Date: Sun, 15 Jul 2012 21:36:06 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
Aktuell lautet der:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html
"(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern."
Eine Beschneidung ist vermutlich nicht unbedingt unter "ästhetische Operation" subsumierbar.
Was haltet Ihr davon, das "eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung" zu ergänzen?
Gruß Jens
- [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?, Jens Müller, 15.07.2012
- Re: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?, Ch. B., 15.07.2012
- Re: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?, Reinhold Deuter, 16.07.2012
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.