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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?


Chronologisch Thread 
  • From: "Ch. B." <christian AT brodowski.info>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] § 52 Abs. 2 SGB V ergänzen?
  • Date: Sun, 15 Jul 2012 22:31:14 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Das würde die Kassen von den Folgekosten einer misslungenen Beschneidung "am Küchentisch" entlasten, das wären nur peanuts.
Wie gesagt: Der Urologe stellt einfach die medizinische Indikation.
Eine Diskussion über Änderung des Paragraphen würde die Öffentlichkeit weiter erregen, was IMHO kontraproduktiv ist und die Fronten eher verhärtet.

cbro

Am 15.07.12 21:36, schrieb Jens Müller:
Aktuell lautet der:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.html

"(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht
indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing
zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an
den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser
Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern."

Eine Beschneidung ist vermutlich nicht unbedingt unter "ästhetische
Operation" subsumierbar.

Was haltet Ihr davon, das "eine medizinisch nicht indizierte
Beschneidung" zu ergänzen?

Gruß Jens





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